Hallo,
wir haben heute einen Brief unserer Hausverwaltung bekommen, dass wir ab sofort einen unser (beiden) Balkone wegen akuter Einsturzgefahr nicht mehr betreten werden darf. Demnächst soll dieser Balkon (ca. 4 m²) komplett entfernt werden und durch einen französischen Balkon ersetzt werden.
Nun ist unsere Frage, inwieweit wir nun die Miete mindern können. Es geht hierbei nicht nur um die eigentliche Verringerung der m², sondern vor allem auch darum, dass dieser Balkon ausgiebig von uns benutzt wurde, sowohl zur Lagerung als auch zum Frühstücken.
Kann uns einer sagen, wie man da am besten vorgeht und welche Argumente man für eine Mietminderung hätte?
thx and greetz,
autares