Habe 8 x Nokia 7610 bei Ebay gekauft ( Rechtlicher Rat gesucht )

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Naja, der EV muss ja wenigstens gleichzeitig oder vor der Übergabe der Telefone vereinbart sein. Sofern dem so ist, steht es sicherlich auf dem Lieferschein/der Rechnung. Dann stimmt es ja, was Du sagst.


    Und warum sollte er das (zwischen TMO und ursprünglichen Käufer[n]) nicht sein?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ARG! Dann steht es doch auf dem Lieferschein/der Rechnung.
    Aber es kann ja nicht "einfach so" ein "in der Luft stehender" EV vereinbart sein, von dem niemand etwas wissen kann. :)
    Ansonsten kann maretzky ja wenigstens das Anwartschaftsrecht an den Handys erwerben :D

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    ARG! Dann steht es doch auf dem Lieferschein/der Rechnung.
    Aber es kann ja nicht "einfach so" ein "in der Luft stehender" EV vereinbart sein, von dem niemand etwas wissen kann. :)
    Ansonsten kann maretzky ja wenigstens das Anwartschaftsrecht an den Handys erwerben :D


    Das setzt aber voraus, dass maretzky


    a) den Lieferschein zu Gesicht bekommt


    b) den Lieferschein vor Bezahlung der 7610 zu Gesicht bekommt


    c) den Lieferschein richtig interpretiert

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi!


    Wenn ich auch mal meine laienhafte Meinung dazu kundtun darf. ;)
    Der Verkäufer der Phones íst die Verträge bei T-Mobile offensichtlich mit der Absicht eingegangen, von Anfang an diese Veträge nicht erfüllen zu wollen. Das stellt IMHO eine Straftat gemäß § 263 StGB (Betrug) dar. Also handelt es sich bei den Nokias rechtlich um eine sogenannte bemakelte Sachen, an welchen kein Eigentum erworben werden kann.
    Theoretisch ist der Käufer einer solchen Sache angemeiert. Money for nothing...
    Aber, für den Schutz von ahnungslosen Käufern gibt es in der Rechtssprechung die schon erwähnte Konstruktion des gutgläubigen Erwerbs. Dieser Status ist aber kein Allgemeinrecht sondern wird fallabhängig von einer Staatsanwaltschaft, wenn nicht sogar von einem Gericht geprüft und entschieden.


    Im vorliegenden Fall kann man aber nicht von einem gutgläubigen Erwerb sprechen, da maretzky ja genau weiß, woher die Teile stammen. Die Frage ist nur, ob man ihm das nachweisen kann. Theoretisch ja, den dieses Forum hier ist ziemlich offen.... ;)


    Ich persönlich würde das Geschäft aus drei Gründen nicht machen.


    1. Allgemeine moralische Bedenken. Auch wenn es sich bei dem vermeintlich Geschädigten um einen von mir ungeliebten Konzern handelt, würde ich nie bewußt Sachen kaufen wollen, die aus einer Straftat stammen.


    2. Angst. Wenn zufällig jemand hier von der geschädigten Seite mitliest, wäre es ein Leichtes, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Konsequenz für maretzky:
    Geld bezahlt, Geräte sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Dann kann er sich zivilrechtlich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, um sein Geld zurückzubekommen.


    3. Nochmal Angst. Diesmal vor dem Finanzamt. Auch der kurzfristige Verkauf von
    nur 2-3 Telefonen mit Gewinn ist einkommensteuerpflichtig und könnte als gewerbsmäßig angesehen werden. Hier ist aber die Verfolgungsgefahr eher gering anzusehen, da vom Finanzamt bzw. Gewerbeamt nur stichpunktartig Kontrollen z.B. bei Ebay vorgenommen werden. Dennoch wird die Sache dadurch nicht viel legaler....;)

  • Hi!
    Wir haben ja kein Gesinnungsstrafrecht, die von Dir angesprochene "Makeltheorie" wird so nicht (mehr) vertreten.
    Wegen des Gewerbes: Wer sagt, dass er es verkaufen möchte? Er hat es vielmehr nur GEkauft bei eBay ;)


    Abgesehen davon: hier gleich von Betrug sprechen....wer will denn das? Wenn man nur ohne Schulden ein Handy bekäme, dann hätten die Netzbetreiber kaum so viele Kunden; schließlich ist nahezu jeder Häuslebauer verschuldet. Kriminell wird es doch erst, wenn man nicht bezahlt :rolleyes:

    iPhone X 256GB

  • Hi,


    habe die Rechtsauskunft mal angerufen ( so eine 0190 Nummer ) , die haben mir abgeraten, da T-Mobil ein Eigentumsrecht hat, bis die Ware bezahlt ist auch 3ten gegenüber !


    Habe bei Google.de einiges gefunden, die Leute können bei T-Mobil Verträge abschließen, die sie online buchen und brauchen dann die Geräte Preise nach ca. 4 Wochen mit der ersten Rechnung zahlen.


    Habe den Verkäufer angerufen und genau so ist es auch, damit hat T-Mobil ein Eigentumsrecht und ich bin am Ar......


    Also ich nehme Abstand davon, er hat auch noch viele P900 und 6820 zum Verkauf. Wer interesse hat einfach bei Ebay mal schauen, wer viele P900 und viele 7610 im Angebot hat :-)


    Ich wasche meine Hände aber in Unschuld.



    Danke Euch für Eure Tips.



    Gruß,


    Maretzky

  • crooks


    Grundsätzlich richtig. Aber ich gehe mal davon aus, daß maretzky keine 8 Telefone für sich haben will. Wenn doch, alle Achtung... ;).


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Verkäufer diese Veträge mit der Absicht eingegangen, diese nicht zu erfüllen. Das ist IMHO nichts anderes als Betrug.... Das hat auch nichts mit Schulden zu tun, die habe ich auch.
    Außerdem hat ja maretzky von sich aus schon moralische Bedenken gehabt.


    Des weiteren wird eine Sache, welche aus einer Straftat stammt auch heute noch beschlagnahmt, wenn sie mit dem Bewußtsein dessen erworben wurde. :rolleyes:


    maretzky


    Richtige Entscheidung, auch wenn einige dies nicht so sehen werden!

  • Cohni: Wenn du nur auf die Erfüllung des Mobilfunkvertrages abstellst, dann brauchst du evtl. gar keinen gutgläubigen Eigentumserwerb durch maretzky, da der Verkäufer dann Eigentümer geworden sein könnte und er die Ware so vom Berechtigten übereignet bekommen hat...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner


    Richtig, aber nur für den Fall, daß der Verkäufer eigentlich ursprünglich die Absicht hatte, die Verträge zu erfüllen. Aber wenn ich das ganze richtig verstanden habe (Oder habe ich jetzt irgendwie einen größeren :gpaul:?), ist doch der Verkäufer schon mit der Absicht in den Vetrag gegangen, diesen nicht zu erfüllen. Sorry, aber eindeutiger geht es kaum Richtung § 263:


    "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitstsrafe......"


    Und da die Geräte dann theoretisch aus dieser Straftat stammen, könnte meretzky diese nicht kaufen, da er das ja vorher wußte. Wie man die Telefone dann rechtlich nennt, bemakelt oder Hehlerware ist doch erstmal egal. Man kann an solchen Sachen kein Eigentum erwerben. Das ist früher so gewesen und heute auch noch, egal wie nun der Terminus ist.

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