Firmenwagen und Tanken

  • Hallo,
    ich habe einen Firmenwagen den ich auch privat nutzen kann! ist es jetzt so, dass ich alle Tankquittungen einreichen kann???


    Ich nutze die 1%-Regelung! Also habe ich keine Kosten mehr ausser die besagten 1%?


    Vielen Dank!

    vodafone Business Black+
    IPhone X / Iphone 8 plus
    IPad Pro

  • Das kommt drauf an was mit Dir vereinbart wurde.


    Auch privat verbrauchter Kraftstoff wird bezahlt oder nein,
    normalerweise darft Du mit einen Firmenwagn überall fahren und es zahlt die Firma (so bei uns).


    Bei uns hat jeder eine Orlen & Star Flottenkarte damit können die Mitarbeiter auch privat tanken. Aber nur an bestimmten Stationen (Orlen und Star).


    Leider habe ich kein Firmenauto :(

    bmw542 = Player
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  • Ist bei uns auch so. Tankkarte, die über die Firma abgerechnet wird und wo man halt einfach immer mit tanken kann (auch für alle privaten Fahrten).


    Wenn Du keine solche Karte hast (bzw. auch wenn Du eine hast), dann kommt es, wie schon gesagt wurde, drauf an, was Eure Firmenwagenregelung vorsieht. Wenn Du auch privat unbeschränkt tanken kannst und keine Karte hast, dann kannst bzw. musst Du natürlich alle Quittungen aufheben und diese einreichen (falls Du eine Karte hast, brauchst Du die Quittungen IMHO nicht aufzuheben, wüsste jedenfalls nicht, wofür; wollte noch nie einer sehen).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hm, die 1%-Regelung ist mir nur für Selbstständige bekannt - leider bringt sie mir persönlich nichts.


    Aber soweit ich weiß kannst Du alle Kosten die das Fahrzeug verursacht in Deine GuV aufnehmen. Im Gegenzug wird Dir ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs zu Deinem Einkommen addiert was dann Deine Einkommenssteuer steigen lässt.


    Ich bin mir nicht sicher, aber dafür daß Du das nutzen kannst müssen Deine gewerblichen Fahrten mindestens 50% ausmachen sonst Fahrtenbuch.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Hm, die 1%-Regelung ist mir nur für Selbstständige bekannt - leider bringt sie mir persönlich nichts.


    Nein, die gilt grundsätzlich immer auch für Firmenwagen von Angestellten, wenn sie diese privat nutzen dürfen. Ist auch unabh. vom Arbeitgeber, sondern steuerlich vorgeschrieben.

    Zitat

    Ich bin mir nicht sicher, aber dafür daß Du das nutzen kannst müssen Deine gewerblichen Fahrten mindestens 50% ausmachen sonst Fahrtenbuch.


    Wozu ein Fahrtenbuch? Die 1%-Regelung ist ja gerade eben für die private Nutzung des Fahrzeugs gedacht; eine Beschränkung gibt es da nicht. Der Arbeitgeber versteuert pauschal 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil dafür, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug privat nutzen darf. Eine Begrenzung der privaten Nutzung bzw. ein maximales Verhältnis von privater und geschäftlicher Nutzung gibt es zumindest rein steuerrechtlich nicht. Das wäre dann allenfalls wieder eine Frage der Firmenwagenregelung des Arbeitgebers.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    (...)
    Wozu ein Fahrtenbuch? Die 1%-Regelung ist ja gerade eben für die private Nutzung des Fahrzeugs gedacht; eine Beschränkung gibt es da nicht. Der Arbeitgeber versteuert pauschal 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil dafür, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug privat nutzen darf. Eine Begrenzung der privaten Nutzung bzw. ein maximales Verhältnis von privater und geschäftlicher Nutzung gibt es zumindest rein steuerrechtlich nicht. Das wäre dann allenfalls wieder eine Frage der Firmenwagenregelung des Arbeitgebers.


    Schön wär's - die 1% vom Listenpreis zzgl. 0,03% vom Listenpreis pro Kilometer einfache Strecke des Weges Wohnung->Arbeitsstätte muss selbstverständlich der Arbeitnehmer versteuern.


    Eine Faustregel besagt, dass sich bis zu einer Privatnutzung von 30% das Fahrtenbuch, über 30% die Pauschalversteuerung lohnt. Das Fahrtenbuch unterligt aber der reinsten Finanzamtwillkür, wenn dem Beamten die Farbe des Kugelschreibers nicht passt, kann er das Fahrtenbuch verwerfen und das Jahr muss pauschal nachversteuert werden. Da gerade ein Verfahren gegen das FA läuft, welches pauschal sämtliche Fahrtenbücher meines Arbeitgebers verworfen hat, versteuere ich seit meinem neuen Fahrzeug wieder pauschal. Kostet mich effektiv 70€ mehr im Monat, dafür spare ich mir den Stress und die Gefahr eines Missgelaunten Finanzbeamten.



    Aber um zur Ausgangsfrage zu kommen, wird im Arbeitsvertrag ein Geschäftswagen mit Privatnutzung vereinbart, sind sämtliche Kosten das Fahrzeug betreffend i.d.R. vom Arbeitgeber zu tragen, es sei denn, es besteht eine gesonderte Vereinbarung über das Tanken bei Privat- bzw. Urlaubsfahrten - bei der Fahrtenbuchvariante muss das sogar so sein, da die Gesamtkosten des Fahrzeugs über das jeweilige Jahr als Grundlage für den zu versteuernden Betrag genommen werden.



    Das Beste wird aber sein, wenn Du kurz nachfragst.



    Stefan

  • Ein Freund von mir besitzt ein Firmenwagen mit Tankkarte. Nun will er mir diesen für 1-2 Tage ausleihen. Wie sieht es da mit Versicherungsschutz aus? Gibt es da eine Art Sonderregelung oder weiss jemand ob sowas bzw. wie so etwas möglich ist?

  • Das wird Dir nur Dein Freund bzw. der Arbeitgeber des Freundes sagen könne, weil nur der weiß ob und wie das Fahrzeug versichert ist und ob ggf. auch andere Personen als der Mitarbeiter den Wagen überhaupt fahren dürfen etc. pp.


    Außerdem sollte er vorher mal abklären ob es vom AG überhaupt erwünscht bzw. erlaubt ist Firmenwagen zu verleihen. Schließlich ist es immer noch der Wagen des AG der Deinem Freund lediglich zur Nutzung überlassen wurde. Was und wie diese Nutzung aussehen darf entscheidet allein der AG.

  • Darf dein Feund den Wagen denn überhaupt fahren?


    Ich meine, das Auto gehört dir ja nicht (kein Eigentum), dann kannst du es ja nicht einfach verleihen! :confused:

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