ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mr2000
Hi,
Cool bleiben ;-)) Du kannst mit einer Verlängerung durch die Inanspruchnahme eines neuen Mobiles jederzeit in die stillschweigende VVL eingreifen ;-))
Szenario : Vertragsende 01/05 Stillschweigende VVL bis 01/06 03/05 verlängerst du mir einem neuen Mobile = Neue Vertragslaufzeit 03/07.
Ansonsten hole dir das Telefon im nächsten E-Shop.
Gruß
Mike
glaube, dass da nicht ganz stimmt... wenn du neues handy holst und vertrag verlängerst, dann wird dir die zeit des stillschweigenden vertrages auch angerechnet, ergo ende am 1.07
oder hab ich nen :gpaul: