Lohnsteuerausgleich für 2004 ... hab keine Ahnung!

  • Das einzige was du hinterherschicken musst ist die Lohnsteuerkarte.


    Zitat Elster Webseite


    Belegverzicht ab Einkommensteuererklärung 2003


    Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV) grundsätzlich verzichtet. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.


  • Meistens verlangen sie aber trotzdem die Belege, gerade bei Angabe der Werbungskosten etc. Auch wenn hier was anderes steht, die Praxis ist ne andere.

  • Zitat

    Steuerberater oder ein Verein, aber eben leider nicht so günstig.


    Gehe auch zu einem Lohnsteuerhilfe Verein. Kostet mich im Jahr 82€. Dafür kann ich das ganze Jahr über hin gehen.
    Die sind auch im Steuerrecht auch immer auf dem Laufenden. Ein weiterer Vorteil ,sie rechnen Dir sofort aus welche Summe zu erstatten ist. Sollte mal was nicht stimmig sein,l egen sie Einspruch für einem ein. Nehmen einen jegliche Arbeit ab.Haben sich bei mir noch nie vertan..........was sie mir prognostiziert haben ist immer eingetreten.


    Habe die Steuererklärung in der Vergangenheit einmal selbst gemacht,mit Bekannten die angeblich fit sind in diesen Belangen.Flop :flop:


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Bei den Finanzämtern liegen alle notwendigen Formulare aus, die Du einreichen musst. In Deinem Fall der Mantelbogen und die Anlage N. Es kann aber sein, dass manche Formulare vergriffen sind, grade die Anlage N.


    In Deinem Falle einfach die Daten von der Lohnsteuerkarte übernehmen. Werbungskosten etc. dürften für Dich uninteressant sein, da Du wahrscheinlich unter dem Freibetrag bist.


    Wie schon gepostet wurde, die Lohnsteuerkarte muss mit!


    Bei der Steuernummer gibst Du "- NEU -" an, falls Du bisher keine hattest.


    Zitat

    Das einzige was du hinterherschicken musst ist die Lohnsteuerkarte. Zitat Elster Webseite


    Belegverzicht ab Einkommensteuererklärung 2003


    Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV) grundsätzlich verzichtet. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.


    Das ist mir neu. Wahrscheinlich nur bei den Fällen, die keine Werbungskosten etc. geltend machen. Generell sieht die Praxis anders aus.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Frage


    Dazu habe ich auch ne Frage...ich war im letzten Jahr fertig mit dem Studium und hatte ja leider erst etwas Pech mit den Arbeitsstellen...wirklich lange war ich nie irgendwo, hab auch dreimal gewechselt...jetzt habe ich aber seit Dezember eine super Stelle, ich hoffe da bleibe ich ne Weile :D !


    Was sollte ich tun bezüglich der gezahlten Steuern? Soll ich auch so eine Abrechnung machen, bzw. wie lange kann man die denn noch nachreichen? Will ja kein Geld verschenken aber mir fehlt da ein bisschen der Überblick...was MUSS ich tun, was KANN ich tun...


    Steuerberater ist sicherlich zu teuer für mich, würde sich wohl auch nicht lohnen...

    Ciao ;)


    Sir Robin | ICQ: 82506214 | PN | Derzeit mit Xperia X Compact und Xperia Tablet Z4 LTE unterwegs :)

  • Re: Frage


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    (...)Steuerberater ist sicherlich zu teuer für mich, würde sich wohl auch nicht lohnen...


    Naja - wohl ein weit verbreiteter Irrglaube. Eine Steuererklärung durch den Steuerberater kostet ungefähr zwischen 80 und 120 € - diese können dann auch wieder von der Steuer abgesetzt werden.


    Auch in Deinem Fall würde ich auf jeden Fall einen Ausgleich machen. Die Steuern werden über das gesamte Jahr festgesetzt. Wenn Du nicht gearbeitet hast (Studium) oder arbeitslos warst, bekommst Du einen Großteil der Steuern zurück.



    Ich kann nur erneut dazu raten, wenn man den Steuerberater scheut, ein Steuerprogramm zu kaufen, 5-10 € kann ja wohl jeder auftreiben, wenn es dafür einige Hunderter vom Staat zurück gibt (auch die Kosten für dieses Programm können steuerlich geltend gemacht werden).


    Zu Berechnung brauchst Du nur die Lohnsteuerkarte und Arbeitslosengeldbescheide - der Rest ergibt sich durch die wirklich einfache Assistenten-Benutzerführung.



    Stefan

  • Ich würde auch, wie Stefan, ein vernünftiges Steuerprogramm anschaffen. Mit ein wenig Zeitaufwand erledigt man damit nicht nur seine Steuererklärung, sondern lernt auch ein bißchen dazu.


    Bzgl. des Steuerberaters ist meine Erfahrung, dass die Steuerberatung für 80-120 € nicht besser ist, als wenn man sie selbst gemacht hätte. Erst wenn es richtig etwas zu tun gibt (was sich der SB auch bezahlen läßt) lohnt es sich.


    Gruß,
    Martin

  • Mal eine andere Frage:
    Habe den Lohnsteuerausgleich 2002 und 2003 nicht gemacht, obwohl ich damals auch je 4 wöchige Ferienjobs gemacht habe...kann ich da auch noch was machen oder ist die Frist schon vorbei?


    Gruß,
    Sebastian

    "Wie wird die Welt regiert und in den Krieg geführt? Diplomaten belügen Journalisten und glauben es, wenn sie`s lesen." Karl Kraus

  • Software, Steuerberater, Lohnsteuerhilfe-Verein für so eine Kleinigkeit? Ich glaube viele haben da immer noch eine falsche Vorstellung davon.


    Ohne Garantie: Du schreibst in den Mantelbogen Deinen Namen, Geburtsdatum usw. rein und dann noch was Du anteilsmäßig an Bafög usw. (wg. Progessionsvorbehalt) bekommen hast. Du kannst auch noch bei den Werbungskosten 30 € Kontoführungsgebühren und ggfs. Fahrtkosten geltend machen - rentiert sich natürlich nur wenn Dein Lohn aus Arbeit und Zivistelle deutlich über ca. 6000 Eur (Freibetrag) liegt. In Anlage N schreibst Du im Prinzip nur das rein, was auf der Lohnsteuerkarte steht - fertig!

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    [...]Werbungskosten 30 € Kontoführungsgebühren [...]


    Die Kontoführungspauschale liegt bei 16 € (ohne Nachweis). Allerdings macht das nur Sinn, wenn die Werbungskosten höher liegen als die Werbungskostenpauschale ...

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