Hmm ...
... eine Tip habe ich ehrlich gesagt auch nicht für dich. Aber ich werde Expansys wohl auch von meiner Shop-Liste streichen. Ich versteh nur nicht WOZU du die CDs geöffnet hast. Was war denn dabei? Outlook, ActiveSync ... ?
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Hmm ...
... eine Tip habe ich ehrlich gesagt auch nicht für dich. Aber ich werde Expansys wohl auch von meiner Shop-Liste streichen. Ich versteh nur nicht WOZU du die CDs geöffnet hast. Was war denn dabei? Outlook, ActiveSync ... ?
Hatte sie geöffnet um den Inhalt zu prüfen.
Das dürfte doch eigentlich nicht verboten sein ? oder ist es nicht sogar mein Recht und meine Pflicht dieses zu tun ?
Re: Brauche dringend Hilfe
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von JasonDark
Hallo Gemeinde,
ich habe mir Mitte Januar bei expansys eine Qtek 9100 gekauft – für stolze 529,00 €,
nach ca. drei Tagen „Hausgebrauch“ wusste ich, dass das Gerät nichts für mich ist,
also wieder eingepackt und zurück zu expansys.
Nun der Hammer !!! jetzt wollen die Brüder 25 % der Kaufsumme = 132,25 Euro von mir, wegen den „entsiegelten“ CD´s !!! klar in deren AGB´s steht es eindeutig drin das 25 % Rücknahmegebühr für geöffnete Software fällig sind aber 132,25 Euro sind doch schon bisschen übel – oder ?
Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich jetzt verfahren soll ? wäre euch sehr dankbar.
Ach, noch eins: NIE WIEDER WERDE ICH IN DIESEM LADEN BESTELLEN !!!
Bis danne.
Diese Wertersatzforderung seitens Expansys entbehrt jeder Grundlage.
Die Klausel
Zitat
2.3 Software bzw. Artikel die eine Software enthalten, können wir nur zurücknehmen, sofern die Verpackung des Artikels noch vollständigt versiegelt ist Sollte die Verpackung bereits geöffnet worden sein, dann behalten wir uns vor eine Gebühr von 25% des Verkaufspreises zu berechnen.
würde schon keiner AGB-Kontrolle standhalten, da dem Kunden trotz pauschalisiertem Wertersatz nicht ausdrücklich der Nachweis einer geringeren oder überhaupt nicht enstandenen Wertminderung gestattet wird, vgl. § 309 Nr. 5b) BGB.
Außerdem stellt § 357 IV BGB ausdrücklich klar, dass weitere als die gesetzlichen Ansprüche im Falle eines Verbraucherwiderrufs nicht bestehen.
Konkret besteht in einem solchen Falle gar keine Pflicht des Widerrufenden zum Wertersatz ggü. dem Unternehmer, da
1. der Verbraucher nicht auf die Folge des Wertersatzes hingwiesen wurde,
2. dem Verbraucher demzufolge auch keine Möglichkeit aufgezeigt wurde, die Rechtsfolge des Wertersatzes zu vermeiden, und
3. der Ausschluß des § 357 III 2 BGB einschlägig ist, weil eine evtl. Verschlechterung nur auf die Prüfung der Sache zurückzuführen wäre.
Ziffern 1. und 2. gelten vorbehaltlich, dass dem Verbraucher in einer evtl. außerhalb der AGB auf der Homepage erteilten Widerrufsbelherung keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt worden sind.
An einen Ausschluß des Widerrufrechts braucht man hier auch nicht zu denken, da die Software "reine Nebensache" ist.
Re: Re: Brauche dringend Hilfe
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
Diese Wertersatzforderung seitens Expansys entbehrt jeder Grundlage.
Die Klausel
würde schon keiner AGB-Kontrolle standhalten, da dem Kunden trotz pauschalisiertem Wertersatz nicht ausdrücklich der Nachweis einer geringeren oder überhaupt nicht enstandenen Wertminderung gestattet wird, vgl. § 309 Nr. 5b) BGB.
Außerdem stellt § 357 IV BGB ausdrücklich klar, dass weitere als die gesetzlichen Ansprüche im Falle eines Verbraucherwiderrufs nicht bestehen.
Konkret besteht in einem solchen Falle gar keine Pflicht des Widerrufenden zum Wertersatz ggü. dem Unternehmer, da
1. der Verbraucher nicht auf die Folge des Wertersatzes hingwiesen wurde,
2. dem Verbraucher demzufolge auch keine Möglichkeit aufgezeigt wurde, die Rechtsfolge des Wertersatzes zu vermeiden, und
3. der Ausschluß des § 357 III 2 BGB einschlägig ist, weil eine evtl. Verschlechterung nur auf die Prüfung der Sache zurückzuführen wäre.
Ziffern 1. und 2. gelten vorbehaltlich, dass dem Verbraucher in einer evtl. außerhalb der AGB auf der Homepage erteilten Widerrufsbelherung keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt worden sind.
An einen Ausschluß des Widerrufrechts braucht man hier auch nicht zu denken, da die Software "reine Nebensache" ist.
danke dir booner ich werde deine sätze an mich nehmen und erstmal die agb ausdrucken und zu meinem anwalt mitnehmen.
mfg
Re: Re: Re: Brauche dringend Hilfe
ZitatOriginal geschrieben von Nokia1986
danke dir booner ich werde deine sätze an mich nehmen und erstmal die agb ausdrucken und zu meinem anwalt mitnehmen.
mfg
Kann da jetzt zwar keinen Zusammenhang herstellen :confused: Aber wenn es dich glücklich macht...
