Expansys, wann bekommt man Geld zurück

  • Hmm ...


    ... eine Tip habe ich ehrlich gesagt auch nicht für dich. Aber ich werde Expansys wohl auch von meiner Shop-Liste streichen. Ich versteh nur nicht WOZU du die CDs geöffnet hast. Was war denn dabei? Outlook, ActiveSync ... ?

  • Hatte sie geöffnet um den Inhalt zu prüfen. :rolleyes:
    Das dürfte doch eigentlich nicht verboten sein ? oder ist es nicht sogar mein Recht und meine Pflicht dieses zu tun ?

    Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen: Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl.
    « Gustav Stresemann dt. Politiker »

  • Re: Brauche dringend Hilfe



    Diese Wertersatzforderung seitens Expansys entbehrt jeder Grundlage.



    Die Klausel


    Zitat


    2.3 Software bzw. Artikel die eine Software enthalten, können wir nur zurücknehmen, sofern die Verpackung des Artikels noch vollständigt versiegelt ist Sollte die Verpackung bereits geöffnet worden sein, dann behalten wir uns vor eine Gebühr von 25% des Verkaufspreises zu berechnen.


    würde schon keiner AGB-Kontrolle standhalten, da dem Kunden trotz pauschalisiertem Wertersatz nicht ausdrücklich der Nachweis einer geringeren oder überhaupt nicht enstandenen Wertminderung gestattet wird, vgl. § 309 Nr. 5b) BGB.


    Außerdem stellt § 357 IV BGB ausdrücklich klar, dass weitere als die gesetzlichen Ansprüche im Falle eines Verbraucherwiderrufs nicht bestehen.


    Konkret besteht in einem solchen Falle gar keine Pflicht des Widerrufenden zum Wertersatz ggü. dem Unternehmer, da


    1. der Verbraucher nicht auf die Folge des Wertersatzes hingwiesen wurde,


    2. dem Verbraucher demzufolge auch keine Möglichkeit aufgezeigt wurde, die Rechtsfolge des Wertersatzes zu vermeiden, und


    3. der Ausschluß des § 357 III 2 BGB einschlägig ist, weil eine evtl. Verschlechterung nur auf die Prüfung der Sache zurückzuführen wäre.


    Ziffern 1. und 2. gelten vorbehaltlich, dass dem Verbraucher in einer evtl. außerhalb der AGB auf der Homepage erteilten Widerrufsbelherung keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt worden sind.



    An einen Ausschluß des Widerrufrechts braucht man hier auch nicht zu denken, da die Software "reine Nebensache" ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Brauche dringend Hilfe




    danke dir booner ich werde deine sätze an mich nehmen und erstmal die agb ausdrucken und zu meinem anwalt mitnehmen.



    mfg

    Simlock ? alles was rein geht geht auch wieder raus ;--)

  • Re: Re: Re: Brauche dringend Hilfe


    Zitat

    Original geschrieben von Nokia1986
    danke dir booner ich werde deine sätze an mich nehmen und erstmal die agb ausdrucken und zu meinem anwalt mitnehmen.



    mfg


    Kann da jetzt zwar keinen Zusammenhang herstellen :confused: Aber wenn es dich glücklich macht...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich habe eben folgende Mail erhalten, ich bitte abermals um eure Hilfe.



    Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen: Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen, und der andere hat die Wahl.
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  • Expansys hat keinen Anspruch auf Wertersatz in dieser Höhe, m.E. überhaupt keinen Anspruch auf Wertersatz in dieser Konstellation (wobei ich wie geschrieben weitere Belehrungen seitens Expansys über die Wertersatzpflicht nicht kenne).


    Mit ihren "AGB" (ich glaube die letzten, ähnlich dilletanstischen AGB die ich gelesen habe stammten von T. Berger :D) können sie sich bestenfalls den Hintern auswischen.


    Sie hätten da auch reinschreiben können "Bei uns gibt es kein Widerrufsrecht". Das heißt noch lange nicht, dass eine solche Klausel auch Rechtswirkungen entfaltet.


    Erstens fliegt die Klausel, da das Klauselverbot des § 309 Nr. 5 b) BGB greift, zweitens bestehen von Haus aus keine weiteren Ansprüche gem. § 357 IV BGB und drittens lösen Wertminderungen, die auf der Überprüfung der Sache beruhen keine Wertersatzfplicht aus. Daneben würde hier mangels Belehrung des Verbrauchers auch im Fall eigentlich wertersatzpflichtauslösenden Verhaltens des Verbrauchers, also wenn die Wertminderung nicht mehr allein auf eine Überprüfung zurückzuführen ist, keine Wertersatzpflicht begründet.

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    [...]die auf der Überprüfung der Sache beruhen keine Wertersatzfplicht aus. [...]


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    [...]
    1. der Verbraucher nicht auf die Folge des Wertersatzes hingwiesen wurde,


    2. dem Verbraucher demzufolge auch keine Möglichkeit aufgezeigt wurde, die Rechtsfolge des Wertersatzes zu vermeiden, [...]


    Ich würde gerne mal aus reinem Wissendurst nachfragen:


    -Um die Sache zu überprüfen hätte er die CD doch nicht öffnen müssen. Es reicht das Gerät zu testen und man kann davon ausgehen, dass Outlook funktioniert. Activesync gibt es auch im Netz.


    -Meiner Meinung nach wurde er sehr wohl auf die Möglichkeit der Vermeidung hingewiesen. Wenn es heißt, dass das Entsiegeln der Software 25% kostete, dann ist doch ofensichtlich: Nichtentsiegeln kostet nichts.


    :confused:


    PS: außerdem ist das Teil doch wirklich nicht mehr "einfach so" weiterverkaufbar. Ich sehe schon den nächsten Thread: "Expansys verkauft ... "



  • Natürlich ist der Käufer schon sehr weit gegangen. Ich würde alles weitesgehend unberührt belassen.


    In der Gestzesbgeründung gibt es ein schönes Bsp.: So ist das Aufreißen der Schweißfolie eines Buches als Überprüfung zu werten. Ohne jetzt über die Übertragbarkeit dieses Sachverhalts zu streiten: Viel darüber hinaus geht das Verhalten des Käufers hier nicht.


    Zu deiner zweiten Fragen: Nein, meines Erachtens ist das nie und nimmer eine ausreichende Belehrung. Vgl. dazu den Formulierungsvorschlag in der BGB-InfoV. Weiterhin müsste auch noch eine Möglichkeit zur Vermeidung des Eintritts einer Wertersatzpflicht ausgezeigt werden. Daran fehlt es sowieso.


    Überdies behandelt man diese "25%-Klausel" wegen des Eingreifens des Klauselverbots so, als sei sie gar nicht da.


    Der Gesetzgeber hat sich halt dazu entschlossen, dass solche Risiken den Unternehmer treffen, wenn keine der gesetzlich normierten Ansprüche erfüllt sind.


    Auch ohne Entsiegelung der SW könnte Expansys das Gerät nicht mehr als Neuware verkaufen. Pech gehabt!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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