Widerrufsrecht bei O2

  • Hallo!


    Ich habe eine dringende Frage:


    Ich stehe kurz vor einer Vertragsverlängerung bei O2 und habe mir schon das 7600 ausgekuckt. Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher, ob es das richtige Handy für mich ist.
    Da ich es nirgendwo ausprobieren kann (der Mediamarkt hat es aus seinem Programm genommen und auch beim O2 Shop können sie es mir nicht vorführen), wollte ich gerne Euch fragen, wie das bei O2 mit dem Widerruf gemeint ist.


    Da steht, dass ich innerhalb von 14 Tagen alles zurückschicken kann. Heißt das, ich kann das, wenn es mir nicht gefällt oder nur, wenn etwas defekt ist? Da steht weiter, dass das nicht mehr geht, sobald das erste Mal der Kommunikationsdienst (also telefonieren und SMS etc denke ich mal) benutzt worden sind.
    Kann ich daraus schließen, dass ich das Gerät erstmal ausprobieren kann, wie es sich so anfühlt usw oder darf ich da gar nix anfassen??


    Wie sieht das denn aus, wenn ich in das Gerät erstmal die Karte von einem Freund stecke? Ist es dann auch schon "benutzt"??


    Ich frage einfach, weil ich - FALLS es mir überhaupt nicht zusagt - nicht auf dem DIng sitzen bleiben will...ich hoffe, mich kann da einer verstehen, denn gerade das 7600 ist da besonders reinste Geschmackssache... ^^


    Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir da ein paar Hinweise liefern könntet.


    Überaus dankbar verabschiedet sich


    Das Mohnbrot

  • Was Deine anderen 3 Threads in fachfremden Herstellerforen angeht:


    aber sonst geht's noch ganz gut, oder?! :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Du meine Güte, man kann sich auch anstellen...ist der Speicherplatz hier etwa so arg knapp??


    Ich habe halt einfach dieses allgemeine Forum hier übersehen...und da wollte ich halt möglichst viele Leute erreichen, indem ich in die anderen Foren geschrieben habe...das ist doch nun wirklich kein Beinbruch! Ist ja fast so als hätte ich eine Straftat begangen...


    sorry, falls ich mich jetzt ein wenig im Ton vergriffen habe :-) War nur so mein erster aufbrausender Gedanke...soll nicht nochmal vorkommen!

  • Stell Dir vor, das würde hier jeder machen!
    Speicherplatz ist kein Problem, aber optisch ist es durchaus ein Problem.
    Und stell Dir vor, es würde in x Threads darüber diskutiert. Hier eine Info, da eine Diskussion, alles durcheinander und vor allem hat es dort rein thematisch überhaupt nichts verloren.
    Ja, forentechnisch ist das durchaus soetwas wie ein Beinbruch, da es gegen simpelste, grundlegendste und logischste Regeln verstößt und es uns eine völlig unnötige Arbeit beschert!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • OK, OK, OK - ich sehs ja ein - ich geb zu, ich bin eine Foren-Sau :)


    Ich möchte mich hiermit höflichst dafür entschuldigen! Tun es 500 EUR Wiedergutmachung? OK, das war ein Scherz...


    Schade nur, dass niemand auf meine Frage antwortet :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mohnbrot
    Schade nur, dass niemand auf meine Frage antwortet :-)


    Vielleicht macht es die Suche, die Antwort weiß sie nämlich ;)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich bin zwar kein Experte, aber bei Verträgen sollte man bei Widerrufsrecht sehr vorsichtig sein.
    Gezwungermaßen müssen die Netzbetreiber diese anbieten.
    Man sollte aber beachten, ob es sich um ein Widerspruchsrecht aus einem Fernabsatzvertrag oder ein Umtausch- oder ein Rücktrittsrecht ist.
    Die Floskel von o2 steht auch bei Neuverträgen (ist vielleicht nur übertragen ohne sich auf Verlängerungen zu spezialisieren.)
    Man muss in jedem Fall aber die Gebrauchsminderung erstatten!!!
    D.h. wenn man es schon aus der Packung genommen hat ist es nicht mehr OVP und vielleicht auch nicht mehr neu.
    Dann findet der Netzbetreiber noch Kratzspuren und Druckstellen und Abnutzungen der Tastaturen und man bezahlt dafür dann unnötig viel Kohle.
    Man kann ja auch kaum beweisen, wieviel der Gebrauchswert nun gemindert wurde.
    Das Erlöschen des Widerrufsrecht gilt nach Aktivierung des Vertrages (Anruf/online etc.) aber wahrscheinlich ist dass schon von irgendwelchen Richtern gekippt.
    Aber wer will sich denn wirklich durchklagen.
    Alles in allem kann man nur verlieren, wenn man dass Handy tatsächlich zurückschickt.
    Ich empfehle lieber in einen Shop zu gehen, der das Handy hat und es dort anzufassen und zu probieren.
    Es wird doch noch t-mobile oder D2-Shops geben, die solch ein Handy anbieten.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Re: Widerrufsrecht bei O2


    OK, ich erbarm mich mal... :D



    Zitat

    Original geschrieben von Mohnbrot
    Hallo!


