Auf Rechnung steht was anderes, als im Computer ist

  • Hi


    hab ein kleines Problem. Hab mir im November letzten Jahres ein Computer gekauft. Als Arbeitsspeicher hab ich mir eine Kingston Speicher gekauft. Ich wollte einen habn mit CL2.5. Auf der Rechnung steht auch ein CL2.5.
    Nun wollt ich mir ein Speichererweiterung holen. Desahalb hab ich gestern mal reingeschaut, was für eine Artikelnummer der Speicher hat.
    Als ich diese dann bei Kingston eingab wurde mirangezeigt,das es nur ein Speicher mit CL3 ist.


    Was würdet ihr mir in diesem Fall raten? Ist ja schon3Monate her, als ich den Compi gekauft habe.


    Gruss burz

  • hab ich gerade gemacht. der meinte auch er tauscht das wahrscheinlich auch um, wenn es ein problem für mich wäre.das müsste aber der chef entscheiden und der kommt erst heute nachmittag.


    mein problem ist nur, das die dann den andren speicher bestellen müssen und das dauert bei dem laden knapp 2wochen. ich muss natürlich den speicher dann heute noch zurückbringen, sagte er mir.
    und dann müsste ich ohne auskommen, was sehr schwierig wäre.


    gruss burz

  • Keine Sorge, du hast die ganz normalen Sachmängelansprüche wie jeder andere. Also innerhalb von zwei Jahren kann nichts passieren. Das mit dem Herbringen musst du nicht machen. Tausche sie einfach, wenn die neuen da sind. Andernfalls hätte dir der Verkäufer alle Kosten, die während des Tausches entstehen, zu ersetzen.


    borusch


    P.S.: nur meine eigene, persönliche Meinung. Kein juristischer Rat :)

  • Auf das würde ich mich auf keinen Fall einlassen.


    Die sollen den Speicher bestellen und wenn er da ist, bringst du den alten zurück.


    EDIT: borusch war schneller.

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Na das Du dann unter deren Fehler zu leiden hättest ist schon Frech! Würde darauf bestehen den Speicher erst abzugeben wenn Du den 2.5er abholen kannst...

  • Re: Auf Rechnung steht was anderes, als im Copmuter ist


    Zitat

    Original geschrieben von bburz
    Copmuter


    Was ist das für ein Gerät? Kann man damit Polizisten ruhigstellen? :D:D:D


    Gruß
    f-c

    Die schönsten Dinge im Leben sind umsonst...

  • Zitat

    Original geschrieben von bburz
    mein problem ist nur, das die dann den andren speicher bestellen müssen und das dauert bei dem laden knapp 2wochen. ich muss natürlich den speicher dann heute noch zurückbringen, sagte er mir.
    und dann müsste ich ohne auskommen, was sehr schwierig wäre.

    Wie oben bereits geschrieben wurde, du musst denen den Speicher nicht zurückbringen. Bzw. erst dann, wenn der neue da ist. Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, der einen Speicher beinhaltete, der sich nun als Fehlerhaft rausstellte. Also müssen Sie nachbessern.. Tun sie das nicht, hast du ein Anrecht auf eine Kaufpreisminderung, oder sogar auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag, sprich du gibst deinen Speicher zurück, und sie müssen dir den damaligen Wert zurückzahlen.
    Lass dich ja nicht darauf ein, den Speicher vorher abgeben zu müssen oder sowas.. das ist absolute Bauernfängerei; besteh im Zweifel auf dein Recht und frage sie im Zweifelsfall mal höflich, ob sie sich denn mit Kaufvertrag und Sachmangelansprüche auskennen würden...


    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Chef da quer macht. Denn spätestens der müsste das wissen.. und es ist ja nichts kaputt, sondern wurde von vornerein falsch geliefert.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • @all danke. das beruhigt mich jetzt.war schon auf 180 als ich das gesehen habe.


    für mich stellt sich nur noch die frage, ob der händler nicht einfach sagen kann, den speicher hätten sie nicht eingebaut und bei auslieferung wäre der richtige dringewesen der auch auf der rechnung steht.
    muss ich ihm dann nachweisen, dass ein anderer speicher drin war/ist oder muss er mir nachweisen, dass er den richtigen eingebaut hat im november.
    das könnte nämlich für mich schwierig werden, man guckt ja nicht immer ob der richtige speicher eingebaut worden ist.


    gruss burz

  • Hast du den Speicher als Privatperson bei dem Händler gekauft? Dann kannst du beruhigt sein.


    Nach § 476 BGB muss er es dir innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung nachweisen :top:

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