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Wandlung beim Kauf eines gebrauchten Autos - Wieviel Geld erhalte ich noch zurück?
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herr kordis
Ich denke mal ihnen ist bewusst, daß durch die nichteintragung der Felgen Sie momentan ohne Versicherungsschutz fahren !Sollten Sie in eine Polizeikontrolle kommen könnte ihnen der Wagen stillgelegt werden!Ich würde ihnen mal vorschlagen andere Felgen drauf zu machen und am Wochenanfang direkt ab zum TÜV oder Dekra und gleichzeitig ihren Händler die Hölle heiss machen,was der da abzieht ist nicht Normal !
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Lapalie!
Kannst Du vielleicht sogar auf der Internetseite des Felgenherstellers runterladen! Ich dachte, die Felgen seien nicht eingetragen.
Auch ein fehlender Bordcomputer ist doch kein Beinbruch! Da würde ich eher eine Kaufpreisminderung anstreben als einen Rücktritt!Also, wenn Du sonst keine "echten" Probleme mit dem Auto hast...

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Erstmal ein vorteil für Sie ! Ein Polizist der etwas Plan wird dann ja erkennen das die Felgen identisch mit denen sind die in den Papieren stehen ansonsten bekommen Sie dann eine Mängelkarte die Sie dann innerhalb von 7-14 Tagen vom TÜV abgestempelt bei der Polizei wieder vorlegen müssen!
Also am Dienstag den Händler anrufen und Tacheles reden !
Frohe Ostern
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Also bei solchen Dingen würde ich nicht mit einer E-Mail anfangen.
Da ruft man an oder schreibt einen Brief, um seinen Forderungen schriftlich Ausdruck zu verleihen.
So, wie heutzutage in der Branche mit E- Mails umgegangen wird, wundert mich diese Reaktion wenig.Mit 100 Euro brauchen sie in der Tat nicht anzukommen.
Eine Inspektion sollte schon drin sein, vielleicht 75% des Preises, den das FIS eben damals kostet. Sage ich jetzt einfach mal so. -
Zitat
Original geschrieben von Goodzilla
Ähm.... man merkt doch schon beim Fahren ob ein F.I.S. vorhanden ist oder nicht - da muss man doch nicht erst das Handbuch bemühen
Ich würde erst mal sicherstellen, daß das auch das richtige Handbuch ist und nicht einfach irgend ein Ersatz-Handbuch das der Händler beigelegt hat.
Der nächste VW/Audi Händler kann ganz leicht anhand der Fahrgestellnummer die tatsächliche Austattung eines Wagens feststellen. Egal ob Serienausstattung oder Extras.
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Zitat
Original geschrieben von A.Kordis
(...) Was meint ihr?Es auf keinen Fall bei der E-Mail belassen. Schriftlich als Einschreiben mit Rückschein.
Das FIS war eine zugesicherte Eigenschaft (schriftlich), die das Fahrzeug nicht aufweist. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten: Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rückgabe. Nachbesserungsversuche musst Du ihm zwei gewähren, gehen beide schief, hast Du ein Anrecht auf Ersatzlieferung oder Wandlung.
Da er wahrscheinlich nicht nachbessern kann, kann er versuchen, Dir ein gleichwertiges Fzg. mit FIS zu beschaffen, oder der Vertrag wird eben Rückabgewickelt. Dabei fallen dann pro 1000 gefahrener KM 0,67% des Kaufpreises Deinerseits als Entschädigung an, die dem Händler zu entrichten ist.
Letztendlich kannst Du ihm aber immernoch eine gütliche Einigung in Form von kostenlosen Leistungen oder einer Preisminderung anbieten. Je nach dem, wie wichtig Dir das FIS ist und wie zufrieden Du insgesamt mit dem Wagen bist.
Stefan
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