Ich finde, man sollte auf keinen Fall zustimmen!
Der Typ versucht ziemlich dreist, seinen Fehler zuerst auf ebay zu schieben ("Datenübermittlungsfehler")
und sich nun auch noch die Verkaufsprovision wieder gutschreiben zu lassen.
Sollten wir hier nicht mal zusammenhalten und alle (sinngemäß) gleich vorgehen? Oder ist das nicht möglich?
Ich habe mal nen Entwurf geschrieben (noch nicht abgeschickt):
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Sehr geehrter Herr Schmidt-Krayer,
heute wurde ich von ebay angemailt, um den Kauf des MP3-Players (Artikelnummer 3865848022) "einvernehmlich" zu stornieren.
Sie suggerieren jedoch in Ihrer Mail vom 08.01.2005, es habe beim Einstellen des Artikels einen Datenübermittlungsfehler gegeben,
der zur Stornierung der gesamten Auktion seitens ebay führen werde. Dies ist jedoch nicht der Fall - vielmehr versuchen Sie nun,
sich von ebay die Verkaufsprovision wieder gutschreiben zu lassen, ohne aber:
a) mit den Käufern zu einer Einigung gelangt zu sein
b) ohne Ware geliefert zu haben
c) ohne den angeblichen "Datenübermittlungsfehler" verifiziert zu haben.
Zudem behaupten Sie ebay gegenüber schlichtweg: "Der Käufer hat den Artikel irrtümlicherweise erstanden" , was
in Anbetracht der Fakten schlicht gelogen ist. Im Gegenteil: Ich bin gerne bereit, den "nicht bezahlten Artikel" zu bezahlen - falls Sie
ihre Behauptung des Datenübermittlungsfehlers nicht verifizieren können.
Ich darf Sie in Hinsicht auf die Behauptung "Datenübermittlungsfehler" im übrigen auf einschlägige Urteile deutscher Gerichte hinweisen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54481 .
Ich möchte Sie daher auffordern, entweder bis zur von ebay gesetzten Frist zur Antwort meinerseits (16.01.2005)
entweder mit mir eine einvernehmliche Lösung zu finden (d.h. Lieferung zumindest eines Geräts) oder den Versuch zu beenden,
hinter dem Rücken der Käufer und offensichtlich ohne Wissen von ebay (es steht Ihnen frei, dies zu widerlegen) die für SIE angenehmste
Variante in Form der Provisionsgutschrift zu finden.
Ich erwarte eine definitive Antwort bis zum 15.01.2005 - danach halte ich mir offen, sowohl ebay zu informieren,
als auch rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxx
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Ich finde, das könnte doch passen - oder? :confused:
Viele Grüße ![]()
MTT ![]()