Juristisches Problem (Abtrittserklärung)

  • Hi!


    Ich habe im Moment folgendes Problem:
    Nach einem Unfall hab ich mein Auto in die Werkstatt bringen lassen. Und um mir die ganze Sache zu erleichtern, habe ich dort die Abtrittserklärung unterschrieben. Ich bin davon ausgegangen, das jetzt die Werkstatt alles weitere mit der gegnerischen Versicherung klärt.
    Nun ist es aber so, das für die gegn. Versicherung die Haftung noch nicht geklärt ist (für mich schon: der Unfallverursacher hatte 1,4 Promille und hat versucht, die Unfallstelle zu verlassen).
    Weil sich die Versicherung im Moment aber noch weigert, die Reperaturkosten zu bezahlen, hab ich von der Werkstatt einen Anruf bekommen, das ich die Kosten tragen soll.
    Was geht denn jetzt hier ab? Ich hab doch die Abtrittserklärung unterschrieben, damit die das Geld von der Versicherung verlangen können! Darf die Werkstatt das Geld plötzlich von mir verlangen? Aber ich hab doch nicht einmal die Originalrechnung? Kann ich das als Grund nehmen, die Zahlung erstmal zu verweigern?


    Kann jemand (am besten die Juristen unter euch) Tipps geben, wie ich mich jetzt verhalten soll?


    Danke schonmal im Voraus!


    bye
    Thomas

  • Die üblichen Abtretungserklärungen bei KFZ-Werkstätten stehen unter dem Vorbehalt einer rechtswirksam bestehenden Forderung.
    Näheres dazu kannst du der von dir unterzeichneten Abtretungserklärung entnehmen.


    Die Forderung gegen die Versicherung entsteht idR erst mit deren verbindlicher Kostenübernahmezusage, die nach Prüfung der Haftungsfrage ganz, teilweise oder gar nicht erfolgt.


    Stellt sich der Sachverhalt auch bei dir so dar, bleibst du bis dahin gegenüber deiner KFZ-Werkstatt der Schuldner.


    Eine Rechnung müssen sie dir natürlich stellen, beispielsweise iFe Durchschlages, wenn das Original bereits bei der gegnerischen Versicherung ist.
    Du solltest dich unverzüglich mit deiner KFZ-Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen (idR hilft diese dir bereits weiter, weil ein gegen sie gerichteter (Teil-)Anspruch droht) bzw. vor Ort anwaltschaftlichen Beistand zur Klärung der ohnehin anstehenden Haftungsfrage auswählen.

  • Man kann also sagen, das ich gezwungen bin, das Geld an die Werkstatt zu bezahlen? Und den Betrag muss ich (bzw. mein Anwalt) bei der gegn. Versicherung geltend machen?!


    Eine Kopie der Rechnung hab ich vom Anwalt schon bekommen.


    Was ist jetzt empfehlenswerter: einen Kreditaufnehmen oder den Betrag über meine Versicherung bezahlen? Mein Versicherungsmann sagte, ich könnte auch über meine Vollkasko in Vorkasse gehen.
    Oder kann ich auch meinen Anwalt beauftragen/bitten, einen Kredit o.ä. für mich aufzunehmen? Er ist ja schließlich für die Wahrung meiner Interessen da.

  • Das Problem dabei ist, das ich von meinem Anwalt keine hilfreichen Antworten bekomme.
    Ich hab ihn z.B. auch gefragt, ob ich lieber selber einen Kredit aufnehmen soll, oder ob ich das über meine Versicherung mache. Darauf meinte er nur: "Beides hat seine Vor- und Nachteile". Erklären konnte (oder wollte) er mir die aber nicht. Deswegen hab ich die Frage auch hier nochmal gestellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von LJ
    Ich hab ihn z.B. auch gefragt, ob ich lieber selber einen Kredit aufnehmen soll, oder ob ich das über meine Versicherung mache.


    Einen Kredit hättest du auch an der Backe, wenn die gegnerische Versicherung bezahlt. D.h. du bist für den Kredit verantwortlich und zahlst natürlich auch Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. selbst.


