Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?

  • Juristisch gesehen kommt es wohl wirklich darauf an, wie 'grobe Fahrlässigkeit' definiert wird. Dazu hier etwas.

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Wenn ich mir hier so einige Postings aus dem Beitrag durchlese, wird mir übel.
    Die Frage, die Hul gestellt hat, ist ziemlich eindeutig:


    Zitat

    Kann mir hier irgendwer etwas zur Dauer des Führerscheinentzugs sagen?


    Er macht sich für einen Kumpel die Mühe, Details zusammenzutragen damit er ihn auf mögliche Konsequenzen vorbereiten kann - leistet also einen reinen Freundschaftsdienst - und erntet hier dann anstatt qualifizierter Auskünfte zunächst erstmal reines Powerflaming erster Klasse. Dass die selbsternannten Vorverurteiler hier noch keine Todesstrafe für den Unfallverursacher gefordert haben, wundert mich, aber wahrscheinlich ist das durch die Nutzungsbedingungen der Diskussionsplattform (Aufruf zum Gesetzesbruch) beschränkt.


    Im Sinne von Dieter Nuhr:


    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten" - wäre hier einfach mal angebracht. Zum Flamen gibt's andere Foren, und wenn man sich hier auf des Wesentliche beschränken würde, wär's auch gleich viel einfacher...

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Ich denke auch dass die Versicherung hier zwar zahlen wird (da es ´nicht grob fahrlässig war wie z. B. mit Alkohol)
    Allerdings sollte er das Schmerzensgeld etc. aus eigener Tasche zahlen müssen.
    Was man auch nicht vergessen darf dass jeder auch mal leichtsinnig oder unaufmerksam ist nur dass es häufig zu keinem Unfall kommt.
    Ich denke es kommt auch drauf an wie Dein Kumpel sonst so fährt. Ist wie ein Psychopath unterwegs dann sollte er den Lappen nie wieder sehen, war es ein Ausrutscher sollte er nach angemessener Zeit (zum Nachdenken) wieder fahren dürfen.


    Ich wünsche allen Verletzten Gute Besserung

  • Johnny


    *voll unterschreib*


    Hul


    Ich denke mal es wird wohl ein FV von 3 Monaten auf deinen Freund zu kommen.


    @Rest


    Leute, bei sowas bekomme *ich* einen sehr dicken Hals. Ich war vor ca. 2 Jahren in einer ähnlichen Situation wie Hul's Freund. Ich habe auf einer schnurgeraden Straße einen LKW überholen wollen. Obwohl ich vorher definitiv keinen Gegenverkehr gesehen habe, tauchte plötzlich ein Passat wie aus dem nichts auf. Ich weiß bis heute nicht wo der herkam. Vollbremsung half nichts, ich saß wie gelähmt im Auto.
    Folge: Klassischer Offset, ich werde *nie* das Gesicht des "Gegners" direkt nach dem Aufprall vergessen...:(. Gott sei Dank ist uns nichts großartiges passiert, außer HWS und die Autos waren eben Schrott.


    Ihr verurteilt ohne wohl jemals in so einer Situation gewesen zu sein! Ich bin mit Sicherheit kein gewissenloser Raser, trotzdem ist mir so ein Unfall nun mal passiert, und ich bin gewiß nicht froh darüber.
    Aber wenn ich sehe wie einige Leute über einen Menschen urteilen ohne ihn überhaupt auch annähernd zu kennen , da krieg ich die Motten!
    In unserer Gesellschaft ist scheinbar dick in Mode sich selbst als den verantwortungsbewusstesten Fahrer der Welt darzu stellen und sofort jeden an Kreuz zu nageln der einen Unfall verschuldet oder den Zeigefinger zu erheben wenn sich einer verkehrswidrig verhält.


