KFZ-Versicherung: SF-Rabatt von Freund übernehmen?

  • Also.
    Ein Fahranfänger, der mit neuen Prozenten anfängt, oder ein Erfahrener Autofahren, der mit neuen Prozenten anfängt, bekommen beide Regulär SF 0 - 240%.
    SF1/2 140 % ist nur als normale Zweitwageneinstufung oder als Führerscheinregelung möglich.
    Normaler Zweitwagen heisst, dass irgendwo ein ein Erstwagen vorliegen muss (Eltern, etc.).
    Führerscheinregelung: Der Führerschein muss mindestens 3 Jahre bestehen.


    Die nächste Möglichkeit wäre die verbesserte Zweitwageneinstufung mit SF 2 und 85%.
    Hierbei muss
    1. Der Erstwagen auf den VN oder seinen Ehepartner angemeldet sein und 2.(i.d.R) bei der selben Gesellschaft wie der Zweitwagen versichert sein.
    3. Der Erstwagen muss mindestens in SF 2 eingestuft sein.
    4. Der Zweitwagen darf nicht von jungen Nutzern (Fahrer unter 23 Jahre) genutzt werden.
    (es gibt z.Zt. nur ein Deckungskonzept (Amex Karlsruher) wo dieses nicht erforderlich ist)


    Bei der verbesserten Zweitwagenregelung ist zu beachten, dass diese 2 Jahre (SF 2) ein "Geschenk" der Versicherungsgesellschaft sind und sobald z.B. der Erstwagen die Versicherung wechselt oder wegfällt, oder der Zweitwagen die Versicherung wechselt, nur die reguläre SF Klasse, also unter Abzug der 2 Jahre bestätigt werden.
    Beispiel: Ein FZ wird mit SF 2 eingestuft und hat demnach nach 2 Jahren SF 4 wenn es nun die Vericherung wechselt oder das Erstfahrzeug wechselt oder wegfällt, wird es in die reguläre SF Klasse eingestuft, die in diesem Falle SF 2 (2 Jahre) wäre.


    Wenn Prozente "ruhen" verändert sich garnichts daran, es sei denn, man hatte eine verbesserte Zweitwagenregelung und einer der o.G. Fälle tritt ein. Dann würde bei Wiederaufnahme der SF Klasse nur die reguläre SF-Klasse bestätigt werden (wie oben erklärt).

  • Zitat

    Original geschrieben von siberian sun
    Was für ein Schmarrn.


    Die SF Klasse, mit der man aufhört, bekommt man auch noch im siebten Jahr. Die Schadensfreien Jahre zählen (verständlicherweise) nicht weiter.


    Oder hast du das auch so gemeint?



    Hier noch ein wenig mehr "Schmarn":



    "Für die Wiedereinstufung nach einer Unterbrechung ist die Dauer der Unterbrechung maßgebend.


    bis zu 6 Monaten
    Eine Unterbrechung bis zu 6 Monaten hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag. Der neue Vertrag wird hier in die SF-Klasse eingestuft, in die er ohne Unterbrechung eingestuft worden wäre.



    bis zu 12 Monaten
    Dauert die Unterbrechung länger als 6 Monate, bewirkt dies einen Stillstand der Höherstufung, d.h. der Vertrag wird in die SF-Klasse eingestuft, die vor der Unterbrechung bestanden hat.



    bis zu 7 Jahren
    Hier ist eine Rückstufung für jedes angefangene Jahr um eine SF-Klasse vorgesehen. Manche Versicherer sehen hier jedoch auch lediglich einen Stillstand der Höherstufung vor, das heißt: Auch hier wird der Vertrag wieder in die SF-Klasse eingestuft, die vor der Unterbrechung bestanden hat. Dies gilt auch bei einem Versichererwechsel. Sieht Ihr bisheriger Versicherer Rückstufungen vor, sollten Sie an einen Wechsel des Versicherers denken. Eventuell müssen Sie den Nachweis führen, dass Sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben.



