(Minimale) Steuerlücke beim Getränkeeinkauf bei B2B-Märkten (Metro usw.)?

  • Moin,
    vermutlich ist der Thread die Bytes nicht wert, aber mir ist da neulich etwas aufgefallen, das mich nicht loslässt.
    Ihr kennt das sicher: Es geht im Prinzip um eine nahezu nichtige Kleinigkeit, aber man kann es sich einfach nicht erklären.


    Folgender Fakt:
    Wenn man als Otto Normalverbraucher irgendwo im Supermarkt Getränke in Pfandflaschen kauft, wird das Pfand selbstverständlich berechnet, natürlich brutto.
    Gibt man die Flaschen / Kiste wieder ab, bekommt man das Pfand wieder ausbezahlt, ebenfalls brutto.


    Kauft man jedoch in einem der B2B-Märkte (als Beispiel sei Metro genannt, es gibt noch einige andere), wird einem das Pfand auf der Rechnung ausgewiesen, danach wird MwSt draufgeschlagen und man bezahlt z.B. für eine Kiste Cola 3,00 Euro + MwSt = 3,48 Euro Pfand.
    Gibt man diese Kiste nun wieder im selben Markt zurück, ist natürlich alles ok. Gebe ich die Kiste aber in einem B2C-Supermarkt ab, habe ich einen Verlust von 0,48 Euro.


    Klar sind das keine weltbewegenden Summen, aber irgendwie stimmt das System da nicht, oder?


    Theoretisch könnte man ja auch mit dem LKW beim örtlichen B2C-Getränkehändler wöchentlich 100 Kisten abholen bzw. abkaufen und dann beim B2B-Markt abgeben und 16% Gewinn rausholen. Rechnet sich natürlich aufgrund des Aufwands und der Spritkosten nicht. ;)
    Aber irgendwie passt das IMHO nicht. Kann mir das jemand erklären? Möglichst anhand irgendwelcher Steuergesetze?


    [small]Ja, ich weiss: Es gibt wichtigere Probleme in der Welt.[/small] ;)
    Carsten

  • Im Prinzip beantwortest Du Dir Deine Frage schon selbst:


    Es liegt an dem B im B2B.


    Grds. sind solche Märkte für Personen mit Gewerbeschein also "business"-
    Für diese ist die MwSt eh ein sog. durchlaufender Posten, da sie Vor- und Umsatzsteuer getrennt in der Buchhaltung aufnehmen und verrechnen, die Steuern verbleiben nicht im Unternehmen.


    Zahlen tut die MwSt letztendlich der Endkunde also C da er die MwSt. nicht an jemand anderes weitergeben kann.


    Wenn jetzt ein B sich mit Cola in einem B2C-Supermarkt eindeckt und diese in der Metro abgibt müsste er aus steuerlichen Gesichtsgründen die zurückerhaltenen MwSt. in seiner Buchhaltung mitaufnehmen und am Monatsende abrechnen.


    Hat er jetzt mehr Geld aus der MwSt eingenommen als er selbst für Waren im Einkauf bezahlt hat, muss er diese an das Finanzamt abführen ergo ein Gewin von 0,00€.


    Türlich könnte man das auch umgehen, aber wer will schon Steuern hinterziehen.


    Alles klar?


    Gruß
    CH

  • aha, jetzt versteh ich, warum meine Eltern immer die Kästen bei uns zuHause an die Decke stapeln und dann bei der Metro abgeben :D und ich hab mich immer gewundert waum man die nicht auch beim Getränkemarkt um die Ecke abgibt....

  • Abgründe tun sich da auf... :eek: :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Moooooment, das check ich beim nächsten Mal, sicher das auf deine Kiste MwSt erhoben wird und das es sich nicht um ein steuerneutrales Gut wie Prepaidaufladekarten handelt?

  • Nein,es kommt definitiv noch Steuer drauf...


    Wie CH es erklärt hat ist es richtig.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

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