Wandlung beim Kauf eines gebrauchten Autos - Wieviel Geld erhalte ich noch zurück?

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr ebenfalls einen Gebrauchtwagen gewandelt. Für ca. 2000km die ich in der Zeit gefahren bin wurden mir so ca. EUR 200,- abgezogen.


    Wichtig bei Dir ist halt das das dokumentiert ist das Du das Auto nur wegen FIS usw. genommen hast. Des Weiteren musst Du dem Autohaus das Recht zur Nachbesserung geben, d.h. wenn die Gutachten nachgereicht werden und Du nirgendwo schriftlich hast das FIS vorhanden war sieht es IMHO schlecht aus.



    ciao

  • Bist du dir sicher, daß der TT kein FIS hat? Soweit ich weiß haben alle TT auch ohne Navigationssystem ein kleines FIS.


    Das zeigt Verbrauch, Kiliometerstand, Außentemperatur etc. an. Die Anzeige ist in der Mitte des Armaturen.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    In meinem Kaufvertrag steht in der Ausstattungsliste, dass es FIS hat, also hab ich das definitiv schriftlich und bin im Recht!


    Guter Rat:


    Geh zum Anwalt.....


    Bevor jetzt im Internet wieder 38 Hobbyjuristen 95 verschiedene Meinungen in 128 Ratschlägen unterbreiten.


    Nur der Fachanwalt kann die Sachlage (nach Verträgen usw.) konkret beurteilen und Maßnahmen einleiten.


    Also, wo ist das Problem?

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Naja ich wollte ja erstmal schauen, wieviel Geld ich dabei "kaputt" mache. (...)


    0,67% des Kaufpreises pro 1.000 km werden bei einer Wandlung als Nutzungsentschädigung angesetzt.


    Kommt eben darauf an, wie viel Dir der fehlende Bordcomputer wert ist, und was die Kiste gekostet hat. Chancen auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag hast Du sowieso nur, wenn diese Eigenschaft schriftlich zugesichert wurde, was wohl der Fall ist.



    Bist Du mit dem Auto ansich zufrieden, lässt sich ja vielleicht auch eine andere Lösung mit dem Händler finden in Form von kostenlosem Zubehör, kostenlose Inspektion, ein Satz Reifen etc.



    Stefan

  • Fakt ist wenn eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist besteht das Recht zur Nachbesserung und Wandlung ! Du musst dir aber im klaren bei einer Rückgabe des KFZ das du eine finanzielle Einbuße hast !


    Bezüglich des Auspuffes und der Felgen müsste eine ABE vollkommen reichen , ein Gutachten braucht man nur in Ausnahmefällen ! Lass dir also diesbezüglich die ABE vom Händler besorgen oder du schreibst einfach an die Herstellerfirma der Teile die helfen gerne !

  • Ähm.... man merkt doch schon beim Fahren ob ein F.I.S. vorhanden ist oder nicht - da muss man doch nicht erst das Handbuch bemühen :rolleyes:


    Ich würde erst mal sicherstellen, daß das auch das richtige Handbuch ist und nicht einfach irgend ein Ersatz-Handbuch das der Händler beigelegt hat.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!