    über 7 Jahre
    Bei Unterbrechungen von mehr als 7 Jahren wird der Vertrag wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag behandelt. Jedoch sehen auch hier einige Versicherer lediglich einen Stillstand der Höherstufung vor, wenn Sie einen Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis über den gesamten Zeitraum und/oder eine Originalbescheinigung Ihres Vorversicherers beibringen. "



    Quelle: http://www.fwdienste.de/versic…teme/kfz_tarifsysteme.htm

  • Wir arbeiten mit mehr als 20 Gesellschaften zusammen. Keine dieser Gesellschaften stuft höher.
    Trotzdem entschuldige ich mich für das "Schmarrn"


    EDIT: Ich habe mal meinen Chef gefragt. Er sagt, das ist kalter Kaffee. Das ist schon sehr alt und das gibt es nicht mehr. Es könnte sein, dass irgendwo "hinterm Berg" noch eine Gesellschaft existiert, die das praktiziert, aber diese Bedingungen sind längst veraltet.

  • Es hat geklappt! :D


    Wer also von einem Dritten den SFR übernehmen möchte, sollte sich an die KRAVAG wenden.

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • UP


    Ich hab mal eine Frage:


    Es wird immer gesagt, wenn man den SFR von jemanden übernimmt, dann bekommt man nur die Zeit angerechnet, in der man selbst fährt. Aber bei wieviel Prozent wäre ich, wenn ich jetzt 55 % (SF6) übernehme? Den Führerschein hab ich diesen Sommer genau 5 Jahre.


    Kann mir da jemand ne exakte Auskunft drüber geben?

  • IMHO müsstest du bei SF5 landen, also 60%.
    Du musst allerdings nachweisen, dass du in den 5 Jahren *beträchtlich* zu der Erreichung der SF beigetragen hast.
    Gruß
    Veit

    <Telefonmann> meine tochter neulich im zoo in der arktisabteilung: guck mal papi - da sind linuxe :D | Suche HCH-21

  • Zitat

    Original geschrieben von MaDMaNiaC
    IMHO müsstest du bei SF5 landen, also 60%.
    Du musst allerdings nachweisen, dass du in den 5 Jahren *beträchtlich* zu der Erreichung der SF beigetragen hast.
    Gruß
    Veit


    Wie kann ich das tun? Ich bin bisher der Halter von zwei Fahrzeugen gewesen. Reicht das?

  • Wichtig ist auch das der Vertrag in den letzten Jahren Schadenfrei war, ansonsten kannst du nur die Prozente übernehmen ab Datum des Unfalls!
    Weiterhin musst du nachweisen das du Regelmäßig mit dem Auto gefahren bist. Dann dürftest du im Sommer deine SF 5 erhalten. Ab erst ab dem Tag wo du wirklich 5 Jahre lang den Führerschein hast.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von MaDMaNiaC
    IMHO müsstest du bei SF5 landen, also 60%.
    Du musst allerdings nachweisen, dass du in den 5 Jahren *beträchtlich* zu der Erreichung der SF beigetragen hast.
    Gruß
    Veit


    Das stimmt so nicht ganz, denn man startet ja nicht sofort mit SF1.


    Als Führescheinneuling wird SF0 (230%) zugrunde gelegt, nach drei Jahren ist es dann erst SF 1/2 (120%), also wäre für "Administrator" mit fünf Jahren Führerschein max. SF2 (85%) drin.


    Steht alles hier:
    http://www.wgv-online.de/produkte/kfz_beitragsberechnung.htm

  • Also ich hatte nach 3 Jahren Führerschein einen SFR von 4 (bei der KRAVAG 55%) übernommen. Als begründung reichte das ausgefüllt Formular mit einem Kreuzchen bei "sonstiges". Geprüft hat das anscheinend keiner. Die KRAVAG scheint da sehr kulant zu sein, dafür aber auch sehr teuer. Siehe auch meine Ausführungen am Anfang des Threads :)

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