ZitatOriginal geschrieben von Maresch
Jemand ähnliche Erfahrungen?
Bisher nicht.
Aber macht man nicht normalerweise eine Art Abnahem/ Übergabe nach der Rückgabe des Wagens um evtl. Schäden/ Mängel gemeinsam festzustellen!?
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ZitatOriginal geschrieben von Maresch
Jemand ähnliche Erfahrungen?
Bisher nicht.
Aber macht man nicht normalerweise eine Art Abnahem/ Übergabe nach der Rückgabe des Wagens um evtl. Schäden/ Mängel gemeinsam festzustellen!?
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Bisher nicht.
Aber macht man nicht normalerweise eine Art Abnahem/ Übergabe nach der Rückgabe des Wagens um evtl. Schäden/ Mängel gemeinsam festzustellen!?
Das gab es bei mir zumindest noch nie. Habe meine Wagen dann am Sonntag immer auf den Parkplatz gestellt und die Schlüssel in den Tresor eingeworfen.
ZitatOriginal geschrieben von hubble
Das gab es bei mir zumindest noch nie. Habe meine Wagen dann am Sonntag immer auf den Parkplatz gestellt und die Schlüssel in den Tresor eingeworfen.
Wobei ich dann wieder sagen würde: Hat das Unternehmen halt Pech gehabt!
Oder ist das zu kurz gedacht!? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Maresch
Jemand ähnliche Erfahrungen?
zum Glück nicht, aber letztens irgendwo gelesen, das Sixt bei Schäden generell die letzten 5 Mieter kontaktieren würde
Naja mal abwarten wie es sich fortsetzt. Weil dass erstmal ne Kupplung kaputt geht und anschliessend noch ein weiterer Schaden festgestellt wird wozu ich noch ne Aussage machen soll.. also ich weiss nicht.
Mietverhältnis endete Sonntag Abend mit Einwurf des Schlüssels in den Tresor. Mein Vater hatte mich abgeholt und ist Zeuge dass der Wagen ordnungsgemäß abgegeben wurde. Ebenso eine Mitfahrgelegenheit der bestätigen kann dass der Wagen problemlos lief.
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Wobei ich dann wieder sagen würde: Hat das Unternehmen halt Pech gehabt!
Oder ist das zu kurz gedacht!? :confused:
Ja, hast du. Denn in den AGB der Mietwagenanbieter steht das du für das Fahrzeug, und somit auch für Schäden, verantwortlich bist, bis ein Mitarbeiter den Wagen abgenommen hat. Sprich auf Schäden überprüft, Tachostand notiert etc. hat.
Schmeißt du den Schlüssel also in einen bereitstehenden Tresor, und jemand beschädigt das Fahrzeug ehe es abgenommen ist, musst du trotzdem zahlen.
~~~ root ~~~
ZitatOriginal geschrieben von bigfoot49
zum Glück nicht, aber letztens irgendwo gelesen, das Sixt bei Schäden generell die letzten 5 Mieter kontaktieren würde
heute einen Brief von Sixt bekommen, soll mich zu einem Schaden äußern, der bei Abgabe garantiert nicht vorhanden war - auch schön das bei Sixt niemand eine Abnahme für nötig hält ![]()
ZitatOriginal geschrieben von root
Ja, hast du. Denn in den AGB der Mietwagenanbieter steht das du für das Fahrzeug, und somit auch für Schäden, verantwortlich bist, bis ein Mitarbeiter den Wagen abgenommen hat. Sprich auf Schäden überprüft, Tachostand notiert etc. hat.
Schmeißt du den Schlüssel also in einen bereitstehenden Tresor, und jemand beschädigt das Fahrzeug ehe es abgenommen ist, musst du trotzdem zahlen.
~~~ root ~~~
Das hab ich befürchtet... ![]()
Nein, im Ernst. Du hast natürlich völlig recht, schon allein weils "logischer" so ist.
Nur:
Was machst du wenn die Filiale, in der du Wagen zurückgeben musst (willst) bereits geschlossen hat?
So ging es mir! Ich hab dann angerufen (Nr. stand auf einem Aufkleber an der Tür) und die Info bekommen "den Wagen einfach in die Tiefgarage zu stellen und den Schlüssel einzuschmeißen".
Was dann? :confused:
Könnte ja auch wirklich später irgendein :mad: deine Karre beschädigen, das war nämlich ne ganz gewöhnliche, öffentlich Tiefgarage! :eek:
Müsste man echt mal in die AGB schauen...
Bissel verstehen tu ich euch nicht..es ist doch logisch, dass man so lange für einen Mietwagen haftet, wie man ihn nicht offiziell übergeben hat oder er offiziell von einem Sixt Mitarbeiter angenommen wurde.
Ob du ihn jetzt in der öffentlichen Tiefgarage parkst oder Nachts vor deiner Wohnungstür ist vollkommen egal. Ob die Schlüssel im NachtTresor von Sixt liegen oder an deiner Garderobe im Haus hängen ebenso.
Du haftest bis zum Zeitpunkt der Übergabe während der Öffnungszeit. Sie bieten dir bloß eine Parkmöglichkeit und den Service nicht morgens erst selbst hinzufahren. Das Haftungsrisiko bleibt aber bei Dir.
Was glaubst du denn wie viele Leute sonst, alle Schäden am Wagen, auf die letzte Nacht der Miete schieben würden ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Info9
Bissel verstehen tu ich euch nicht..
Du haftest bis zum Zeitpunkt der Übergabe während der Öffnungszeit. Sie bieten dir bloß eine Parkmöglichkeit und den Service nicht morgens erst selbst hinzufahren. ...
Du hast natürlich recht, aber angenommen ich habe bis 17Uhr gemietet und will den Wagen Sa mittag bei einer Station abgeben. Jetzt machen die aber schon um 12Uhr zu, was dann?
Wenn ich den Wagen dort abstelle und den Schlüssel in Tresor werfe kann es passieren, daß irgendjemand den Wagen beschädigt, und ich im Endeffekt der Dumme bin.
So lange daheim abstellen bis die den Laden wieder aufsperren geht aber ja auch nicht, sonst holen die Grünen ihn gleich persönlich ab... ![]()
:confused:
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