    Wenn deine Vollkasko in Vorleistung geht und dann das Geld von dir zrückfordert könntest du immer noch einen Kredit aufnehmen, aber vermutlich werden das die Versicherungen unter sich regeln.


    Ich würde an deiner Stelle mit deinem Ansprechpartner bei deiner Versicherung reden.

  • :confused: Wieso schlägt Dein Anwalt nicht einfach dem Inhaber der Forderung vor, dass die Forderung gegen Dich gestundet wird, bis Versicherung der Gegenseite zahlt? Das macht man doch in den KfZ Fällen einfach so :confused:


    Da scheint ja schon etwas porzellan zerschlagen.


    Nun gut:


    leider wirst Du für die Kosten jetzt wohl erst mal zahlen müssen. Deine Kosten (auch Mehrkosten) muss Dir aber der Unfallgegner, FALLS er tatsächlich allein haftet, zahlen.


    Im Übirgen: wenn Du Vollkasko hast, kannst Du doch leicht sprechen mit Deiner Versicherung. Sie sollen erst einmal leisten, und sobald der Schaden von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen wurde, Dir Deine Rabatte aus der Versicherung wieder gutschreiben.


    Das solte doch alles besprechbar sein. Glück auf :)

  • Das übliche Problem: Alle sagen geh zum Anwalt, aber da gibt es nach meinen bisherigen Erfahrungen jede Menge schwarze Schafe ohne einen blassen Schimmer. :mad: Man muß sich selbst kundig machen und seinem Anwalt erklären, welche Rechte man hat. Wenn's nicht zum Weinen wäre könnte man glatt Lachen. :(


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Anwalta

    ...
    leider wirst Du für die Kosten jetzt wohl erst mal zahlen müssen. Deine Kosten (auch Mehrkosten) muss Dir aber der Unfallgegner, FALLS er tatsächlich allein haftet, zahlen.


    Damit hab ich mich jetzt auch schon abgefunden.
    Aber 2 Fragen stellen sich mir da noch:
    1. Zahlt die Kosten der Unfallverursacher oder seine Haftpflicht?
    2. Zahlt seine HP auch, wenn Alkohol im Spiel war. Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, das keine Versicherung bei Unfällen mit Alkoholeinfluss zahlt.


    Zitat

    Original geschrieben von Anwalta

    Im Übirgen: wenn Du Vollkasko hast, kannst Du doch leicht sprechen mit Deiner Versicherung. Sie sollen erst einmal leisten, und sobald der Schaden von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen wurde, Dir Deine Rabatte aus der Versicherung wieder gutschreiben.


    Das solte doch alles besprechbar sein. Glück auf :)


    Mit meiner Vers. hab ich shcon gesprochen. Der Typ meinte, das wäre kein Problem. Ich will aber erstmal gucken, ob ich das Geld nicht selber zusammenbekomme. Es gibt ja irgendwie den Grundsatz der Schadenminimierung oder so ähnlich. Wenn ich das Geld selber aufbringe, werden ja auch die Kosten geringer gehalten, da die Zinsen und Kontoführungsgebühren usw. nicht anfallen.


    Danke schonmal an alle für die Tips!

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Das übliche Problem: Alle sagen geh zum Anwalt, aber da gibt es nach meinen bisherigen Erfahrungen jede Menge schwarze Schafe ohne einen blassen Schimmer. :mad: Man muß sich selbst kundig machen und seinem Anwalt erklären, welche Rechte man hat. Wenn's nicht zum Weinen wäre könnte man glatt Lachen. :(


    Gruß


    Pitter


    Da muss ich Dir recht geben. Bei meinem Anwalt fühl ich mich alles andere als gut beraten. Aber wenn ich jetzt meinen "Auftrag" zurückziehe, zahle ich ja die bisher entstandenen Anwaltskosten. Und das wird ja auch nciht wenig sein.


    Es ist schon traurig: man hat absolut Null Schuld an so nem Unfall, aber trotzdem Stress ohne Ende....

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