ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Nein, du hast dich zu nichts verpflichtet, es ist definitiv kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Gruss
Kannst Du das nach schweizer Recht so sagen?
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ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Nein, du hast dich zu nichts verpflichtet, es ist definitiv kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Gruss
Kannst Du das nach schweizer Recht so sagen?
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Nein, du hast dich zu nichts verpflichtet, es ist definitiv kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Gruss
hoffentlich hast du recht ![]()
Wenns deutsches Recht wäre, hätte marlborolights auf jeden Fall Recht, schau doch mal in eurem "BGB" nach, wies in CH aussieht ![]()
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Kannst Du das nach schweizer Recht so sagen?
Naja, er behauptet es; Ahnung hat er jedoch nicht wirklich... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Naja, er behauptet es; Ahnung hat er jedoch nicht wirklich...
Das weiß ich - ich wollte es aber von ihm hören ..
![]()
Da Du es von ihm nicht hören wirst, habe ich mir erlaubt, für ihn zu antworten... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Naja, er behauptet es; Ahnung hat er jedoch nicht wirklich...
Vielleicht solltest du in diesem Falle nicht von dir auf andere schliessen? ![]()
Möge er mir bitte den Passus in den Auszügen des Mailverkehres zeigen, in dem er verbindlich etwas bestellt?
Er hat keine Anzahlung geleistet, dies ist entscheidend!
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