Bitte um Mithilfe: KFZ-Unfall / Schadensabwicklung

  • Hallo,


    um es kurz zu machen, mir ist ein Schneepflug ins Auto gefahren. ;)


    Die Schuldfrage ist geklärt. (100% Schuld beim Schneepflugfahrer)


    Ich möchte den Schaden anhand des Kostenvoranschlages abrechnen, d.h. den Schaden vorerst nicht reparieren lassen.



    Jetzt meine Fragen dazu:


    Was kann ich alles der Versicherung in "Rechnung" stellen:


    1. Kosten für die Gebühr des Kostenvoranschlages meiner Fachwerkstatt (50€)?
    2. Schadenssumme ohne MwSt?
    3. Nutzungsausfall des Fahrzeuges?
    4. Arbeitsausfall?



    Bin für jeden Tipp, Ratschlag oder für jede Erfahrung dankbar.



    SunnyStar

  • Hallo,


    du kannst alle Kosten in Rechnung stellen, die dir durch den Unfall entstanden sind. Du sollst vom Gesetz her so gestellt werden, als wenn der Unfall nie passiert wäre.


    Folglich kannst du die Kosten für nen Kostenvoranschlag verlangen. U.U. verlangt die Versicherung aber einen Gutachter (muss sie natürlich auch bezahlen).
    Wenn du keine Rechnung einreichst, bekommst du die Schadenssummer nur ohne MWSt.
    Nutzungsausfall kannst du geltend machen.
    Was meinst du mit Arbeitsausfall?


    Sebastian

  • Hallo,


    danke für die Antwort.


    Wieviel Nutzungsausfall kann man geltend machen?
    Da gibt es doch sicher festgelegte Pauschalen, oder?


    Kann ich den Nutzungsaufall auch geltend machen, wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse?


    Mit Arbeitsausfall meinte ich, daß am Tage des Unfalles ein kompletter Arbeitstag bei mir ausgefallen ist.


    ( Kostenvoranschlag bei Werkstatt, diverse Telefonate usw...)


    SunnyStar


  • Wieviel Nutzungsausfall du gektend machen kannst, hängt im wesendlich davon ab, wie lange die Reparatur laut Gutachten dauert, und was du für ein Auto hast.
    Es gibt Tabellen, wo man je nach Wagenklasse die Nutzungsausfallpauschale pro Tag ablesen kann, such einfach mal nach den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch.
    Den Nutzungsausfall bekommt man AFAIK immer, egal ob repariert wird oder nicht, erkundige dich da aber noch mal genauer.
    Bezüglich des Arbeitsausfalls ist es mir etwas suspekt, warum du deswegen einen ganzen Tag nicht arbeiten konntest? Warst du verletzt? Wenn ja, dann solltest du unbedingt nen Anwalt nehmen.
    Die Kosten für Telefonate, Porto... können auch erstattet werden, wenn du sie nachweisen kannst.
    Wenn du mit der ganzen Abwicklung nichts zu tun haben möchtest, kannst du auch einen Anwalt nehmen, den zahlt auch die Versicherung, wenn du nicht schuld bist.


  • In einem Kostenvoranschlag oder Gutachten sind auch die Reparaturzeiten in Tagen angegeben.


    So ähnlich lautet da die Textpassage:Z.B.
    Die Reparatur(Instandsetzungsarbeiten) dauert inklusive Lakierarbeiten 8 Tage.


    Ergo kann man auch für 8 Tage einen Ersatzwagen in Anspruch nehmen, oder eben ein auch die Nutzungsausfallentschädigung.


    Aber Achtung:Hat man einen Mittelklassewagen, dann bezahlt die Versicherung
    ein Auto was eine Klasse tiefer angesiedelt ist.



    Gruß Hope0815 :)

  • Ist zwar schon ein paar järchen her, aber ich glaube wenn man auf Auszahlung besteht, wird von der Reparaturkostenvoranschlag ein gewisses Prozent abgezogen.


    Ich würde ein Anwalt mit der Abwicklung beauftragen, somit sparst du zeit und Ärger. Er kann dir auch sagen auf was du alles Anspruch hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von mcthomy
    Ist zwar schon ein paar järchen her, aber ich glaube wenn man auf Auszahlung besteht, wird von der Reparaturkostenvoranschlag ein gewisses Prozent abgezogen.


    Ich würde ein Anwalt mit der Abwicklung beauftragen, somit sparst du zeit und Ärger. Er kann dir auch sagen auf was du alles Anspruch hast.


    Richtig, die 16% MWSt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    In einem Kostenvoranschlag oder Gutachten sind auch die Reparaturzeiten in Tagen angegeben.


    So ähnlich lautet da die Textpassage:Z.B.
    Die Reparatur(Instandsetzungsarbeiten) dauert inklusive Lakierarbeiten 8 Tage.

    Habe mir den KV gerade nochmal angesehen, davon steht nichts drin.
    Werde wohl morgen nochmal meine Werkstatt deswegen kontaktieren müssen.


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Bezüglich des Arbeitsausfalls ist es mir etwas suspekt, warum du deswegen einen ganzen Tag nicht arbeiten konntest?

    Ich war alleine ca. 3 Stunden in meiner Fachwerkstatt bzgl. dem KV. ( an dem Tag war viel los... )


    Außerdem diverse Telefonate (Schadensverursacher, Versicherung usw...)


    Dann kamen noch diverse Faxe hinzu, Bilder mussten gemacht werden und mein Arbeitstag war fast ganz hinüber....


    SunnyStar

  • Hallo zusammen :)


    mal eine Frage nebenbei.


    Wenn man einen unverschuldeten Unfall hatte, hat man noch Anspruch auf eine Wertminderung?



    Gruß Hope0815 :)

  • @ LordExcalibur
    Habe eben nochmal nachgeschaut, stimmt die 16% MwSt.


    SunnyStar
    Da mein Fahrzeug erst 1 jahr alt war, habe ich noch Wertminderung in anspruch gestellt und auch ausbezahlt bekommen.


    Wie schon erwähnt, Anwalt aufsuchen, soll er sich drum kümmern.

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