Ist Barzahlung gesetzlich vorgeschrieben?

  • Moin moin,


    folgendes Erlebnis.


    Mein Wagen sollte zum TÜV soweit so gut. Hatte mich für ATU entschlossen, da ich wusste, dass die Bremsscheiben erneuert werden mussten. Als dann alle soweit erledigt war, sollte ich die Rechnung zahlen. Der Betrag belief sich auf rund 250 Euro. Natürlich hat man so viel Geld nicht in der Hosentasche :D . Als ich dann ander Kasse stand und mit meiner EC Karte bezahlen wollte, versagte in diesem Moment das Abrechnungsgerät, nichts ging mehr. Werde EC Karten Zahlung noch Kreditkartenzahlung. Die Verkäufer natürlich hilflos. Als ich dann fragte, ob man mir eine Rechnung zuschicken könnte, sah man mich mit großen Augen an und meinte, ne das geht nicht.
    Da ich nicht als einiger Kunde zu dem Zeitpunkt betroffen war, bot man uns an, zusammen mit einem Mitarbeiter zur Bank zu fahren um dort Geld abzuheben . Dies taten wir dann auch und zahlten bar.


    Mich würde nun einmal die rechtliche Lage interessieren, hätte wir gezwungen werden können, dass wir bar zahlen?

    Dennis Thomsen

  • Der Händler muß nur Bargeld als das gesetzliche Zahlungsmittel annehmen. Alles darüber hinaus kann er grundsätzlich erstmal frei festlegen. Und gesetzliches Zahlungsmittel sind Scheine und in gewissem Umfang auch Münzen.



    BTW: Hinweis auf Google ist im Moment sinnlos, Google ist bei mir nicht erreichbar :confused: [small]geht wieder ...[/small]

  • Ok danke erstmal. Was ist aber, wenn ich gesagt habe, nein ich zahle nicht bar. Wenn die Technik nicht funktioniert beim Händler, kann der Kunde da ja nichts für.


    BTW: Google geht bei mir

    Dennis Thomsen

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Was ist aber, wenn ich gesagt habe, nein ich zahle nicht bar. Wenn die Technik nicht funktioniert beim Händler, kann der Kunde da ja nichts für.


    Dann passiert früher oder später das gleiche wie wenn du eben woanders nicht bezahlst: du gerätst in Zahlungsverzug. Er kann dich ja nicht physisch zwingen, sofort zu bezahlen ...

  • Also bis jetzt hatte ich in solchen Dingen keinerlei Probleme gehabt. Ich denk einfach mal, wenn es draussen ( anhand eines EC-Aufklebers ) angeboten wird, dass EC auch angenommen wird, dann muss ich als KUNDE mich darauf einstellen.
    Wenn natuerlich die Automaten just-in-den-Moment nicht funktioniert wäre das nicht mein Problem.


    Ich hatte mal eine ähnliche Situation beim Zahnarzt. Da hatte ich nicht genügend Bargeld bei. Da hätte ich auch mit EC zahlen können, aber da hatte ich auch keine Lust darauf. Dann nett nach einer Rechnung gefragt... kein Problem... Rechnung mitgenommen und dann Online überwiesen... also es liegt doch wohl am Händler selbst.

    16610LV

  • Hi,


    das Problem bei der verwendeten Software bei ATU ist möglicherweise das Fehlen einer Rechningskontrolle bzw. eines Mahnwesens. D. h. die Mitarbeiter/Buchhaltung haben keine Möglichkeit einen Zahlungseingang zu kontrollieren...


    Deshalb gibt es da möglicherweise nur bar oder elektronische Sofortzahlung.


    Was passiert, wenn Du nicht zahlst?
    Da ATU den Weg zur Bank durch den Taxi-Service erleichert hat, kannst Du wenig machen. Wenn Du die Zahlung verweigerst, kann ATU das Auto einbehalten. das Autohaus hat tatsächlich ein Pfandrecht bis zur Bezahlung der Rechnung.


    Grüße
    babapapa

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Und gesetzliches Zahlungsmittel sind Scheine und in gewissem Umfang auch Münzen.


    Mit der Euroeinführung wurde die Grenze auf 50 Münzen festgelegt, vorher waren es 20 Mark ( bis zu 2000 Münzen, wenn es Pfennige waren).

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Mit der Euroeinführung wurde die Grenze auf 50 Münzen festgelegt, vorher waren es 20 Mark ( bis zu 2000 Münzen, wenn es Pfennige waren).


    Sorry, dass ich meien Frage jetzt einfach hier dranhänge :D


    Wie sieht's eigentlich mit 10-Euro Münzen aus? Ist der Verkäufer bzw. das Geschäft verpfichtet diese anzunehmen?

  • Auch Gedenkmünzen sind gesetzliches Zahlungsmittel im Inland und müssen bis zu 100,- oder in Verbindung mit anderen bis max. 50 Münzen angenommen werden.


    Quelle: §3 Abs.1 MünzG

  • Gesetzliches Zahlunsmittel sind Euro-Scheine und Münzen. Alles was darüber hinausgeht, also bargeldlose Zahlungen mit Karte oder auf Rechnung ist ein Service des jeweiligen Händlers. Schließlich kostet es das Unternehmen Geld, wenn du mit Karte zahls, gerade Kreditkartenzahlungen sind recht teuer. Deswegen hat Mastercard ja als erster den Unternehmen freigestellt, die Gebühren den Kunden in Rechnung zu stellen, die anderen (also Visa, AmEx und Co.) haben es den Händlern bisher untersagt.


    Da die Zahlungsmoral in Deutschland stellenweise recht schlecht ist und sich viele Kunden bei Kartenzahlungen übernehmen und die Händler auf den Forderungen sitzenbleiben, kann ich es verstehen, wenn sie irgendwann nicht mehr so kulant sind. Schließlich ist bei der Rechnungszahlung keinerlei Bonitätsprüfung möglich, bei EC-Kartenzahlung schon und bei Kreditkartenzahlung übernimmt ja erstmal die Forderung das Kreditkartenunternehmen.


    Stay tuned! Roady

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!