Firmenwagen und Tanken

  • Es wurde ja am 01.07.2008 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst.

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Shell Tankkarte


    Nabend Jungs,


    ich hänge mich einfach mal hier dran. von der firma aus haben wir auch einen geschäftswagen, den ich auch nur rein dienstlich nutze.
    heute war ich mit der shell-tankkarte tanken (musste das bisher so gut wie noch nie) und irgendwie hat das kartenlesegerät die karte nicht lesen können. also hat die kassiererin nach dem firmenname gefragt, in ihrem schlauen büchlein nachgeschaut und dann das von hand eingegeben - ich unterschrieben und erledigt die geschichte.


    nun muss ich in einer woche aber mal halb quer durch deutschland, da muss ich sicher auch mal außerhalb meiner "heimattankstelle" tanken. was ist denn, wenn bei einer anderen xy-shell die tankkarte wieder nicht lesbar ist? die haben dann ja vor ort nicht meine firmendaten oder ähnliches, könnte das probleme geben?


    sind vielleicht lächerliche fragen, aber ich hab bisher so gut wie gar keine erfahrungen mit tankkarten (und die kassiererin heute zu fragen hab ich dann auch vergessen...)

  • Die Shell kann Tankkarten, Kreditkarten ( Diner, MC, Visa etc. ) per Hand eingeben. Da wird durch die ersten Ziffern z. B. 70041.. etc. unterschieden auch von Esso etc. wird angenommen.


    Ausser EC kann man nicht mit der Hand eingeben, da es die PIN voraussetzt.


    Wie antivds schon erwähnt hat. Es wird durch die Taste HEIN eingegeben.


    Bei einigen Karten muss man auch den km Stand eingeben andere wiederum nur den PIN.

    16610LV

  • Einigen MA wird als Incentive auf eine bestimmte Zeit ein Firmenwagen angeboten. Der Wagen wird nicht für dienstliche Fahrten sondern ausschließlich privat genutzt. Es findet keine Gehaltsumwandlng o.ä. statt - der Wagen kommt einfach on Top.
    1% BLP und 0,03% BLP Fahrstrecke Wohnung-Arbeit Versteuerung auf Seiten des AN ist klar (=geldwerter Vorteil).
    Zusätzlich wird den MA auch eine Parkkarte, die zum Parken in der Tiefgarage bei der Arbeit berechtigt zur Verfügung gestellt. Diese Parkkarte muss der AG selber bezahlen, da TG von einer anderen Fa. betrieben wird. Dazu kommt noch eine Tankkarte bei Shell, die ebenfalls über das Konto des AG abgerechnet wird.


    Frage:
    Muss der AN die Parkkarte und die Tankkosten (ab 44€ pro Monat?) ebenfalls als geldwerten Vorteil mit der Lohnabrechnung versteuern oder in irgendeiner Form am Ende des Jahres mit der Steuererklärung?
    (AN hat nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit - alles also Standard)


    Wenn ja, fällt die Versteuerung auf Seiten des AN nur dann weg, wenn es ein Dienstwagen wird, der auch privat genutzt werden darf, aber hauptsächlich dienstlich genutzt wird (z.B. Vertriebs MA)? Hier findet ja auch die 0,03% Regelung nicht statt.


    Hintergrund:
    Eine einfache Gehaltserhöhung oder Sonderbonus wäre für alle Seiten wohl praktikabler. Allerdings hat der AG derzeit noch mehrere Leasingverträge laufen und keine dienstliche Verwendung für die Fahrzeuge.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr Jeep
    Muss der AN die Parkkarte und die Tankkosten (ab 44€ pro Monat?) ebenfalls als geldwerten Vorteil mit der Lohnabrechnung versteuern oder in irgendeiner Form am Ende des Jahres mit der Steuererklärung?


    Nein, mit der 1 % Regelung sind alle Betriebskosten, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehen, abgedeckt. Im Prinzip steuerlich auch alle privaten Parkhauskosten und Autobahngebühren im Ausland während Urlaubsfahrten. Wobei in der Regel der AG dies nicht übernimmt und das vertraglich auch so geregelt wird.


    Zitat


    ausschließlich privat genutzt


    Solche Aussagen sollten aber tunlichst vermieden werden, da die Steuergesetzgebung eine Nutzung von über 50 % gewerblich vorschreibt. Die Steuerbehörden gehen aber bislang stillschweigend davon aus, dass das so ist, wenn ein AG ein Fahrzeug seinem Mitarbeiter stellt.

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