Versand USA-Deutschland - Hilfe/Erfahrungen gesucht

  • Cracker


    Aber ein Produkt sagen wir fiktiv Paris Hiltons Kosmetik und Parfüm Produkte sind weltweit zu kaufen. Jede Drogerie und jeder Parfümladen verfügt über diese Produkte und muss im Falle einer Hautreizung ect. nicht haften da der Hersteller ja ein Zeugnis, Tests mit Einführung des Produktes hat durchlaufen müssen.


    Also müsste man doch nach meiner Erkenntnis mit der gültigen Taric Klassifizierung, Unbedenklichkeitszeugnis vom Hersteller und Hersteller Inhaltsangabendatenblatt dann mit der Einfuhr keine Probleme bekommen.


    Der Zoll hat für solche Fragen auch eine Hotline die man in Frankfurt anrufen kann, die einem behilflich. Werde mich auch nochmal an die wenden, die hatten mir damals weitergeholfen.

  • Du wirst auch beim Zoll keine Probleme mit der Einfuhr bekommen. Das klappt auf jeden Fall. Die Probleme hast du erst, wenn du von der Aufsicht kontrolliert wirst. Der Kosmetikbereich fällt in die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachung und da ist dann dein zuständiges Veterinäramt verantwortlich...


    Und die verlangen dann die entsprechenden Nachweise, wenn Produkte aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden. Wenn du jetzt Waren aus den USA beziehst direkt vom Hersteller oder einem Großhändler und es handelt sich um eine großen Anbieter, dann hat der Hersteller alle Tests für den EU Markt durchlaufen und du bekommst von ihm dann alle Nachweise. Aber auf Verlangen musst du die auch wirklich vorweisen können!


    Problematisch wird es, wenn du vom Hersteller keine Sicherheitsbewertungen für den EU Markt bekommen kannst, denn dann musst du die selbst machen lassen in einem Labor und da legst du locker 1.000€ pro Produkt hin...


    Frag mal deinen Lieferanten in den USA, ob er dir diese Sicherheitsbewertungen für die EU liefern kann. Wenn er nur die sog. MSD Sheets hat, dann wirst du Probleme bekommen...

  • Jedenfalls habe ich jetzt erstmal als Privatperson dort 2 Muster bestellt um die Qualität und die Zuverlässigkeit des Lieferanten zu testen. Wollte so ab Februar aufwärts wenns keine Probleme gibt mit der gewerblichen Einfuhr beginnen. Da es sich wie du sagtest um namenhafte Hersteller handelt mach ich mir keine Sorgen, höchstens das wieder hier irgendwelche Händler mit Ihren Verkaufsrechten drohen weil sie Ihre Umsätze bedroht sehen.

  • @ IGGY


    Du mußt 2 Sachen trennen: TARIC-Warentarifnummern und der Zoll regeln nur den Import einer Ware, mehr nicht. Importieren darfst Du Kosmetika natürlich wenn es nicht gegen irgendwelche Importvorschriften verstößt.


    Wenn Du die Sachen dann selber verbrauchst interessiert es niemanden weiter.


    Was Cracker Dir zu sagen versucht spielt auf einer anderen Bühne: marken- und lizenzrechtliche Dinge sowie Verkaufsmöglichkeiten / Unbedenklichkeitszertifikate sind eine davon unabhängige 2. Geschichte. Das hat mit dem Zoll nichts zu tun.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Printus


    Schon klar was Cracker damit gemeint hat, das die Einfuhr problemlos geht aber es dann später mit dem Vertrieb Probleme geben könnte. Nur ist es nach meinem bisherigen Wissensstand halt nur für Ware gewesen die noch keiner Kontrolle ect. unterzogen wurde wo es Probleme geben könnte. Bei renomierter Markenware die weltweit ja schon im Handel ist bezweifel ich das. Aber ich werde es versuchen und berichten.

