Frage zu Zeitmietvertrag

  • Moin liebe Leute,


    ich wohne z.Zt. in einer WG mit sechs Leuten. Wir hatten immer befristete (auf ein Jahr) Einzel-Zeitmietvertraege, die traditionell mit einer Erhöhung verlängert wurden. Ende Dezember hat uns der Vermieter nun einen gemeinsamen Mietvertrag zugeschickt, der für uns so nicht tragbar ist. Über folgendes bin ich jetzt im Netz gestossen:


    .

    http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Zeitmietvertrag/zva.htm]quelle[/URL]


    soweit so gut. nach dem text zu urteilen, ist unsere befristung nicht rechtens gewesen, da keine begründung etc. vorliegt. nur was bedeutet dieser passus:

    Zitat

    . Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht bei Mietverhältnissen über


    * Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,


    was ist ein vorübergehender Gebrauch?
    Vieleicht weiss ja jemand,was damit gemeint ist.. .


    greetz
    caoz

  • Zitat

    * Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,


    Palandt, § 549 Rn. 15 (Auszug): Es muss von vornherein bei Abschluß des Mietvertrages für eine kürzere, absehbare Zeit vermietet sein, z.B. bei einer längeren Reise des Vermieters; für Studenten, wenn sie ihren Wohnsitz an einem andern Ort haben und in der erkennbaren oder erklärten Absicht nur für die Zeit des Studiums (oder eines Teils davon) mieten (umstritten!).


    Diese Auskunft ersetzt nicht die Einholung professioneller Hilfe (Anwalt) und gibt keine Auskunft über die Zulässigkeit der Befristung in Deinem konkreten Fall. Insbesondere ist die Frage im Zusammenhang mit für die Dauer des Studiums vermietetem Wohnraum umstritten.


    Gruß,
    Taylormade

  • vielen dank. eine aus der nachbarwg (derselbe vermieter und die selbe problematik) ist grad beim mieterschutz. und ich werd heut mal mit dem vermieter schnacken, mal schaun was rauskommt.

  • Sofern eure Befristung tatsächlich unwirksam gewesen sein sollte (stand in dem Vertrag irgendwas drin?) habt ihr alle eigentlich einen Vertrag auf unbestimmte Zeit.
    § 575 Abs. 1 Satz 2 BGB


    Das würde bedeuten ihr könntet auch ohne eine explizite Verlängerung dort wohnen, eine jährliche unbegründete Erhöhung der Miete wäre damit auch nicht drin.


    Enstsprechend würden die regulären Regelungen bzgl. der Kündigung greifen.


    Es kann euch natürlich passieren, das euch der Vermieter wenn ihr diesbezüglich aufmuckt unter anderen (fadenscheinigen) Gründen komplett vor die Tür setzt.


    Gruß
    CH

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