Hallo,
mit der letzten Rechnung von arcor erhielt ich den Hinweis, das lt. Leistungsbeschreibung zukünftig je Rechnung 1,19 € Gebühr fällig sind, wenn ich Arcor keine Einzugsermächtigung erteile.
Ich möchte aber weiterhin (aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Arcor-Buchhaltung) selbst die Rechnung an arcor überweisen und will mich nicht durch die Gebühr zu einer Einzugsermächtigung erpressen lassen.
Ist so etwas überhaupt rechtens? Darf ein Unternehmen einfach eine Gebühr festlegen, wenn sie keien Einzugsermächtigung des Kunden haben?
Vielleicht ist ja hier ein Rechtsanwalt zugegen, der da etwas zu sagen könnte, würde mich freuen.
Gruß
stones