Whg-Kaution - bezahlbar per Überweisung

  • Ciao a tutti,


    kann man die Kaution für die Wohnung einfach überweisen, oder fehlt dann die Quittung? Theoretisch ist ja der Konto Auszug der Beweis. Oder muß ich das Geld bar bezahlen? Was gibt es sonst noch?


    Ciao und thx
    Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • HI Vito,
    In der Regel ist es so, dass man mit dem Geld zu seiner Bank geht, ein Sparbuch eröffnet und sagt, dass es ne Kaution für Vermieter XY ist.


    Dann händigst du das Sparbuch dem Vermieter aus.


    Der kann nämlich nur an das Geld, wenn du es ebenfalls bestätigst. So sicherst du dich ab, dass er das Geld auf den Kopf haut, oder was weiß ich.


    Gruß,
    Dominik


    P.S. Ansonsten frag nochmal deinen Vermieter :)

  • Und ich empfehle grds. nicht das Sparbuch, sondern festverzinsliche Wertpapiere! Denn die Zinsen stehen dem Mieter zu!


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Und ich empfehle grds. nicht das Sparbuch, sondern festverzinsliche Wertpapiere! Denn die Zinsen stehen dem Mieter zu!


    greetz,
    autares


    HI autares,
    Auf ein neues :D Sag mal, wie funktioniert das genau mit den Wertpapieren? Muss man die ne gewisse Zeit festlegen? Denn, woher weiß man, wie lange man dort wohnt? Kann ja auch sein, dass man nach 2 Jahren dort wegzieht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/mietkaution.htm


    Mein Tipp ist die Verpfändungserklärung, weil der Vermieter das Geld dann nicht so einfach veruntreuen bzw. verschieben kann und es zB auch nicht verloren ist, falls die Hausverwaltung Insolvenz anmeldet.


    Verloren ist es mit dem Sparbuch auch nicht, weil das Eigentum des Mieters ist und bleibt.


    Von Ueberweisung kann ich nur abraten, das hat meiner Mieterin wegen Insolventem Verwalter gerade eine Menge Probleme bereitet.


    Mit der "Verpfändungserklärung" meinst Du sicher eine Bankbürgschaft. Das geht natürlich auch, kostet aber relativ viel Geld (monatliche/jaehrliche Gebuehren).


    Frank.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/mietkaution.htm


    Mein Tipp ist die Verpfändungserklärung, weil der Vermieter das Geld dann nicht so einfach veruntreuen bzw. verschieben kann und es zB auch nicht verloren ist, falls die Hausverwaltung Insolvenz anmeldet.


    Ciao,


    wie sieht den dabei der Zugang zum Geld aus? So wie von AdminDr geschrieben?
    Weil der Vermieter will ja schließlich bei Schäden + Streit selber darüber verfügen. Oder?


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    HI autares,
    Auf ein neues :D Sag mal, wie funktioniert das genau mit den Wertpapieren? Muss man die ne gewisse Zeit festlegen? Denn, woher weiß man, wie lange man dort wohnt? Kann ja auch sein, dass man nach 2 Jahren dort wegzieht...


    Nein, du kaufst dir einfach eine handelbare Anleihe. Demnach kannst du die jederzeit verkaufen. Würde sonst wohl auch kein Vermieter annehmen, wenn du nach 2 Jahren die Wohnung zerstört hinterlässt und er erst nach 15 Jahren an das Geld kommt.


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von Vito
    Ciao,


    wie sieht den dabei der Zugang zum Geld aus? So wie von AdminDr geschrieben?
    Weil der Vermieter will ja schließlich bei Schäden + Streit selber darüber verfügen. Oder?


    Ciao Vito


    Der Vermieter kann aber nicht selbst darüber verfügen, so hat es meiner mir erklärt. Er könnte nur in meinem Einverständnis an das Geld bzw. das einklagen (bei Notfällen), da er ja das Sparbuch ausgehändigt bekommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Blarney
    Verloren ist es mit dem Sparbuch auch nicht, weil das Eigentum des Mieters ist und bleibt.

    Ich spreche von der Kombinatioon Sparbuch & Verpfändungserklärung, so wie es auch auf der verlinkten Seite beschrieben wird.


    Vito:
    Das Geld wird an den Vermieter verpfändet, er darf es aber nur antasten, wenn es dafür einen vertragsgemäßen Grund gibt. Sollte er in die Insolvenz gehen, ist Dein Geld aber immer noch Dein Geld, weil das Konto auf Deinen Namen lautet.


    Überwiesenes bzw. Bargeld kann er aber nach Gutdünken verschieben, und genau da liegt die Gefahr.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Der Vermieter kann aber nicht selbst darüber verfügen, so hat es meiner mir erklärt. Er könnte nur in meinem Einverständnis an das Geld bzw. das einklagen (bei Notfällen), da er ja das Sparbuch ausgehändigt bekommt.

    Das ist falsch, denn genau dafür gibt es die Verpfändungserklärung, die ihren Namen ja nicht durch Zufall hat. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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