Fangschaltung bei Vodafone

  • Hallo Leute,


    ein Freund und ich haben da ein kleines Prob.
    Wir bekommen in regelmäßigen Abständen nervende Anruf. Die sehen wie folgt aus, es klingelt das Handy, man nimmt ab und keiner meldet sich. Dann legt man auf. Bei meinem Freund ist das extrem schlimm, besonders am Wochenende muss jemand sehr viel Zeit haben. Wir sind beide bei Vodafone, ich beim Anbieter selbst und er über MobilCom. Deshalb wollte ich mal fragen, wie das mit einer Fangschaltung aussieht und was für Bedingungen gegeben sein müsse (vielleicht erst Anzeige bei der Polizei, oder Mindest-Gesprächslange des "Gespräches"?).


    Vielen Dank,


    Wacken


    PS: Die Suche hat mir nix ausgespuckt...

    Fourteen years louder than hell - Wacken - Part 14

  • Hallo,


    ich möchte mal allgemein etwas zum Problem sagen:


    Ich würde z.B. nicht auflegen und einfach das Handy liegen lassen, es geht doch auf die Kosten der anderen, ...
    Diese werden schon irgendwann merken, dass es eine teure Sache ist.


    Irgendwann würde ich auch einfach mal ins Handy sagen, dass es auf deren Kosten geht.
    Vorallem sind es Anrufe aufs Handy, und die sind nie günstig.
    (Schade in dem Fall eigentlich, dass Du keine Loop Karte hast, sonst würdest Du daran sogar noch verdienen. ;) )


    Zusätzlich gibt es auch noch die Möglichkeit der Trillerpfeife. ;)



    Ansonsten ruf doch einfach mal die Hotline an und erkundige Dich ob eine Fangschaltung eingerichtet werden kann und was es Dich kosten wird.
    Möglich ist es auf jeden Fall, ... bleibt aber die Frage, ob Du dies auch bezahlen möchtest, denn das wird nicht billig,


    Seit wann läuft denn die ganze Sache?!
    Wenn das Problem erst seit ein paar Tagen läuft, würde ich erst einmal die obige Variante bevorzugen und erst einmal abwarten und die anderen zahlen lassen.
    Erst wenn es über einen großen/langen Zeitraum läuft und wirklich sehr störend ist, dann würde ich mit einer Fangschaltung vorgehen.


    Vielleicht lohnt es sich auch schon mal am Telefon anzudrohen eine Fangschaltung einzurichten, dann überlegen sich die Störenfriede vielleicht von alleine dies zu lassen.


    Ansonsten bleibt auch ein, ungemein kostengünstiger im Gegensatz zur Fangschaltung, Rufnummernwechsel, den Ihr Euch überlegen solltet.



    Gruß,
    Chris

  • aber wie sieht es aus wenn die "störenfriede" aus dem ausland anrufen dann muss doch ich auch was bezahlen oder nicht??
    denn die bezahlen ja nur die gebühren bis zur grenze und ich dann den rest oder täusche ich mich da??


    nokia*night*

  • Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    aber wie sieht es aus wenn die "störenfriede" aus dem ausland anrufen dann muss doch ich auch was bezahlen oder nicht??
    denn die bezahlen ja nur die gebühren bis zur grenze und ich dann den rest oder täusche ich mich da??


    nokia*night*


    Da täuschst Du Dich ;) .


    Dein Beispiel gilt nur, wenn Du Dich im Ausland befindest und jemand aus BRD ruft Dich dann an. Derjenige kann ja nicht wissen, dass Du Dich mit Deinem Handy im Ausland befindest. Wer aber in Deutschland eine deutsche Mobilfunknummer anruft, muß komplett zahlen (ist wie bei einer Festnetznummer ;) ).

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Re: Fangschaltung bei Vodafone


    Zitat

    Original geschrieben von Wacken
    [...]was für Bedingungen gegeben sein müsse[n] ([...] Mindest-Gesprächslange des "Gespräches"?).[...]


    Zu den anderen möglichen Bedingungen zur Einrichtung einer Fangschaltung kann ich wenig sagen, die sind wohl eher rechtlicher Art, da kenne ich mich nicht so aus. Technisch ist eine Fangschaltung im einfachsten Falle einfach die Ignorierung des Rufnummer-Unterdrückunsgswunsches des Anrufers. In digitalisierten Netzen, wie in Deutschland, in denen maximal die Verbindung Kunde<->Ortsvermittlungsstelle noch analog ist, wird die Rufnummer des Anrufers immer bis zur Vermittlungsstelle des Zielanrufers übermittelt. Erst dort wird sie rausgefiltert, falls der Anrufer "Unterdrückung" wünscht, (egal ob fallweise, oder permanent,) und der Zielanschluß nicht bevorrechtigt ist (Polizei, Feuerwehr,..). Die Rufnummer steht mit dem ersten Klingeln zur Verfügung. Es ist also nicht einmal die Annahme des Gesprächs, geschweigedenn eine Mindestverbindungslänge nötig.


