Handy für ein Euro gekauft und nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Naja, wenns z.B. n grosser Shop wäre, dem mal ein Fehler unterläuft, kanns schon sein, das die dann aus Kulanz mal ein Handy für nen Euro weggehen lassen.


    So würde ich einfach warten was der Verkäufer macht, wenn er für den Euro liefert nehmen, wenn nicht, dann so einigen.

    Ok stimmt, hatte jetzt nur an private Verkäufer gedacht. Dann grenze ich meine obige Aussage nun auf private Ebayer ein. :D

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Würde vielleicht mal fragen, ob er nen guten Preis macht, dann habt ihr beide was davon, er geringe Ebay-Gebühren und du ein recht günstiges Handy ;)

  • Ich werde das Handy nicht für einen Euro nehmen, bin ja kein Unmensch, obwohl es doch eigentlich auch mal schön wäre.


    Habe ihn angeschrieben, ob er mir einen guten Preis macht.


    Wie sind denn so die Preise für ein 6220, wenn es richtig günstig ist?
    Hat die Jemand im Kopf?

  • Zitat

    Original geschrieben von Feeo
    Wie sind denn so die Preise für ein 6220, wenn es richtig günstig ist?
    Hat die Jemand im Kopf?

    http://www.guenstiger.de ?
    Dann... wie alt ist es? Gebraucht? Software Updates? 1. Hand Besitzer? ...einen festen Preis gibts nicht, orientier dich am günstiger.de Preis, beobachte einige Angebote die bei EBay enden, und dann überleg, ob du auf seinen Preis eingehst..

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Der Verkäufer kann nicht nur anfechten, er hat schon angefochten.


    Seine Erklärung, sich wegen seines Irrtums nicht an seinem Angebot festhalten lassen zu wollen kann ohne weiteres als Anfechtungserklärung ausgelegt werden.


    Diese ist ist dem Anfechtungsgegner bereits zugegangen, die Anfechtungsfrist ist gewahrt. Als Anfechtungsgrund kommt ein Erklärungsirrtum in Betracht, auf welchen sich der Verkäufer ja auch beruft.


    Im Streitfall ist der Verkäufer allerdings in der Darlegungs- und Beweispflicht für die ihn zur Anfechtung berechtigenden Umstände.


    Ob der Käufer (etwa wegen eines viel zu niedrige angesetzten Preises) die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste spielt für die Anfechtung selbst keine Rolle! Das wird nur im Rahmen der Schutzwürdigkeit interessant, wenn es infolge der Anfechtung um den Ersatz des sog. Vertrauensschadens geht bzw. bei Fragen der Bösgläubigkeit.


    Theoretisch kann also auch ein Verkäufer anfechten, der statt 120€ einen Preis von 110€ eingibt, weil er sich bei der zweiten Ziffer vertippt hat. Allerdings fehlt dann der Anschein eines Irrtums, der Verkäufer wird sich schwerer tun seinen Irrtum zu beweisen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Naja, wenns z.B. n grosser Shop wäre, dem mal ein Fehler unterläuft, kanns schon sein, das die dann aus Kulanz mal ein Handy für nen Euro weggehen lassen.


    Also mir ist kein Fall bekannt. Denke niemand hat was zu verschenken, auch kein größerer Shop.

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