ZitatOriginal geschrieben von ArtIst.Max
na denn viel Spaß!
nochmal kurz zur Info: 14 Tage Umtauschrecht bei Haustür- und Online-Geschäften...
MfG M.
Na mal nix durcheinanderschmeißen hier:
Wenn das Handy DEFEKT ist, dann hat man 2 Jahre Gewährleistung, da braucht man sich um die 14 Tage nicht zu scheren.
Der Mobilfunkvertrag fällt zwar grundsätzlich auch unter die 14 Tage Widerrufsrecht, aber nur solange man ihn nicht in Anspruch genommen hat. Da ist nicht mal was von ausprobieren vorgesehen, wenn ich mich recht erinnere. Aber mit Kulanz geht es vielleicht (wenn man dazu nicht 2 Jahre GG über die 0190er-Service-Hotline vertelefonieren muss
). Der Threadersteller hatte aber meines Erachtens gar nicht vor, den Vertrag auch wieder "zurückzugeben".
Philotech