Freie Nokiasoftware auf Vodafone 6630

  • recht amüsant, dass hier alles zu verfolgen... Da zeigt sich mal wieder, das die §§ sehr frei interpretierbar sind... Ich hab keine Ahnung von der Materie in Bezug auf Gesetzeslage, deshalb wag ich mich mal gar net (zuweit) auf das Eis...


    Aber, mal ganz ehrlich. Die Leute, die wissen, dass NB die Geräte evtl beschneiden, in welcher Form auch immer, die sind auch die, dann gleich zugeben, sich von diesen NBs zu distanzieren, zumindest was den Vertragsschluss/VVL oder Handyerwerb beim NB direkt zutun hat.
    Der Großteil der Kunden besteht doch aus Leuten, die in der Nutzungszeit nicht annähernd merken, in welchem Umfang ihr Handy beschnitten wurde. Warum soll dann ein NB die Kunden per se verschrecken, wenn die eh wissen, dass sich vieleicht 90% der Kunden durch deren Geschäftsgebahren net stören lassen? Es steht ja jedem frei, wo er sich was kauft (solange net einer das Einzelvertriebsrecht, wie gesagt, hab keine 2 Staatsexamen, inne hat - bakannt als Monopol) und sich über die Gegenpartei, hier Verkäufer, zu informieren. Eigentlich sollte es nem Kunden auch zu stehen, zu erfahren, wie sich das Unternehmen im Laufe der Vertragszeit entwickeln wird/kann, die Verkäufer fordern ja auch zB Schufaauszüge an, um sich ein Bild vom Kunden machen zu können...
    Die Sache mit dem MP3s seh ich weniger problematisch. Wir leben nun mal im Zeitalter von DRM und Co. Meint ihr wirklich, dass es am Ende auf den Mist von Vodafone gewachsen is, dass man nur Klingeltöne (zumindest im MP3-Format) aus deren Live-Portal nutzen kann? Neeneenee, da stecken die ganzen Plattenindustrien mir allen Vereingungen, wie zB bei uns die GEMA, dahinter. Das Handy kann zum Abspielen von Musik verwendet werden -> GEMA Gebühren werden fällig. VF wär früher oder später auch auf ne Art DRM gekommen, bringt ja schl. Geld, wenn die Leute bei denen kaufen müssen, aber dank der Plattenindustrie oder auch dank der Tauschbörsen, wurde dieses Thema arg forciert.
    Egal, beim 6630 besteht nicht der Primärzweck darin, das man MP3-Klingeltöne verwenden kann. Da es von Nokia als Business Handy platziert ist, werden andere Fähigkeiten viel höher eingestuft, und keiner hat hier nur annähernd erwähnt, das da etwas beschnitten wurde. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Manager so technickverpspielt sind, dass sie ne Klage einreichen würden, weil ihr heißgeliebtes 6630 keine MP3-Klingeltöne kann. Die sollten eigentlich mit ganz anderen Sachen beschäftigt sein.


    Der Vergleich mit ner CD und nem Aufkleber aufm Cover hinkt in meinen Augen etwas, eigentlich etwas sehr. Wenn ich ne CD-Kaufe, dann is das Cover eigentlich nur ne nette Zugabe, die mE nirgends vertraglich garantiert oder gewährleistet ist. Auch durch das vor kurzem eingeführte Staffelungsprinzip, also ne Spar-, Normal oder Deluxe-Version einer CD, bei einem/einiger Label/s, ändert an der Sache nix. Ja, bei der Normalversion ist ein Booklet bei, was bei der Sparversion entfernt wird, aber keiner sagt, dass das mind 16 Seiten sein muss (oder irre ich da). Ein Abspieleinschränkungsmechanismus, der nirgends erwähnt wird und auch das normale Compact Disc-Logo ist drauf, is da etwas anderes, was hier nicht näher diskutiert sei.


    Naja, und wer ernsthaft erwartet, dass er für nen Bruchteil des Preises ein völlig unberührtes Gerät bekommt, der lebt mE auch etwas am Markt vorbei. Es hat sich halt (noch?) nicht durchgesetzt, dass auf Autos bestimmte Partien, die die Verkehrssicherheit nicht so sehr beschränken, mit Werbung zugeklebt wird, nur damit der Kunde das Auto etwas günstiger, sprich subventioniert, bekommt. Von Irgendwoher muss der Preis beim 6630 ja kommen, wenn VF das Gerät für 149 Euro anbietet und Nokia selbst für 649. Gut, in dem Fall lassen sich die 500 Euro leicht durch die GG begründen, aber nicht die komplette GG wird an Nokia gehen (gut, VF wird auch keine 649Euro/Gerät an Nokia zahlen müssen). Also darf man sich ruhig schon mal Gedanken darüber machen, warum so ein Preis zustande kommt. Wer dass dann nicht möchte, der kann ja woanders (und in dem Falle teurer) kaufen.
    Wie bereits erwähnt wurde, VF wirbt nicht mit Funktionen, die eingeschränkt wurden und auch auf der Nokia HP wird nicht explizit erwähnt, dass das Handy MP3-Klingeltöne unterstützt. Selbst Unterstützung ist in meinen Augen noch keine gewährleistete Funktionalität.


