Frage zu Leuchtschrift/Laufschrift im Auto

  • Und, mal so rein interessenhalber - was kostet so ein Ding?


    Außerdem kann man sich ja vielleicht ne Attrappe auf die Hutablage schrauben, einfach ein dunkles Lochblech mit dunkelroter Folie dahinter :D


    Wenn man das bei einem VW Passat oder Opel Vectra macht wird der ein oder andere RAser sicher denken daß die Staatsmacht vor ihm unterwegs wäre und gesittet fahren. Dann wäre das Ding ja ein Sicherheits-Item, und das kann ja eigentlich nicht verboten sein... :D:D:D

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Die Laufschrift der Ordungsmacht ist versenkbar, damit man eben nicht sofort sieht, das es sich um ein ziviles Polizeifahrzeug handelt. Auch bei den Streifenwagen der neueren Generation ist es kein permanenter Aufbau.


    Auf Attrappen oder ähnliche Geschichten würde ich daher auch verzichten.


    Und Nein auch wenn es an die Zündung gekoppelt ist, darf man das nicht funktionsfähig im Auto haben. Aus den bereits genannten Gründen


    CH

  • alle Einrichtungen, die die Betriebssicherheit nicht gefährden sind erlaubt. Es darf nichts nach außen strahlen und der Fahrer darf nicht geblendet sein


    Bye Ls4

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Ich habe die Frage schon für einen verspäteten Aprilscherz gehalten... unglaublich! :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Ich habe mal so ein Ding bei einem Fahrschulauto gesehen. Die machten Reklame für die Fahrschule. Ich denke es ist wohl erlaubt ...

  • Nein - ist es nicht. Das ist durch die StVZO eindeutig geregelt. Nur weil eine Fahrschule das so macht, wirds nicht legaler.

  • Nicht das die Mods wieder auf das falsche Bein verweisen mit dem man aufgestanden ist, aber es wird schon noch gelesen, was in dem Beitrag vorher geschrieben wird oder?


    Es steht doch auf Seite 1 relativ weit oben alles, was es zu diesem Thema zu wissen gibt, incl. Zitat und Fettschrift für die Lesefaulen.


    Es wird ja immer gerne wieder von gefährlichem Halbwissen gesprochen...


    Ich habe überigens meinen Fahrleher auch mal mit 160 km/h in einer 120er Zone gesehen, trotztdem ist es nicht erlaubt diese lästigen Verkehrszeichen zu ignorieren... *kopfschüttel*


    CH

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