Guten Tag,
habe bei ebay einen Sofort-kauf gemacht und ein Handy mit einem Vertag gekauft.Jetzt wollte ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen,da meint der Verkäufer,das wenn der Vertrag schon bei debitel eingegangen ist dieser Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und debitel nicht kündbar ist und das Fernabsatzgesetz da keine Anwendung findet.Ich habe dem Verkäufer rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht,das ich sowohl von dem Verkauf als auch den damit gleichzeitig abgeschlossenem Vertrag zurücktrete und das Handy wurde auch noch nicht verschickt.Hat der Verkäufer recht und ich muß diesen Vertrag annnehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe bin grad etwas ratlos.
Lokomotive