Das einzige was du hinterherschicken musst ist die Lohnsteuerkarte.
Zitat Elster Webseite
Belegverzicht ab Einkommensteuererklärung 2003
Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV) grundsätzlich verzichtet. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.