Pressemitteilung Deutsche Telekom AG
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Bonn, 09. Oktober 2004
Deutsche Telekom gibt Entscheidung über die geplante Fusion von T-Online auf Deutsche Telekom bekannt
- Weiterentwicklung des Breitbandmarktes in Deutschland macht Fusion von T-Online und Deutsche Telekom erforderlich
- Integration durch Verschmelzung der T-Online AG auf die Deutsche Telekom AG, also durch Umtausch der T-Online-Aktien in Deutsche Telekom-Aktien nach dem Umwandlungsgesetz
- Ein von KPMG nach den Regeln von IDW S1 erstelltes vorläufiges Ertragswertgutachten lässt erkennen, dass das Umtauschverhältnis zwischen T-Online-Aktien und Deutsche Telekom-Aktien im Rahmen der Verschmelzung basierend auf den gegenwärtigen Annahmen über zukünftige Entwicklungen aus Sicht der T-Online -Aktionäre unter der derzeitigen Marktpreisrelation liegen wird
- Deutsche Telekom plant darüber hinaus im Jahr 2005 den Rückkauf eigener Aktien, soweit dies erforderlich ist, um eine Erhöhung der Anzahl an ausstehenden Deutsche Telekom-Aktien aufgrund der Verschmelzung zu vermeiden
- Um Liquidität und Preissicherheit für diejenigen Aktionäre von T-Online zu gewährleisten, die ihre Aktien lieber verkaufen wollen als den Abschluss des Verschmelzungsprozesses abzuwarten, wird die Deutsche Telekom darüber hinaus ein freiwilliges Barangebot zum Preis von 8,99 € je T-Online Aktie abgeben
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Der Vorstand der Deutschen Telekom AG hat beschlossen, die Fusion von T-Online auf die Deutsche Telekom im Wege einer Verschmelzung der
T-Online AG auf die Deutsche Telekom AG anzustreben. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom erteilte dieser Entscheidung heute seine Zustimmung. Die Deutsche Telekom hat den Vorstand von T-Online gebeten, so schnell wie möglich in Verhandlungen über die Verschmelzung einzutreten.
Transaktionsstruktur
Die Deutsche Telekom beabsichtigt, die T-Online AG, ihre 73,93%-ige Tochtergesellschaft, auf die Deutsche Telekom AG zu verschmelzen. Die Aktionäre von T-Online sollen dementsprechend für ihre T-Online-Aktien Deutsche Telekom-Aktien erhalten, sobald die erforderlichen Beschlüsse der Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG und der T-Online AG gefasst sowie die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgt sind. Die Deutsche Telekom plant darüber hinaus im Jahr 2005 den Rückkauf eigener Aktien, soweit dies notwendig ist, um eine Erhöhung der Anzahl der ausstehenden Deutsche Telekom-Aktien aufgrund der Verschmelzung zu vermeiden.
Eine Verschmelzung ist die einzige Möglichkeit für die Deutsche Telekom, das mit der Transaktion verfolgte Hauptziel zu erreichen, T-Online unmittelbar und vollständig zu integrieren.
Mit dem Vorliegen des Verschmelzungsvertrages sowie des Umtauschverhältnisses (auf Basis der IDW S1 Bewertungen) wird nicht vor Januar 2005 gerechnet. Die Deutsche Telekom erwartet, dass die Verschmelzung im zweiten Halbjahr 2005 wirksam wird.
Wegen der langen Zeit bis zur Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister und wegen des schon heute eher geringen täglichen Handelsvolumens und der dadurch begrenzten Liquidität der T-Online-Aktie wird die Deutsche Telekom den T-Online-Aktionären ein freiwilliges Barangebot zu einem Preis von 8,99 € je T-Online Aktie unterbreiten. Das freiwillige Barangebot soll denjenigen Aktionären von T-Online, die ihre Aktien lieber verkaufen wollen, anstatt den Abschluss des Verschmelzungsprozesses abzuwarten, Liquidität und Preissicherheit gewähren. Das freiwillige Angebot wird nicht an das Erreichen bestimmter Annahmequoten geknüpft sein.
Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Genehmigungen zeitgerecht vorliegen, geht die Deutsche Telekom derzeit davon aus, dass die Angebotsunterlage noch im November diesen Jahres veröffentlicht werden kann.
Strategischer Hintergrund
Zwingender Grund für die Verschmelzung von T-Online ist die neue Strategie der Deutschen Telekom für die Entwicklung des Festnetz- und Breitbandgeschäftes in Deutschland. Die Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit kombinierten Sprach-, Internet- und TV-Angeboten für den Massenmarkt („Triple-Play“Modell ) ist eine wesentliche Voraussetzung für künftiges Wachstum im deutschen Breitbandgeschäft. Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass sich durch die Integration von Dienstleistungen der Umsatz je Kunde steigern, die Kundenbindung erhöhen und die Position der Deutschen Telekom im Festnetzbereich wesentlich verbessern lassen. Die Integration der T-Online AG in die Deutsche Telekom AG ermöglicht damit der Deutschen Telekom eine optimale und durchgängige Ausschöpfung der Kundenbeziehung, die eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung kombinierter Dienstleistungsangebote darstellt. Aus diesem Grund strebt die Deutsche Telekom eine zügige Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom an.
T-Online wird durch die Verschmelzung ein wesentlicher Teil des neuen Geschäftsfeldes „Breitband/Festnetz“ der Deutschen Telekom AG und zugleich die Produktmarke für alle IP-basierten Dienstleitungen für den Massenmarkt. T-Online wird auch weiterhin eine separate Organisationseinheit innerhalb des neuen strategischen Geschäftsfeldes Breitband/Festnetz bleiben. Die Mitarbeiter und das Management von T-Online werden auch in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Breitbandstrategie des Gesamtkonzerns spielen. Das neue Geschäftsfeld Breitband/Festnetz unter der Marke T-Com wird von einem Executive Committee unter Vorsitz von Walter Raizner geleitet werden.
Kai-Uwe Ricke, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, sagte: „Wir haben das neue Geschäftsfeld „Breitband/Festnetz“ in der Absicht geschaffen, das Breitbandmodell für die Zukunft zu etablieren. Die Integration von T-Online wird dazu beitragen, dass wir dieses Ziel erreichen und die Chancen, die das Breitbandgeschäft in Deutschland bietet, voll nutzen können.“
Weiterführende Informationen zum Verschmelzungsprozess in Deutschland
Nach dem deutschen Umwandlungsgesetz muss ein unabhängiger, vom Gericht bestellter Verschmelzungsprüfer die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses für die Aktionäre beider Unternehmen prüfen. In der Praxis beauftragen zunächst beide Unternehmen jeweils eine eigene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung von Ertragswertgutachten. Diese dienen als Grundlage für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses. Die von den Gutachtern erstellten Ertragsbewertungen der beiden Unternehmen basieren auf den als IDW S1 bekannten Bewertungsrichtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.. Sowohl IDW S1 als auch deutsches Recht geben für die Erstellung derartiger Bewertungsgutachten, die für die Bestimmung des Umtauchverhältnisses maßgeblich sind, klare Rahmenbedingungen vor.
Die Deutsche Telekom hat KPMG zu ihrem Gutachter bestellt und geht davon aus, dass T-Online ebenfalls in Kürze einen eigenen Gutachter benennen wird. Die Gutachter beider Unternehmen werden ihre Ertragsbewertungen nach den Standards des IDW S1 durchführen, um das Umtauschverhältnis zu bestimmen. Dieses Umtauschverhältnis wird dann von dem gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer geprüft werden.
Ein von KPMG nach den Regeln von IDW S1 erstelltes vorläufiges Ertragswertgutachten lässt erkennen, dass das Umtauschverhältnis von T-Online zu Deutscher Telekom im Rahmen der Verschmelzung, basierend auf den gegenwärtigen Annahmen über zukünftige Entwicklungen, unter der derzeitigen Marktpreisrelation liegen wird.
Die Pressekonferenz wird ab 15.30 Uhr live im Internet unter http://www.telekom.de/presse übertragen.