Epilepsie, hat es jemand?

  • Zitat

    Original geschrieben von alpha
    [B
    - Der Arzt, der es Dir nicht verbietet, macht sich sogar strafbar - er darf Dir garnichts anderes sagen.
    Thomas [/B]


    KEIN Arzt der Welt kann Dir das Autofahren verbieten!


    Er kann es Dir nur empfehlen und ich würde solch eine Empfehlung ernst nehmen.
    Alles andere - Spiegelkontrollen etc. sind nervig, werden dein Leben aber nicht entscheidend beeinflussen. Wichtig ist nur, dass du jetzt eine adäquate Therapie erhälst und die Krankheit in den Griff bekommst.


    Alles Gute,
    DC

  • falsch, der Arzt kann Dir das Autofahren verbieten, sollte dann etwas passieren, bist Du den Schein los.


    mal abgesehen davon werde ich nicht 1,6 Tonnen mit der Blindfluggefahr bewegen.


    Was mich daran stört, diese Zeitspanne, ich bin jetzt zweimal in 11 Monaten weggeschossen.... zum Glück nicht im Wagen.


    Wenn ich eingestellt bin, sollte es doch gut sein.... aber nein:(

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Hy Toyboy,


    hab den Thread eben erst gelesen, hört sich ja nicht so gut an, bin auch
    etwas geschockt :(


    Wünsche dir natürlich auch alles gut und hoffe du wirst wieder Fit, leider
    kenne ich mich damit nicht so gut aus aber ich hoffe die Ärzte haben
    ein Lösung für dein Problem!



    MFG
    WoC

  • Zitat

    Original geschrieben von toyboy
    falsch, der Arzt kann Dir das Autofahren verbieten, sollte dann etwas passieren, bist Du den Schein los.


    (


    Hoppla falsches Zitat, wollte eigentlich das obere nehmen.


    Das ist richtig. Der Arzt kann es dir verbieten (er kann dir nicht den Schein abnehmen, aber wenn er dich informiert und das dokumentiert hat ist dies für die Polizei später nachvollziehbar). Wenn du trotzdem fährst bist du nicht nur deinen Schein los, du machst dich strafbar. Zitat: "Epilepsie ist ein genereller Ausschluß für Tätigkeiten nach G 25 (Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten".
    Wenn was passiert bist du dran. Da wird es aber nicht beim Führerscheinentzug bleiben.
    Die letztendlichen Einschränkungen nimmt dann normalerweise ein Gutachter vor, entweder vom Medizinischen Dienst (Krankenkasse) oder im Falle eines Arbeitsunfalles die Gutachter der Berufsgenossenschaft.

  • Okay, so wie Fibrozyt es jetzt geschrieben hat, gefällt mir die Sache schon besser.


    Ich habe heute extra nochmal mit den Kollegen aus der Neuro/Epilepsie gesprochen. Insgesamt ist das ein sehr kompliziertes Thema. Von einem klassischen Fahrverbot kann man nicht sprechen. Allerdings wird die Sache so gehandhabt, dass bei entsprechenden Voraussetzungen (sprich nur bei bestimmten Epilepsien) eine Aufklärung des Patienten über die Gefährdung im Strassenverkehr erfolgt, die schriftlich dokumentiert wird. Sollte sich der Patient daran nicht halten und (Epilepsie-)bedingt einen Unfall verursachen, liegt kein Versicherungsschutz mehr vor. Die weiteren rechtlichen Konsequenzen sind noch dann noch etwas komplizierter.


    Ich denke, man sollte bei solchen Dingen wirklich vorsichtig argumentieren. Ich schätze zwar die Beiträge von Fibrozyt, aber bestimmte Dinge sollten von vorneherein vorsichtig formuliert sein, zumindest, wenn man kein Fachmann ist (siehe Glioblastom Grad 4...)


    Grüße,
    DC

  • Zitat

    Original geschrieben von DelaCamp
    Ich denke, man sollte bei solchen Dingen wirklich vorsichtig argumentieren. Ich schätze zwar die Beiträge von Fibrozyt, aber bestimmte Dinge sollten von vorneherein vorsichtig formuliert sein, zumindest, wenn man kein Fachmann ist (siehe Glioblastom Grad 4...)


    Grüße,
    DC


    Ich bin kein Facharzt für Neurologie und auch kein Betriebsmediziner. So arg weit weg vom Fach bin ich dennoch nicht. Somit möge man mir mein teilweises abgleiten ins Medizinerjargon nachsehen. Das Glioblastom war übrigens nur ein Beispiel für die Hypochondrie. Ist durch jegliche Arten bösartiger Prozesse austauschbar.
    Es gibt übrigens kein Arzt, der in seinem Leben noch keinen Tumor gehabt hat, wenn du verstehst was ich meine. ;)

  • Ich hoffe, ich bin hier niemanden auf den Schlips getreten. War nicht abwertend gemeint.


    Tumore hatte ich übrigens schon mehrere. Vorzugsweise Hodgkin-Lymphome. Ich weiss, was du meinst... ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von DelaCamp
    Ich hoffe, ich bin hier niemanden auf den Schlips getreten. War nicht abwertend gemeint.


    Tumore hatte ich übrigens schon mehrere. Vorzugsweise Hodgkin-Lymphome. Ich weiss, was du meinst... ;-)


    Jetzt wo du es sagst spüre ich auch die B- Symptome. Nachtschweiß hab ich auch. Ich geh morgen mal zu Biopsie. ;)

  • Netter Insider-Talk - hilft toyboy aber nicht weiter... ;)


    Und wg des Fahrverbots sollte man auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, solange klar ist, was gemeint ist:
    Hier also: Autofahren ist nicht!
    Interessant fand ich, dass nur bei bestimmten Epilepsieformen das Fahrverbot gilt / gelten soll. Gibt es dazu Genaueres?


    Vermutung (!) wg der medikamentösen Einstellung:
    Es gibt mit Sicherheit irgendeine Vorschrift, dass x Monate lang kein Anfall erfolgt sein darf, bis ein Fahrverbot aufgehoben werden kann (bei zusätzlicher ärztlicher Kontrolle).
    Kann aber auch sein, dass das Fahrverbot aus für mich durchaus nachvollziehbaren Gründen für immer gilt: Es kann schliesslich keiner dafür garantieren, dass nix passieren wird (und dass der Patient immer brav alle seine Pillen nimmt etc.)
    /Vermutung

  • Zitat

    Original geschrieben von alpha
    Kann aber auch sein, dass das Fahrverbot aus für mich durchaus nachvollziehbaren Gründen für immer gilt: Es kann schliesslich keiner dafür garantieren, dass nix passieren wird (und dass der Patient immer brav alle seine Pillen nimmt etc.)
    /Vermutung

    Das waere aber schon hart, sowas. Ich hoffe das für dich das nicht ist. Oder das deine Anfaelle einen anderen Grund hatten, dann waere das eh nicht mehr wichtig.

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