Ich habe eben folgende Mail erhalten, ich bitte abermals um eure Hilfe.
ZitatAlles anzeigenvielen Dank für Ihre Mail.
Kunden werden auf die Rücknahmegebühr in den AGBs und im Kundendienst auf der Webseite, und zusätzlich noch einmal in den Informationen der Rücksendung hingewiesen.
In diesem Fall ist die Software keine Nebensache: auf der Software befindet sich Microsoft Outlook, das von Kunden genutzt wird. Wir können die Ware mit der geöffneten Software nun nicht mehr weiterverkaufen.
Desweiteren wird auf dem Siegel der Software ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Kunde beim Öffnen des Siegels bzw der Software einen Lizenzvertrag mit Microsoft eingeht.
Durch das Öffnen der Software ist also eine Verschlechterung der Ware eingetreten. Und zwar in dem Sinne, das wir nicht mehr in der Lage sind, das Gerät weiterzuverkaufen, und uns ein Verlust entsteht. Sie wurden in schriftlicher Form daraufhingewiesen, das eine Rücknahmegebühr von 25% anfällt, sollte Ware mit geöffneter Software zurückgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Expansys hat keinen Anspruch auf Wertersatz in dieser Höhe, m.E. überhaupt keinen Anspruch auf Wertersatz in dieser Konstellation (wobei ich wie geschrieben weitere Belehrungen seitens Expansys über die Wertersatzpflicht nicht kenne).
Mit ihren "AGB" (ich glaube die letzten, ähnlich dilletanstischen AGB die ich gelesen habe stammten von T. Berger :D) können sie sich bestenfalls den Hintern auswischen.
Sie hätten da auch reinschreiben können "Bei uns gibt es kein Widerrufsrecht". Das heißt noch lange nicht, dass eine solche Klausel auch Rechtswirkungen entfaltet.
Erstens fliegt die Klausel, da das Klauselverbot des § 309 Nr. 5 b) BGB greift, zweitens bestehen von Haus aus keine weiteren Ansprüche gem. § 357 IV BGB und drittens lösen Wertminderungen, die auf der Überprüfung der Sache beruhen keine Wertersatzfplicht aus. Daneben würde hier mangels Belehrung des Verbrauchers auch im Fall eigentlich wertersatzpflichtauslösenden Verhaltens des Verbrauchers, also wenn die Wertminderung nicht mehr allein auf eine Überprüfung zurückzuführen ist, keine Wertersatzpflicht begründet.
ZitatOriginal geschrieben von booner
[...]die auf der Überprüfung der Sache beruhen keine Wertersatzfplicht aus. [...]
ZitatOriginal geschrieben von booner
[...]
1. der Verbraucher nicht auf die Folge des Wertersatzes hingwiesen wurde,
2. dem Verbraucher demzufolge auch keine Möglichkeit aufgezeigt wurde, die Rechtsfolge des Wertersatzes zu vermeiden, [...]
Ich würde gerne mal aus reinem Wissendurst nachfragen:
-Um die Sache zu überprüfen hätte er die CD doch nicht öffnen müssen. Es reicht das Gerät zu testen und man kann davon ausgehen, dass Outlook funktioniert. Activesync gibt es auch im Netz.
-Meiner Meinung nach wurde er sehr wohl auf die Möglichkeit der Vermeidung hingewiesen. Wenn es heißt, dass das Entsiegeln der Software 25% kostete, dann ist doch ofensichtlich: Nichtentsiegeln kostet nichts.
:confused:
PS: außerdem ist das Teil doch wirklich nicht mehr "einfach so" weiterverkaufbar. Ich sehe schon den nächsten Thread: "Expansys verkauft ... "
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BJ.Simon
Ich würde gerne mal aus reinem Wissendurst nachfragen:
-Um die Sache zu überprüfen hätte er die CD doch nicht öffnen müssen. Es reicht das Gerät zu testen und man kann davon ausgehen, dass Outlook funktioniert. Activesync gibt es auch im Netz.
-Meiner Meinung nach wurde er sehr wohl auf die Möglichkeit der Vermeidung hingewiesen. Wenn es heißt, dass das Entsiegeln der Software 25% kostete, dann ist doch ofensichtlich: Nichtentsiegeln kostet nichts.
:confused:
PS: außerdem ist das Teil doch wirklich nicht mehr "einfach so" weiterverkaufbar. Ich sehe schon den nächsten Thread: "Expansys verkauft ... "
Natürlich ist der Käufer schon sehr weit gegangen. Ich würde alles weitesgehend unberührt belassen.
In der Gestzesbgeründung gibt es ein schönes Bsp.: So ist das Aufreißen der Schweißfolie eines Buches als Überprüfung zu werten. Ohne jetzt über die Übertragbarkeit dieses Sachverhalts zu streiten: Viel darüber hinaus geht das Verhalten des Käufers hier nicht.
Zu deiner zweiten Fragen: Nein, meines Erachtens ist das nie und nimmer eine ausreichende Belehrung. Vgl. dazu den Formulierungsvorschlag in der BGB-InfoV. Weiterhin müsste auch noch eine Möglichkeit zur Vermeidung des Eintritts einer Wertersatzpflicht ausgezeigt werden. Daran fehlt es sowieso.
Überdies behandelt man diese "25%-Klausel" wegen des Eingreifens des Klauselverbots so, als sei sie gar nicht da.
Der Gesetzgeber hat sich halt dazu entschlossen, dass solche Risiken den Unternehmer treffen, wenn keine der gesetzlich normierten Ansprüche erfüllt sind.
Auch ohne Entsiegelung der SW könnte Expansys das Gerät nicht mehr als Neuware verkaufen. Pech gehabt!
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