  • Kann mir mal jemand sagen, was es bedeutet, wenn über TARIC folgendes Ergebnis rauskommt:


    Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (erga omnes)
    Der anwendbare Zoll beträgt 0 %
    C001 Vorlage der Bescheinigung/Lizenz/Dokument: A 119
    C002 Vorlage der Bescheinigung/Lizenz/Dokument: Maßnahme nicht anwendbar


    [SYS]Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations
    A 119 Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung, Erklärung auf der Handelsrechnung, die mit der ausgestellten Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung übereinstimmt oder auf dem dieser Rechnung beigefügten Dokument.


    bzw.:



    Kurzbez. Schl. Langbezeichnung FN
    VUB 0406 Chemische Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse FN
    ZUB BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn; Postfach 5160, 65726 Eschborn; Telefon: 06196/908-0; Telefax: 06196/908-800; E-Mail: bundesamt@bafa.de -



    Was muß ich in diesem Fall tun? Welche Unterlagen muß ich besorgen bzw. was muss ich vom Hersteller anfordern?
    Danke!

  • Also ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das der Versender in den Papieren auf die genaue Bezeichnung der Ware und deren Bestandteile und Beschaffenheit hinweisen und es auch so verpacken muss das keine Gefahr für dritte besteht ggf. bei brennbaren Flüssigkeiten als Gefahrgut Dangerous Goods deklarieren lassen. Ich habe am Flughafen gearbeitet und die sind da sehr streng und verlangen halt auch Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen. Also beim Hersteller anfordern oder eine Airline mit der Abwicklung beauftragen die können sowas auch handeln.

  • Ich hab jetzt mal beim Zoll angerufen und nachgefragt, wie das ist, wenn ich z.B. Lippenstifte aus den USA importieren will. Antwort: Es gibt keinen Zoll und keine Handelsbeschränkungen. Diese zusätzlichen Hinweistexte wie Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung usw. soll ich mal ganz schnell vergessen! :D
    Die sind nur dazu da, wenn die Waren auch während des Fluges im Flugzeug benutzt werden sollen.


    Kann das jemand so in der Art bestätigen?

  • Also ich hatte da auch mal angerufen, mich hatte er zur Sau gemacht, da die unberechtigter Weise eine falsche Tel. Nr. im Internet unter Zollinfo angegeben hatten und der arme Kerl nicht mehr zum arbeiten kam, weil er Hotliner spielen durfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Cracker
    Ich hab jetzt mal beim Zoll angerufen und nachgefragt, wie das ist, wenn ich z.B. Lippenstifte aus den USA importieren will. Antwort: Es gibt keinen Zoll und keine Handelsbeschränkungen. Diese zusätzlichen Hinweistexte wie Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung usw. soll ich mal ganz schnell vergessen! :D
    Die sind nur dazu da, wenn die Waren auch während des Fluges im Flugzeug benutzt werden sollen.


    Kann das jemand so in der Art bestätigen?


    Und das hat dir die Zollinfoline erzählt? Kann ich nicht wirklich glauben, die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzug gilt für Teile die im Flugzeug verbaut werden (Ersatzteile) und hat nichts mit Waren zu tun die während des Fluges im Flugzeug benutzt werden sollen.


    "Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen


    Seit dem Jahr 2002 ist die Erhebung von Zöllen auf Einfuhren von Teilen, Baugruppen und anderen Waren für Luftfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt (Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 des Rates, Amtsblatt L 170 vom 29.6.2002, S. 8).


    Dadurch verringern sich die Kosten für Unternehmen und Zollverwaltungen, weil Zollverfahren wie die aktive Veredelung und Regelungen zum Endverbrauch, die für bestimmte Einfuhrwaren gelten, die beim Bau, der Reparatur und der Wartung von Flugzeugen verwendet werden, aufgehoben sind."


    http://ec.europa.eu/taxation_c…/suspensions/index_de.htm


    Um welchen KN bzw. Taric Code geht es denn?

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