Mietminderungsfrage

  • Hallo,


    wir haben heute einen Brief unserer Hausverwaltung bekommen, dass wir ab sofort einen unser (beiden) Balkone wegen akuter Einsturzgefahr nicht mehr betreten werden darf. Demnächst soll dieser Balkon (ca. 4 m²) komplett entfernt werden und durch einen französischen Balkon ersetzt werden.


    Nun ist unsere Frage, inwieweit wir nun die Miete mindern können. Es geht hierbei nicht nur um die eigentliche Verringerung der m², sondern vor allem auch darum, dass dieser Balkon ausgiebig von uns benutzt wurde, sowohl zur Lagerung als auch zum Frühstücken.


    Kann uns einer sagen, wie man da am besten vorgeht und welche Argumente man für eine Mietminderung hätte?


    thx and greetz,
    autares

  • Es gibt spezielle Tabellen, die Schäden prozentual einordnen.


    Sehr oft ist es aber weniger als angenommen, ich schätze mal für einen wegen Baufälligkeit nicht mehr nutzbaren Balkon vielleicht 5% der nettokaltmiete.


    Ob sich das dann lohnt musst du selber abwägen, man weiß ja nicht, was für eine Miete du zahlst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Es gibt spezielle Tabellen, die Schäden prozentual einordnen.


    Sehr oft ist es aber weniger als angenommen, ich schätze mal für einen wegen Baufälligkeit nicht mehr nutzbaren Balkon vielleicht 5% der nettokaltmiete.


    Ob sich das dann lohnt musst du selber abwägen, man weiß ja nicht, was für eine Miete du zahlst.


    Miete ist €720 warm. Und das Haus steht eigentlich auch unter Denkmalschutz :confused:


    greetz,
    autares

  • Re: Mietminderungsfrage



    Frag besser deinen Anwalt oder direkt den Mieterschutzbund, der kann dir die % Angabe von deime Gerichtsbezirk nennen!


    Ein unding ist dies aber schon, meine gelesen zu haben es darauf im allg. 20% gibt! :)

  • Re: Mietminderungsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Kann uns einer sagen, wie man da am besten vorgeht und welche Argumente man für eine Mietminderung hätte?


    Sei doch froh dass Dich die Hausverwaltung über diese Gefahr informiert und gleichzeitig auch Beseitigung ankündigt. :rolleyes:


    Einem guten Verhältnis zwischen Vermieter (privat wie kommerziell) ist ein Streit deswegen sicherlich nicht zuträglich. In den kommenden Wochen werden sich die Frühstücksgelegenheiten auf dem Balkon sowieso sehr in Grenzen halten.

  • Re: Re: Mietminderungsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von bo1984
    (...)
    Ein unding ist dies aber schon, meine gelesen zu haben es darauf im allg. 20% gibt! :)


    Cool - 20% für den fehlenden Balkon, 30% für die quietschende Tür, 10% für den kaputten Pflasterstein auf dem Parkplatz, 15% für das zu langsam ablaufende Wasser in der Spüle und 25% für die zu laut stöhnende Nachbarin.


    JUHUUUUUUU - ab nächsten Monat wohne ich Mietfrei!! :top:



    Bzgl. des eigentlichen Themas gilt es genau abzuwägen, ob eine Mietminderung in Frage kommt und in welcher Höhe. Vielleicht hilft auch schon ein Gespräch mit dem Vermieter, bevor man unnötig Pferde scheu macht.



    Stefan

  • Äh, Entschuldigung, aber ich will hier weder dem Vermieter an die Wäsche, noch sofort zum Anwalt rennen :confused:


    Meine Frage war, inwieweit sich die Beseitigung eines Balkons mietmindernd auswirkt. Als wir die Wohnung angemietet haben waren die beiden (!) Balkone mehr oder weniger der ausschlag gebende Faktor.


    Und das ein Vermieter davor warnt ist nicht nur nett, sondern dazu ist er verpflichtet! Ferner verstehe ich nicht so ganz, was man daran gut finden kann, wenn ein Balkon (insgesamt sind es 6 Stück) abgeschlagen wird, obwohl das Haus unter Denkmalschutz steht?


    Also, wie hoch könnte man Mietminderung verlangen?


    greetz,
    autares


    EDIT:

    Zitat

    Bzgl. des eigentlichen Themas gilt es genau abzuwägen, ob eine Mietminderung in Frage kommt und in welcher Höhe.


    Äh...genau das war doch meine Frage :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Also, wie hoch könnte man Mietminderung verlangen?


    Eine richtige Antwort wirst du hier wohl nicht bekommen, daher empfehle ich dir dich beim örtlichen Mieterbund zu erkundigen. Dort wirst du, meiner Meinung nach, die genauesten Auskünfte bekommen.

  • Zitat

    Also, wie hoch könnte man Mietminderung verlangen?


    verlangen würde ich da schonmal gar nichts. Dein Vermieter ist bestrebt dem mangel abhilfe zuverschaffen und muss dies auch aus eigener tasche zahlen. Ein bißchen menschlichkeit würde ich da walten lassen und ersteinmal abwarten.


    Wenn dich das sosehr stört dann kannst du dich doch langsam nach einer neuen wohnung umsehen.


    Ansonsten würde ich mal den Vermieter fragen wie er zu einer mietminderung steht, ob er dir da entgegen kommen mag oder nicht. So ganz ohne prozente, nem Brief vom Anwalt und dem gang zum mieterschutzbunb. Einfach von Mieter zu Vermieter :)


    Sag ihm das dir der Balkon wichtig und ausschlaggebend war genau diese wohnung zunehmen und sag ihm das du dir eine minderung von 20 EUR wünschst. Vielleicht gewährt er dir den nachlass und du hast ne stracke summe...


    wenn nicht dann schau dich nach was neuem um oder akzeptiere es und freu dich das du einen nagelneuen französichen balkon hast. Würde aber aufpassen das dein vermieter diese wertsteigerung nicht gleich als anlass zu ner mieterhöhung nimmt ;)

    mfg Fresh

  • autares: Lies' doch bitte auch den zweiten Satz und lege das Augenmerk im ersten Satz auf "genau". Will heissen, Du solltest Dir überlegen, ob Du überhaupt auf formalem Wege eine Mietminderung durchsetzen möchtest, oder Dir eher eine Einigung mit dem Vermieter vorschwebt.



    Stefan

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