    Macht euch nicht päpstlicher als der Papst!
    Wir sind alle nur Menschen und als solche nicht gegen Fehler gefeit. Das ist ein Grundprinzip des Menschseins.
    Und bei der heutigen Verkehrsdichte passiert eben ab und zu auch mal ein Unfall, ob ein leichter Blechschaden oder einer wie Hul's Freund in hatte. Der Mensch kann nun mal keine Geschwindigkeiten oberhalb der Schrittgeschwindigkeiten immer 100%ig fehlerfrei kontrollieren, oder seit ihr beim Laufen noch nie gestolpert? Jeden kann es treffen.


    Hul, ich weiß genau was dein Freund im Moment durchmacht, und ich beneide in wirklich nicht darum. Sag im gute Besserung von mir und er solle froh sein dass nicht noch mehr passiert ist. Ich weiß nicht wie ich mich fühlen würde wenn bei meinem Unfal jemand zu Tode gekommen wäre. Knochen wachsen (meistens) wieder zusammen, Wunden verheilen, Fahrverbote gehen vorüber, Autos können ersetzt werden.
    Aber ein Toter wird nicht wieder lebendig.


    In diesem Sinne
    gastrax

    Intentionally left blank

  • Re: Re: Re: Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?


    Zitat

    Original geschrieben von Jones
    Ich waere mir da gar nicht mal so sicher, dass das Ganze als grob fahrlaessig angesehen werden muss.
    Ein Vorsatz ist dem Verunfallten sicherlich nicht zu unterstellen, und dass er sich fatal verschaetzt hat (was den Abstand zum Entgegenkommenden angeht), gereicht imho nicht zur Einstufung in die grobe Fahrlaessigkeit.


    Gruesse !


    Die Rechtssprechung geht z.Zt. IMHO aber eher in die Richtung, dass bei Überholmanöver mit Gefährdung dritter eher die grobe als die normale Fahrlaessigkeit Anwendung findet. Insbesondere eben bei schwer Verletzten...


    Der Vorsatz direkt fehlt zwar (wer macht sowas schon mit Absicht...), aber bei solchen Aktionen wird einem Fahrzeuglenker meist unterstellt, er haette, um die Überholaktion durchzuführen, die evtl. Folgen abschaetzen muessen, und hat somit die Folgen billigend in Kauf genommen.


    Sicher ist nur, das es (wegen der Körperverletzung) ne Verhandlung gibt.
    Wies letztlich ausgeht ist aber recht offen, das kommt auf den Staatsanwalt, den gegnerischen Anwalt und natuerlich nicht zuletzt auf den Richter an.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Danke erstmal für alle Antworten:)


    Ayreon
    Es war ein Ausrutscher. Er fährt ansonsten wie man es von
    einem Verkehrsteilnehmer erwartet ( 12 Jahre unfallfrei, ohne
    sich etwas zu Schulden kommen lassen ).


    Johnny B. und gastrax
    Mega Danke! Ihr habt mich absolut verstanden:top:


    CU Hul

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • § 315c StGB sagt dazu, dass Dein Freund sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft wird, vom Fahrverbot steht da nichts. Im Bußgeldkatalog hingegen steht etwas von einem Monat Fahrverbot.


    Ich finde aber, dass er sich da gar keine so grossen Gedanken drüber zu machen braucht, denn bei derartig schweren Verletzungen wird er eh mind. mehrere Wochen nicht fahren können.


    Ansonsten wünsch ich gute Besserung, und alles Gute.


    Gruß sVEn

  • Naja, ich möchte hier mal wieder das vielzitierte http://www.radartalk.de empfehlen. Da wird dir wohl mehr geholfen als hier, ohne Moralpredigten..... Also Leute, ,müsst ihr hier immer die Moralprediger spielen? Meint ihr derjenige macht sich nicht genug Vorwürfe? Meint ihr derjenige würde den Unfall nicht sehr bereuen? Immerhin ist er fast an einer Querschnittslähmung vorbei und eventuell entstellt! Außerdem können Unfälle immerwieder passieren. Und sowas kann auch euch passieren!!


    Und an die Mods: Sorry, wenn ich das Forum oft empfehle, aber in Sachen Verkehrsfragen ist dieses doch am Besten geeignet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!