handyvertrag online (ebay) Rückgaberecht ?

  • Guten Tag,
    habe bei ebay einen Sofort-kauf gemacht und ein Handy mit einem Vertag gekauft.Jetzt wollte ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen,da meint der Verkäufer,das wenn der Vertrag schon bei debitel eingegangen ist dieser Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und debitel nicht kündbar ist und das Fernabsatzgesetz da keine Anwendung findet.Ich habe dem Verkäufer rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht,das ich sowohl von dem Verkauf als auch den damit gleichzeitig abgeschlossenem Vertrag zurücktrete und das Handy wurde auch noch nicht verschickt.Hat der Verkäufer recht und ich muß diesen Vertrag annnehmen?
    Vielen Dank für eure Hilfe bin grad etwas ratlos.


    Lokomotive

  • Vertrag schon benutzt (auch das Einbuchen der SIM zählt schon als Benutzen): Kein Rücktrittsrecht mehr. Wenn noch nicht benutzt, 14 Tage Rücktrittsmöglichkeit nach Fernabsatzgesetz. Weitere Info´s (z.B. warum das so ist) findet man über die Suche... ;)

  • Hab den Vertrag noch gar nicht benutzt,da ich weder handy noch sim habe.
    Muß ich mein rücktritt schriftlich formulieren,also mit Brief per einschreiben+Rückschein oder reicht eine email auch aus?
    Was muß ich denn in die Suche eingeben?


    Danke Lokomotive

  • Dann hast du volles Rücktrittsrecht - E-mail sollte langen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Der Verkäufer hat mir folgendes geschrieben:


    Sehr geehrter Herr ,


    wir werden am Dienstag prüfen, ob der von Ihnen unterschriebene Vertrag
    noch nicht an Debitel übermittelt wurde. Sollte dies allerdings der Fall
    sein, besteht kein Rücktrittsrecht. Da es sich hier um einen
    Dienstleistungsvertrag handelt, sind jegliche Widersprüche nicht
    Rechtskräftig. Hier muss man ganz klar zwischen Ebay und Debitel
    unterscheiden. Zwar können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch
    nicht von dem Debitel Verrag sofern er schon übermittelt wurde.


    Wir werden selbstverständlich versuchen, alles rückgängig zu machen,
    können hier aber wie oben bereits erwähnt am Dienstag tätig werden.


    Mit freundlichen Grüße


    Ich habe weder sim noch handy erhalten.


    Lokomotive

  • Mein Vater hatte vor gar nicht allzu langer Zeit einen ähnlichen Fall, auch mit Debitel-Vertrag. Er hat sich ein 6310i mit Vertrag bei EBay geschossen, das Handy war auch schon da, und trotzdem konnte er den Vertrag widerrufen, das Handy hat er zurückgeschickt. Allerdings nur weil bei der Auktion stand, dass das Handy neu ist, es war allerdings nur ,,neu gemacht". Nach nem Telefonat mit Debitel konnte er vom Vertrag zurücktreten. Also in Extrem-Fällen sollte dies möglich sein. Gibt es nicht, auch bei Verträgen, das 2-wöchige Widerrufsrecht oder irre ich mich?

  • Das Rücktrittsrecht gilt selbstverständlich auch bei "Dienstleistungen" die über "Fernabsatzwege" gekauft wurden - um dieses nicht zu verwirken darf man die Dienstleistung nicht nutzen.
    IdR bedeutet dies das man die Karte nicht in ein Handy einlegt, sich ins Netz einbucht etc.
    Da in diesem Fall die Karte noch nicht mal ausgeliefert wurde spricht rechtlich nichts gegen den Wiederruf des Vertrages (außer dem offensichtlich seltsamen Geschäftsgebaren von Debitel...)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich glaube,das ist mehr der ebay-Verkäufer und obwohl er weiß,das ich
    von meinem Widerruf gebrauch mache und auch gemacht habe,hat der Verkäufer den Antrag (hab den Vertrag ausgedruckt, dann unterschrieben und dann ihm per Post zugeschickt) an Debitel weitergeleitet.Der Brief mit dem unterschriebenem Vertrag konnte frühestens heute den Verkäufer erreicht haben und ich hab gestern ihm schon geschrieben das ich widerrufe aber trotzdem hat er den Vertrag an debitel weitergeleitet.Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Wenn das Handy geschickt wird die Annahme verweigern ?


    Vielen Dank für eure Hife Lokomotive

  • Ich würde meinen Widerruf dann auch nach debitel schicken, wenn sich der Händler so unkooperativ verhält und den Vertrag trotzdem an debitel weiterleitet. Du hast nämlich ein Rücktrittsrecht, da hier das Fernabsatzgesetz zu tragen kommt.

  • ...und das Einschreiben kannst Du dir insofern sparen, weil der Vk. ja selber schon bestaetigt hat, dass Dein Widerspruch bei ihm eingegangen ist...


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

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