Vom Händler verarscht worden

  • Zitat

    Original geschrieben von platte
    Was, er hat das Phone mit einer Loop-Verpackung als V-Handy verkauft? Anzeigen sag ich da nur.


    Sofern das Gerät nicht geSIMlockt ist, ist das nicht verboten! Also auch keine Anzeige gerechtfertigt.
    Es ist keine sehr "elegante" Lösung, aber definitiv legal und nicht mal nah dran an einer Art Grauzone...


    Tobias

  • Er hat für beide Geräte 0€ bezahlt. Das T610 müssete ja S/L gehabt haben, da ja Loop Gerät. Ich hab mit die Kontakte neben dem Kartenleser angeschaut. Da war mit sicherheit ein Datenkabel angeschlossen, da sie minimal verkratzt waren. Kann mir jemand sagen ob die T610 von Loop sim lock haben?

  • Kann mir einer erklären, wo das Problem ist?
    Er hat jetzt also ein T610, das er wollte.
    Aber er hat halt eine Verpackung, auf der LOOP steht.
    Ist das das ganze Problem?
    T610 aus Loop Paketen sind also gewöhnlich gelockt? Was, wenn dieses nicht gelockt war? Könnte doch sein!
    Mir persönlich wäre es piepswurschtegal, ob mein Handy mit einer Prepadikarte verkauft wurde oder mit Vertagskarte. Technisch gesehen besteht bis auf einen eventuellen (!) Lock auch absolut kein Unterschied. Du verwendest hier die Begriffe "Prepaidhandy" und "Vertragshandy" wie eine Wertung des Geräts. Das ist natürlich völliger Unsinn.
    Selbst wenn das Handy ge-unlockt wurde, wird es dadurch nicht schlechter. Eher besser. ;)
    Eine andere Frage wäre, wie er den Lock entfernt hat, wenn einer drin war und ob O2 damit ein Problem haben könnte.


    Kartenleser und Datenkabel?
    Bei SE werden Datenkabel unten an der Anschlußleiste angeschlossen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Es kann einfach nicht sein dass ein S/L gerät entlockt wird und mit Vertrag verkauft wird. Galubst du er hat die 100€ für das Entsperren bezahlt. Mit sicherheit nicht. Wäre es ein freies Gerät gewsesen hätte ich nichts gesagt. Aber so geht es nicht.

  • Wo ist das Problem, wenn der Vertragsnehmer ein T610 wollte?


    In dieser Konstellation soll das Entlocken also plötzlich einen Straftatbestand erfüllen, andersrum, wenn es der harmlose Heimuser macht aber legal sein?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von quattro
    Es kann einfach nicht sein dass ein S/L gerät entlockt wird und mit Vertrag verkauft wird. Galubst du er hat die 100€ für das Entsperren bezahlt. Mit sicherheit nicht. Wäre es ein freies Gerät gewsesen hätte ich nichts gesagt. Aber so geht es nicht.


    Kannst Du nachweisen, daß es gelockt war und er es "illegal" entsperrt hat?
    Bis dahin würde ich den Ball flach halten. Erst recht dem Händler gegenüber.
    Mach Dich doch mal schlau, wie Du herausfinden kannst, ob es so ist, wie Du vermutest.


    Dem Käufer entsteht außerdem nur ein Schaden, wenn das Gerät nicht neu ist und wenn O2 im Falle des nicht standesgemäßen Unlockings ein Problem genau damit haben sollte.
    Und über den Karton könnte man diskutieren, wenn einen das wirklich stört.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • So lange ich kein Probleme mit O2 und der Garantie bekomme ist es mir scheissegal, ob das Gerät gelockt war oder nicht.


    Ausserdem ist es Weihnachten und wahrscheinlich hat der Händler dann vermutlich auch keine Vertragshandies mehr gehabt, und hat sich dann vielleicht so beholfen. Und die meisten Kunden wollen ja auch immer die Geräte gleich mitnehmen, sei es auch nur ein T610.

    Apple iPhone 16 Pro Max 256GB schwarz mit Magenta Mobil XL.

  • Ich gehe auch davon aus, dass der Händler keine T610 mehr hatte und deshalb eben eins aus einem Prepaid-Paket, das sonst wahrscheinlich eh nur vor sich hinstaubt, denn welcher Händler verkauft gerne Prepaid, genommen.


    Wenn es Kommissionsware war, wird es bei der nächsten Inventur auffallen, dass ein Prepaid T610 fehlt und wenn o2 die Umbuchung auf eine Postpaidaktivierung nicht akzeptieren sollte, muss der Händler das Telefon eben bezahlen. Nicht dein Problem.


    Wenn es seine eigene Ware war, ist das für o2 erst recht uninteressant und für dich auch.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Also, es gab (als ich noch Händler war - das ist schon ein Jahr her) die Möglichkeit JEDES Prepaid Gerät als Vertragsgerät zu verwenden. Dazu musste man nur ein Fax an o2 schicken und die IMEI Nummer. Nach paar Stunden kam der SIMLOCK Code per Fax rein. Das Gerät musste aber dann mit einem Vertrag verkauft werden. Es durfte weder ohne noch mit Prepaidkarte über den Tisch gehen. Hat man das Gerät nicht mit einem Vertrag (Imei nummer bei Vertragsabschluss musste übermittelt werden) wurden einem 99Euro von der Provision abgezogen.


    Das mit dem ob es ein Prepaid oder Vertrags Handy ist, ist totaler schwachsin. Im Gegenteil, die Prepaid Geräte sind meistens nicht sooo gebrandet.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
    [BITTE KEINE WERBUNG EINWERFEN!]

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