    Schwiriger wird's bei Vergindungen aus dem, oder über das Ausland (call by call, Callthrough, Callback mit Routing über ausländische Netze), da kann die übermittelte Nummer (unterwegs) schonmal verlorengehen, was den Aufwand zu deren Ermittlung natürlich steigert. Wie das dann technisch funktioniert, weiß ich nicht konkret. Aber ein solcher Aufwand muß ja nicht unbedingt notwendig sein, wenn der Anrufer nicht genau weiß, wie er sein Gespräch routen muß, damit die Nummer verlorengeht, zumal der Anrufer das auch nur begrenzt in der Hand hat, und sich somit nicht darauf verlassen kann, da z.B. cbc-Anbieter das Routing je nach Markt- und Auslastungslage ja auch schonmal ändern. Also technisch kann die Ermittlung der Anrufernummer für die Mehrzahl der Anrufer kein Problem darstellen. Und wenn ich mich recht erinnere, wurde hier im Forum bereits über die rechtlichen Voraussetzungen einer Fangschaltung diskutiert, wobe ich mich diesbezüglich jetz nicht an konkrete Fakten erinnern kann, der Anschlußbetreiber sollte aber auf jeden Fall weiterhelfen können.



    Grüße
    Steffen

  • Hallo Leute,


    erst mal vielen Dank.


    me too: Für so was habe ich keine Zeit und auch wirklich keine Lust drauf. Die Geschichte mit der Trillerpfeife oder den Kosten ist alt und nicht effizient! Aber trotzdem vielen Dank für den Rat.


    Steffen: Auch Dir sei gedankt, aber das derjenige mich aus´m Ausland oder über Routing anruft denke ich nicht. Es klingt sehr nach einfachen und simplen nerven, wobei nur an die Rufnummerunterdrückung gedacht wurde!


    Viele Grüße,


    Wacken

    Fourteen years louder than hell - Wacken - Part 14

  • Mal ne Frage zur Technik der Nummernübermittlung:


    -Wenn ich meine Übermittlung abschalte, dann können Feuerwehr oder Polizei bei einem Anruf trotzdem meine Rufnummer sehen?


    -Welche Nummer sehen die dann, wenn ich von nem Handy ohne SIM Card anrufe?


    In den USA gibt es einen Service im Festnetz (Pacific Bell) für 6$/Monat, dass sofort jeder Anrufer mit seiner Nummer zurückverfolgt werden kann, ganz gleich ob dieser sie übermittelt oder nicht.


    Einfach nach dem Anruf ein Servicecdienst anrufen und die Nr. wird angesagt. Toll wenn es sowas auch hierzulande geben würde, aber hier herrschen ja ganz andere Datenschutzgesetze als in den USA.


  • Ja, Polizei und Feuerwehr können trotzdem deine Rufnummer sehen !
    Wenn du mit einem Handy ohne Sim-Karte anrufst, wird natürlich keine Nummer angezeigt !
    Diese Methode wird gerne von Leuten benutzt die Falschmeldungen durchgeben und sich dann daran ergaffen wie Polizei/Feuerwehr/Rettungswagen zu dem angeblichen "Unfallort" fahren !
    Sowas ist natürlich strafbar !


    Ciao Sebi

  • Kann man seinen eigenen Festnetzanschluss auch nicht irgendwie so "preparieren" wie den der Polizei?


    Damit man auch immer sieht wer anruft.


    Dazu muss man glaube ich aber ständig mit der Vermittlungstelle verbunden sein, was bei Otto Normalverbraucher Anschluss nicht möglich ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Kann man seinen eigenen Festnetzanschluss auch nicht irgendwie so "preparieren" wie den der Polizei?


    Damit man auch immer sieht wer anruft.


    Dazu muss man glaube ich aber ständig mit der Vermittlungstelle verbunden sein, was bei Otto Normalverbraucher Anschluss nicht möglich ist.


    Die Antwort auf deine Frage hast du dir ja schon gegeben ! ;)
    Nur Polizei Feuerwehr und Rettungsleitstelle (die 19222, die aber nur in Bayern gilt) können immer die Rufnummer sehen !
    Ciao Sebi

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