Wer darf Verrechnungs-Schecks einlösen?

  • Hallo,


    meine Freundin hatte mal einen Auto Unfall- darauf hin wurde der Schaden über eine Versicherung abgewickelt. Nun hat Sie einen Verrechnungsscheck bekommen. Leider ist dieser Scheck auf ihren Vater ausgestellt da dieser in der KFZ Zulassung steht.


    Er hat einen anderen Nachnamen und dieser steht auf dem Verechnungsscheck drauf. Da die Versicherung aber mit ihr die gesamte Korrespondenz abgewickelt hat, hat íhr Vater auch nichts von dem Schaden erfahren.


    Sie möchte es nicht ihren Dad sagen- aus Gründen die ich nicht nennen will- der Schaden wurde aber Fachgerecht repariert.


    Nun möchte Sie dem Scheck einlösen (sie hat die Reparatur selbst vorausgezahlt). Ist aber nicht sicher ob es geht da es ein Verrechnungsscheck ist. Auf diesem ist aber auch der Vermerk --"oder Überbinger"---.


    Darf sie es? Macht die Bank und die Versicherung keine Probleme? Auch wenn der Scheck jetzt auf eine anderes Konto gutgeschrieben wird?

    bmw542 = Player
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  • Ein Scheck muss nicht vom ursprünglichen Adressaten eingelöst werden, er kann als Zahlungsmittel beliebig weitergegeben werden.


    Jeder kann den Verrechnungsscheck einlösen, der ursprüngliche Adressat (und jeder weitere Zwischenbesitzer) sollte auf der Rückseite unterschreiben ("girieren").


    Handelt es sich um einen Orderscheck (roter Randstreifen auf der Vorderseite), so wäre die Bank eigentlich verpflichtet, die Unterschriften zu prüfen, was jedoch meist nicht geschieht.


    Bei einem normalen Verrechnungsscheck gibt es keine Probleme, wenn er nicht giriert ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Handelt es sich um einen Orderscheck (roter Randstreifen auf der Vorderseite), so wäre die Bank eigentlich verpflichtet, die Unterschriften zu prüfen, was jedoch meist nicht geschieht.


    Hast du dafür Beweise, Erfahrungen etc. Ist mir noch nie passiert und ich bekomme fast monatlich Orderschecks...


    greetz,
    autares

  • Bei mir in der Firma ist schon mal gelegentlich vergessen worden, Orderschecks hinten zu unterschreiben. Es gab zwar Fälle, in denen das beanstandet wurde, aber es sind auch schon welche ohne weitere Rückfrage gutgeschrieben worden. Kann aber natürlich von Bank zu Bank unterschiedlich sein.

  • mir gehtes aber nur um diesen Verrechnugsscheck.Muss dieser unterschrieben werden? Vom Vater meiner Freundin? Oderkann sie es ohne weiteres beiihrer Hausbank einlösen?

    bmw542 = Player
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    mir gehtes aber nur um diesen Verrechnugsscheck.Muss dieser unterschrieben werden? Vom Vater meiner Freundin? Oderkann sie es ohne weiteres beiihrer Hausbank einlösen?


    Nein der muss nicht unterschrieben werden.
    Sie geht damit einfach zum Schalter und schon wird der Betrag dem Konto deiner Freundin gutgeschrieben.


    MfG
    André

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Wenn ein Verrechnungsscheck von jedem eingelöst werden kann, dann verstehe ich denn Sinn eines Verrechnungsschecks nicht ganz.


    Ich dachte ein Verrechnungsscheck sei eine sichere Methode per Post Geld zu verschicken, da nur derjenige der auf dem Verruchnungsscheck steht diesen einlösen kann. Dachte ich zumindest. :confused:

  • Wenn ich das noch in Erinnerung habe kann jeder den Scheck enlösen und auf sein eigenes Konto Buchen lassen.
    Da man aber die Buchung verfolgen kann weiß man bei Streitigkeiten sofort wo das Geld hin ist, was bei einem normalen Scheck ja nicht der Fall ist.


    MfG
    André

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  • So ist es. Einen Barscheck kann man sich bar auszahlen lassen, dann wird die Nachverfolgung schwierig. Da wird in aller Regel nur geprüft, ob der Unterzeichner auch der Berechtigte ist...


    Sowohl auf Barschecks als auch auf Verrechnungsschecks ist jedoch die Angabe "oder Überbringer", insofern kann jeder den Scheck einlösen, der ihn in Händen hat. Wie bei Andy gesagt wird die Nachverfolgung beim Verrechnungsscheck aber sehr einfach.


    Orderschecks werden zumindest bei uns am Schalter direkt bei Einreichung geprüft, falls die Per Post zu uns kommen nehmen wir dann Kontakt zum Scheckaussteller auf (sofern erkennbar), ansonsten klären wir i.d.R. über den Einreicher, welchen Weg der Scheck genommen hat.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Barscheck => Kann jeder sofort gegen Bargeld einlösen


    Verrechnungsscheck=> Kann jeder auf sein Konto einlösen


    Orderscheck=> Kann jeder auf sein Konto einlösen, falls der bezogene auf der Rückseite indosiert hat


    Ein Orderscheck lautet auf einen bestimmten Empfänger "oder Order" und kann nur per Einigung, Übergabe und Indossament übertragen werden. Das Indossament wird auf der Scheckrückseite quer angebracht und kann entweder als Vollindossament oder Blankoindossament ausgeführt sein:


    Vollindossament:
    Für mich an die Order der xyz
    Name und Unterschrift
    Hierbei kann man erkennen wer (Für mich/Name) an wen (an die Order der xyz) den Scheck weitergegeben hat.
    Blankoindossament
    Besteht einfach aus der Originalunterschrift des Indossanten
    Hierbei kann bestenfalls noch erkannt werden, wer den Scheck weitergegeben hat (falls die Unterschrift zu entziffern ist oder ein Firmenstempel angebracht ist), an wen der Scheck weitergegeben wurde ist nicht zu erkennen.

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