Arcor-Gebühr bei fehlender Einzugsermächtigung

  • Hallo,


    mit der letzten Rechnung von arcor erhielt ich den Hinweis, das lt. Leistungsbeschreibung zukünftig je Rechnung 1,19 € Gebühr fällig sind, wenn ich Arcor keine Einzugsermächtigung erteile.
    Ich möchte aber weiterhin (aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Arcor-Buchhaltung) selbst die Rechnung an arcor überweisen und will mich nicht durch die Gebühr zu einer Einzugsermächtigung erpressen lassen.
    Ist so etwas überhaupt rechtens? Darf ein Unternehmen einfach eine Gebühr festlegen, wenn sie keien Einzugsermächtigung des Kunden haben?
    Vielleicht ist ja hier ein Rechtsanwalt zugegen, der da etwas zu sagen könnte, würde mich freuen.


    Gruß
    stones

    Gruß
    stones

  • Diese 1,19 stehen seit 11/04 im Leistungsverzeichnis und gelten seitdem.


    Arcor hat sie nur in 99% der Fällen bis heute nicht erhoben.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

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  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    Diese 1,19 stehen seit 11/04 im Leistungsverzeichnis und gelten seitdem.


    Arcor hat sie nur in 99% der Fällen bis heute nicht erhoben.


    Ach so, dann waren sie bisher also "gnädig". Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, das so etwas rechtens ist....
    Ich will mich einfach nicht zwingen lassen und kann mir auch nicht vorstellen, wo der Mehraufwand für Arcor liegt, ob das Geld per Überweisung oder per Lastschrift ankommt. Kommt nix, gibt es eh vom System einen Hinweis o.ä.


    Gruß
    stones

    Gruß
    stones

  • Der Mehraufwand liegt in der Kontrolle ob auch gezahlt wurde und das viele Kunden dann erst auf den letzten Drücker oder verspätet zahlen.


    T-Com will ja auch lieber Rechnung Online und gibt dafür Vergünstigungen. Arcor sagt eben das die Preise nur mit Rechnung Online (WebBill / e-Mail Rechnung) gelten . Genauso macht es z.B. Versatel, nur das die einen noch höheren Betrag verlangen.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Die Frage ist vielmehr, ob diese Gebühren schon festgelegt waren, als Du dort Deinen Vertrag abgeschlossen hast, und ob sich in den von Dir akzeptierten AGBs Arcor das Recht vorbehalten hat, die Zahlungsweise nach eigenem Ermessen zu ändern.


    Wenn nicht, dann wäre dies IMHO eine zur Sonderkündigung berechtigende Preiserhöhung. Das heißt nicht, dass Du sonderkündigen sollst (willst Du ja wahrscheinlich gar nicht), aber es gäbe Dir zumindest ein Druckmittel in die Hand.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • :) Bezahlung via Rechnung hat bei Arcor schon lange ein extra Posten z.B. im Leistungsbeschreibung 08/04:


    Seite 7


    "Zahlung bei Nicht-Teilnahme am Lastschriftenverfahren" (je Rechnung) 1,19 €



    Ab "Operation Preis" (also ab Tarife 11/04) nur für "Operation Preis" Tarife => Papierrechnung im PK Bereich 1,19 €


    Somit ist das ganze schon richtig.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Hallo,


    Zitat

    Ach so, dann waren sie bisher also "gnädig". Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, das so etwas rechtens ist....


    Wenn es in der Preisliste steht und du den Vertrag unterschrieben hast, dann akzeptierst du damit auch diese Extrapreise und somit ist es rechtens.


    Das zahlst du übrigens auch bei fast jedem Mobilfunkprovider, wenn du deine Rechnung per Überweisung zahlen willst und soweit ich weiss, nimmt die T-Com mittlerweile auch Extragebühren. Zumindest liess sich sich diese mal von der RegTP absegnen.


    Der Anbieter hat damit einen Mehraufwand und daher ist es nur gut und richtig, diesen dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
    Wenn ich alleine die Portokosten jeden Monat bekommen würde, die bei uns die "zahlungsunwilligen" Kunden durch Mahnungen verursachen, würde ich nicht mehr arbeiten gehen.


    Auf der anderen Seite kannst du bei deiner Bank jede Lastschrift zurückbuchen lassen, wenn diese nicht o.k. ist. Dann zahlst du eben den Durchschnittsbetrag der letzten 3 Monate oder ziehst den strittigen Betrag ab und klärst alles weitere danach mit Arcor oder wem auch immer.

  • Arcor-Gebühren


    ....vielen Dank für Eure Antworten.


    Ihr habt mich überzeugt, werde mal nicht auf den Kriegspfad gehen und die Einzugsermächtigung wieder erteilen.


    Gruß
    Stones



    :top:

    Gruß
    stones

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    soweit ich weiss, nimmt die T-Com mittlerweile auch Extragebühren.


    falsch

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