    Um den ganzen Aufsatz mal zusammenzufassen: MP3s sind doch auch beim VF möglich, halt nur die von VF selbst. Und wenn se net möglich sind, dann ists eigentlich auch kein Beinbruch, denn es wird nicht direkt garantiert, dass MP3s als Klingelton funktionieren. Ich bin der Meinung, dass sich Leute, die sich schon über ein Produkt schlau machen, und dass nicht nur beim Produzenten selbst, auch in er Lage sein sollten, sich über den Händler schlau zu machen, und auch hier, nicht nur beim Händler selbst.
    Dummheit schützt vor Strafe nicht, und mangelnde Kenntnis nicht vor nem Falschkauf. Wenns ungesetzlich wär, dann wären schon längst Prozesse am Laufen, oder auch schon Urteile darüber getroffen...

  • Zitat

    Original geschrieben von N0Body
    Sachmangel, Verjährungsfrist 2 Jahre. Dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang bestand ist eindeutig belegbar.


    Ich hoffe, dass ich das jetzt nicht weiter ausführen muss.



    mußt Du nicht.. aber trotzdem wird es Dir nach 14 Tagen höchsten noch aus Kulanz zurückgenommen ansonsten bei Mängeln im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht.

  • Danach muss man halt wieder alles über Anwalt durchziehen, das ist mir schon klar. Aber man wäre - meiner Ansicht nach - im Recht!

    Samsung Galaxy S2

  • MrGroover, besser hätt ichs auch nicht ausdrücken können. Aber im Prinzip hast du auch nix anderes geschrieben als ich. ;)


    Und an all die gebildeten, staatlich geprüften, sei gesagt, dass ich keine 2 Staatsexamen brauche, um mir ein Handy kaufen zu gehen. Und dann noch damit prahlen *tststststssss*
    Das erinnert mich ganz stark an mein Examen, in dem wir den Prof. an die Wand diskutiert haben und er nur auf seinen Titel verwiesen hat, nach dem Motto: Ich bin der Prof. ich habe recht. *lol*


    Es sei niemand daran gehindert etwas gegen das Branding zu unternehmen. Ich denke die meisten würden einen positiven Ausgang des evtl. zu erwartenden Verfahrens begrüßen. Ich btw auch ;)
    Ich erinnere mich noch gern an mein Nokia 1611, auf dem auch ein D2-Logo im Display eingebracht war. Aber die SW gab halt zum branden noch nix her (wie bei Nokia4life's S4 auch).
    Danach ist das branden aus der Mode gekommen. Dafür wirds wohl ein paar Gründe gegeben haben. Mir ist jedoch nicht bekannt, dass dies juristische gewesen sein sollen.


    Und wer die News der Trendabteilungen nicht verpasst hat weiß, dass besonders VF sich nicht nur als Netzanbieter begreifen möchte, sondern auch mehr Einfluss bei der Hardware haben möchte, ich glaube höheres Streben nennt man sowas. (Es gab sogar schon zu Mannesmann-Zeiten Handys, auf denen nur D2privat war und kein Herstellerlogo mehr; wurden auch als reines D2-Handy angeboten und beworben).
    VF und Nokia waren besonders angeeckt und Nokia scheint wohl den kürzeren zu ziehen. Denn schließlich verdient Nokia besonders beim Worldplayer VF nicht gerade schlecht.


    Wenn also jemand gegen Branding angeht, dann dürfte der Zug wohl abgefahren sein. Jedes juristische Tauziehen würde so lange dauern, dass das Urteil wie so oft zu spät käme und die aktuellen Entwicklungen nicht mehr berücksichtigen würde.
    Also keep cool. Jemand der ein Handy nur zum telefonieren brauch, dem ist wohl herzlich egal, ob das Handy gebrandet ist oder auch nicht. Diese Klientel dürfte wohl mittlerweile die Masse ausmachen. Die anderen paar %punkte besorgen sich die Infos die sie brauchen (dank TT-Forum :top: ) und können dann entscheiden was und wie sie es wollen.


    So long...

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Es ist doch schon interessant, welches Rechtsverständnis von rechtlichen Laien immer wieder mit der Inbrunst der Überzeugung so geäußert wird (ich würde mich nicht auf das Gebiet der Chemie oder Physik wagen, nur weil ich auch mal in der Schule Chemieunerricht hatte, aber das nur nebenbei).



