MP3-Player 256 MB - 5 Euro Sofortkauf bei eBay

  • Ich finde, man sollte auf keinen Fall zustimmen!


    Der Typ versucht ziemlich dreist, seinen Fehler zuerst auf ebay zu schieben ("Datenübermittlungsfehler") :rolleyes: und sich nun auch noch die Verkaufsprovision wieder gutschreiben zu lassen.



    Sollten wir hier nicht mal zusammenhalten und alle (sinngemäß) gleich vorgehen? Oder ist das nicht möglich?



    Ich habe mal nen Entwurf geschrieben (noch nicht abgeschickt):



    ------------------------------------------------------------------------------------------


    Sehr geehrter Herr Schmidt-Krayer,


    heute wurde ich von ebay angemailt, um den Kauf des MP3-Players (Artikelnummer 3865848022) "einvernehmlich" zu stornieren.


    Sie suggerieren jedoch in Ihrer Mail vom 08.01.2005, es habe beim Einstellen des Artikels einen Datenübermittlungsfehler gegeben,
    der zur Stornierung der gesamten Auktion seitens ebay führen werde. Dies ist jedoch nicht der Fall - vielmehr versuchen Sie nun,
    sich von ebay die Verkaufsprovision wieder gutschreiben zu lassen, ohne aber:


    a) mit den Käufern zu einer Einigung gelangt zu sein
    b) ohne Ware geliefert zu haben
    c) ohne den angeblichen "Datenübermittlungsfehler" verifiziert zu haben.


    Zudem behaupten Sie ebay gegenüber schlichtweg: "Der Käufer hat den Artikel irrtümlicherweise erstanden" , was
    in Anbetracht der Fakten schlicht gelogen ist. Im Gegenteil: Ich bin gerne bereit, den "nicht bezahlten Artikel" zu bezahlen - falls Sie
    ihre Behauptung des Datenübermittlungsfehlers nicht verifizieren können.


    Ich darf Sie in Hinsicht auf die Behauptung "Datenübermittlungsfehler" im übrigen auf einschlägige Urteile deutscher Gerichte hinweisen:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/54481 .


    Ich möchte Sie daher auffordern, entweder bis zur von ebay gesetzten Frist zur Antwort meinerseits (16.01.2005)
    entweder mit mir eine einvernehmliche Lösung zu finden (d.h. Lieferung zumindest eines Geräts) oder den Versuch zu beenden,
    hinter dem Rücken der Käufer und offensichtlich ohne Wissen von ebay (es steht Ihnen frei, dies zu widerlegen) die für SIE angenehmste
    Variante in Form der Provisionsgutschrift zu finden.


    Ich erwarte eine definitive Antwort bis zum 15.01.2005 - danach halte ich mir offen, sowohl ebay zu informieren,
    als auch rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxxxxxxxxxxxxxxx
    - xxxxxxxxxxxxx -


    ---------------------------------------------------------------------------------------------------




    Ich finde, das könnte doch passen - oder? :confused:



    Viele Grüße :)



    :D MTT :D

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Das ist aber mal nun auch nichts neues. :D



    Bei diesen unpassenden AUssagen wird dieser Thread sicherlich gleich wieder geschlossen!!



    Was mich immer noch interessiert ist, wenn man die Einigung nicht annehmen würde und bezahlen würde, was geschieht dann?
    Muss der Händler dann liefern??


    Ich schreibe bewusst würde!! Rein rechtlich gesehen halt!


    Keine Ahnung ob das so erlaubt ist MTT! Aber ein Versuch wäre es ja vielleicht für den ein oder anderen wert.

  • @ MTT


    die Mühe habe ich mir auch schon gemacht, um dann festzustellen, dass er seine Email-Adresse abgeschaltet hat....

  • Hallo zusammen,


    habe gerade auch diese eMail von eBay erhalten. Allerdings nicht die folgende:



    Haben die noch mehr nicht bekommen oder bin ich der einzige? Würde ich den TT-Thread nicht kennen, so würde ich durch die eBay-Mitteilung nur Bahnhof verstehen.


    Danke.


    Marc

  • Die habe ich bereits gestern vormittag erhalten. Heute dann eine von Ebay, wo behauptet wird, dass ich mich mit dem Verkäufer geeinigt habe, was allerdings bis dato noch nicht der Fall ist!!

  • Henni


    Es gibt noch mehr Wege, um ihm das zukommen zu lassen... ;)


    Außerdem wollte ich eher Feedback auf den Entwurf....




    :D MTT :D

    Multae causae sunt bibendi...

  • Danke... :)



    Ich habe gerade mal ne Mail mit "-test-" an seine Addi geschickt - noch kam keine Fehlermeldung zurück... (welche kam denn bei Dir/Euch?)



    Außerdem gibts doch mehrere auf seiner Homepage, oder gehen die alle nicht? :confused:





    :D MTT :D

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/54481 .


    Wenn man schon derartig auf die K**ke haut, sollte man wenigstens wissen was man verlinkt...


    "Der Online-Händler wies ihn auf die Preisangabe von 199 Euro am Ende der Artikelbeschreibung hin und bot ihm an, er könne vom Vertrag zurücktreten. Dazu sah der Amtsrichter keinen Anlass. Seiner Auffassung nach diente die Richtigstellung des Preises nur dazu, den vermeintlich schnell reagierenden Kunden im Nachhinein für dumm zu verkaufen. Auch ein Anfechtungsrecht, mit dem beispielsweise bei bestimmten Irrtümern der geschlossene Vertrag wieder aufgehoben werden kann, billigte das Gericht dem Händler nicht zu. Schließlich sei er selbst von der Gültigkeit des Vertrags ausgegangen, indem er dem Kunden im Nachhinein ein Rücktrittsrecht eingeräumt habe."


    Der Vk ist hier selber von einem gültigen Vertrag ausgegangen (aber zu 199€) und hat daher seine WE nicht unverzüglich angefochten.


    In dem Fall mit den MP3 Player sieht das anders aus, die Mail mit der Anfechtung wg. Irrtum bzw. Fehler kam ja recht zügig.


    Also greift der o.g. Link schon mal nicht...


    CH

  • Hab nun im neuen D-Info geschaut, da ist seine Heim Adresse und Telefone Nummer klar gegeben:


    Schmidt-Krayer, Oliver
    *************
    85757, Karlsfeld
    Tel: *********


    Leider wegen Foren Regeln darf ich hier sein Adresse nichts posten aber jeder kann selbe im Telefonbuch schauen ;)


    Wenn jede mit dem Mann direkt Kontakt aufnimmt um das ganze mehr oder weiniger friedliche endet, das wird wahrscheinlich schneller. :D


    Bin froh ich hab das thread später gesehen und sind alle weg :p

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