ist diese verschiwegenheitserklärung i.o.?

  • moin,


    vieleicht hat ja jemand von euch schon ähnliches mal gemacht. ich versuche mit nem bekannten zusammen, eine geschäftsidee zu vermarkten. um mit leuten in verhandlung treten zu können, wollen wir folgenden text gegenzeichnen lassen:



    gibt es evtl. sachen, die ganz wichtig sind und in dieser erklärung fehlen?


    greetz
    caoz

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich würde sagen, das das soweit OK ist.


    Leute, geht zu einem Anwalt! :rolleyes:

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Jeder der Ahnung von dem Thema hat, wird hier nichts sagen (wollen oder dürfen),
    alles andere ist eher mäßig interessant.

  • Moin,


    Zitat

    Leute, geht zu einem Anwalt!


    Muss nicht unbedingt ein Anwalt sein, ein Notar reicht auch und ist günstiger. Aber ansonsten stimme ich dem zu, alles andere ist bedenktlich.

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