    Es ist sicherlich rechtlich völlig unproblematisch, wenn ein Netzbetreiber gebrandete Handys an seine Kunden verkauft und die Kunden das Branding vorab sehen/erkennen können (z.B. beim Kauf im Laden). In diesen Fällen sieht und weiß der Kunde, wie das zu erwerbende Handy äußerlich aussieht - mit Schriftzug, Logo etc. Der Kaufvertrag kommt also in diesen Fällen über ein gebrandetes Handy zu stande.



    Ganz anders sieht es da schon aus, wenn der Kunde das Handy online im Shop des Betreibers kauft. Hier ist der Kunde darauf angewiesen, dass die bereitgestellten Informationen / Abbildungen etc. auch dem nachher gelieferten Produkt entsprechen, denn nur auf der Grundlage dieser Informationen kann er sich zur Abgabe eines entsprechenden Kaufangebots entschließen. Sofern der Betreiber hier ein gebrandetes Handy abbildet, das auch dem dann tatsächlich gelieferten entspricht, ist es ebenso wiederum völlig unproblematisch, denn hier legt der Kunde seinem Kaufangebot die entsprechenden Eigenschaften zu Grunde - sein Kaufangebot geht über ein Handy mit entsprechendem Branding.


    Sehr viel problematischer ist es jedoch, wenn ein Handy ohne Branding abgebildet wird und dann aber ein Handy mit Branding geliefert wird - also Ware geliefert wird, die von dieser Bebilderung abweicht. Wird ein ungebrandetes Handy gezeigt, geht der Kunde davon aus, dass ein eben solches geliefert wird - woher soll er auch wissen, dass das Handy gebrandet ist? [Das ist auch der Grund, warum man sonst oftmals von "Symbolfoto" "Abbildung kann von der gelieferten Ware abweichen" etc. liest. Auf der VF Seite konnte ich dieses aber nicht erkennen.]


    Abhängig vom Einzelfall ist dann an Rechte aus dem Kaufvertrag selbst (Lieferung eines ungebrandeten Handys) oder aber aus §§ 280 I, 311 II, 241 II (vormals culpa in contrahendo) zu denken. Schaden entsteht dem Käufer insofern, dass der Widerverkaufspreis eines gebrandeten Handys niedriger ist als der eines ungebrandeten.


    Neben diesen schuldrechtlichen Ansprüchen des Vertragspartners (Käufers) ist aber auch an Ansprüche/Rechte/Interessen Dritter zu denken (so z.B. aus §§ 3, 4 u. 5 UWG).



    PS: Bei Preisvergleichen sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Vielmehr ist zu vergleichen, was das Handy im Onlineshop von VF OHNE Vertrag kostet (699,90) und was das Handy bei anderen Onlinehändlern kostet, die das Original-Handy (ohne Branding) vertreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von RechtSo
    Sehr viel problematischer ist es jedoch, wenn ein Handy ohne Branding abgebildet wird und dann aber ein Handy mit Branding geliefert wird - also Ware geliefert wird, die von dieser Bebilderung abweicht.


    Deswegen gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht.

    Zitat


    PS: Bei Preisvergleichen sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Vielmehr ist zu vergleichen, was das Handy im Onlineshop von VF OHNE Vertrag kostet (699,90) und was das Handy bei anderen Onlinehändlern kostet, die das Original-Handy (ohne Branding) vertreiben.


    Es kann doch jeder kaufen, wo er will?!

  • Das 14-tägige Widerrufsrecht besteht. Durch den Sachmangel hat man aber praktisch 24 Monate Zeit, das Gerät zurückzugeben (Gewährleistung/Sachmangelhaftung!)

    Samsung Galaxy S2

  • Folgendes Passus steht auf der VF-Onlineshop-Seite gaaanz unten:
    Preise nur gültig bis 23.01.2005. Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Lieferung nur innerhalb Deutschlands.
    Und jetzt?


    Außerdem redet ihr ständig von Mängeln. Was für ein Mangel (laut Gesetz) soll das denn sein? Bitte mit Begründung, damit ich euch folgen kann.


    nobody
    Klar hast du 14 Tage zum zurückgeben. Darum gehts ja beim Fernabsatz. Das sieht aber wieder anders aus, wenn du das Handy ausgepackt und benutzt hast. Damit hast du die meisten Rechte wieder aus der Hand gegeben. Würde VF gern mal sehen, wenn du nach 23 Monaten sagst, du willst das Ding wieder zurück geben wegen eines Mangels, der schon vom ersten Tag an bestanden haben soll. Denn weder Hard- noch SW-Branding fliegen einfach so aufs Handy.

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • *räusper*: Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn einer Sache die vereinbarte Beschaffenheit fehlt...


    die fehlt hier...

    Samsung Galaxy S2

  • Zitat

    Original geschrieben von N0Body
    *räusper*: Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn einer Sache die vereinbarte Beschaffenheit fehlt...


    die fehlt hier...


    Welche Beschaffenheit wurde denn vereinbart?

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

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