    Ich habe eine dringende Frage:


    Ich stehe kurz vor einer Vertragsverlängerung bei O2


    Das ist schön. :)


    Zitat

    Original geschrieben von Mohnbrot Da ich es nirgendwo ausprobieren kann wollte ich gerne Euch fragen, wie das bei O2 mit dem Widerruf gemeint ist. Da steht, dass ich innerhalb von 14 Tagen alles zurückschicken kann. Heißt das, ich kann das, wenn es mir nicht gefällt oder nur, wenn etwas defekt ist?


    Du kannst Das Gerät auch zurücksenden, wenn es Dir nicht gefällt. Innerhalb von 14 Tagen ist das kein Problem.


    Zitat

    Original geschrieben von Mohnbrot Da steht weiter, dass das nicht mehr geht, sobald das erste Mal der Kommunikationsdienst (also telefonieren und SMS etc denke ich mal) benutzt worden sind.


    Das gilt nur bei Neuverträgen. Wenn Du da die Karte nutzt läuft der Vertrag.
    Bei Verlängerung kannst Du das Gerät ruhig mal anschalten ne SMS schreiben, oder ein Gespräch führen - kein Problem, solange es im Rahmen bleibt und keine sichtbaren Gebrauchsspruren auf dem Telefon sind.



    Zitat

    Original geschrieben von Mohnbrot Wie sieht das denn aus, wenn ich in das Gerät erstmal die Karte von einem Freund stecke? Ist es dann auch schon "benutzt"??


    Kannst Deine eigene Karte nehmen, warum steht ja schon oben.


    Zitat

    Original geschrieben von Mohnbrot Ich frage einfach, weil ich - FALLS es mir überhaupt nicht zusagt - nicht auf dem DIng sitzen bleiben will...ich hoffe, mich kann da einer verstehen, denn gerade das 7600 ist da besonders reinste Geschmackssache...


    Laß es Dir zuschicken, probier es aus - und wenn es Dir nicht gefällt schick es zurück. Nur, wenn Du länger als zwei Wochen brauchst, wirds nix mehr mit der Rücksendung.


    Zitat

    Original geschrieben von Mohnbrot Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir da ein paar Hinweise liefern könntet.


    Hoffe, die Hinweise reichen.


    Bis die Tage...


    NoNick

    ~done~

  • Ich bedanke mich tausendmal!


    Ich werde mir in Zukunft erstmal die Augen blutig suchen, bevor ich was schreibe...das war jetzt NICHT ironisch gemeint, sondern ganz im Ernst!


    Nur jetzt bin ich noch mehr verunsichert...der eine sagt, lass die Finger vom Ausprobieren und der andere sagt, lass es dir zuschicken, spiel dran rum und schicks zurück...


    Ich denke es wird dann doch auf einen t-mobile shop oder dergleichen hinauslaufen...dass ich da auch nicht selbst drauf gekommen bin... :D


    Trotzdem heißen Dank für Eure Beiträge!


    Mohnbr.

  • Du mußt in Sachen Widerrufsrecht abstrahieren:


    Zum einen schließt Du mit O2 durch die VVL einen Dienstleistungsvertrag (Mobilfunkvertrag), bei dem nach § 312d III BGB die Widerrufsfrist dann bereits vor der vierzehntätigen Frist erlischt, wenn "der Unternehmer (O2) mit der Erbringung der Dienstleistung" begonnen hat. Somit dürfte das Widerrufsrecht ab dem Tag erlöschen, ab dem die 24-monatige Laufzeit der VVL gilt.


    Zum anderen schließt Du mit O2 einen Kaufvertrag über ein Handy, was (auch wenn es wegen der VVL subventioniert wird) nichts mit dem oben genannten Geschäft zu tun hat. Hier gilt nach § 355 BGB das vierzehntägige Widerrufsrecht uneingeschränkt. Du kannst in dieser Zeit das Handy benutzen so viel Du willst, allerdings kann O2 im Falle einer "Verschlechterung der Kaufsache durch die Ingebrauchnahme" Ersatz für die Wertminderung verlangen (§ 357 III BGB).
    In der Praxis dürfte aber selbst eine zweiwöchige Benutzung eines Telefons kaum solche Gebrauchsspuren von sich tragen, daß hier eine relevante Verschlechterung eintritt.


    Übrigens handelt es sich bei § 355 BGB um ein Widerrufsrecht und nicht Rückgaberecht - das heißt, daß Du die Ware nicht bereits am vierzehnten Tag zurückgeschickt haben mußt, sondern Du mußt lediglich binnen der vierzehn Tage einen schriftlichen Widerruf an den Verkäufer richten - also eine eMail am letzten Tag der Frist reicht, mit der Rücksendung kannst Du dann noch etwas warten.
    Außerdem beginnt die Widerrufsfrist frühestens mit dem Tag der Lieferung, spätestens aber mit dem Tag, an dem Du ordentlich schriftlich über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.
    Wurdest Du nicht über Dein Widerrufsrecht belehrt, kannst Du die Ware auch noch Monate oder Jahre später zurückgeben. Also bei den meisten eBay Verkäufern hast Du daher fristloses Rückgaberecht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!