oder mit deiner Partnerin einkaufen .. wobei das kann dann schnell in den roten Zahlen enden ![]()
Buchung auf Konto nicht zuzuordnen --> man hat mir Geld geschenkt :)
-
-
-
Ich hatte beide Fälle schon mal wobei beide jeweils gelöst wurden.Das eine mal wollte Azubi Kaweh Geld von seinem Giro-Konto holen, doch das war gesperrt. Klein Kaweh war mit 9000 DM im Minus.
Kaweh macht :eek: und fragte die nette Dame am Schalter wieso sein Konto mit 9000 DM im Minus sei, da ich keinen Dispo über 9000 hatte. Er war damals glaube ich bei 1000 DM. Sie versprach sich darum zu kümmern und 3 Tage später war das Konto wieder OK. Es war ein Zahlendreher, wieso überhaupt gebucht wurde konnte mir keiner sagen.
Ein anderesmal waren 600 DM zuviel drauf und nach 3! Monaten wurde das korrigiert, auch das hatte ich nachgefragt.
Nun zu Fehlbuchungen die uns schon passiert sind, da sind Gelder nicht zurück gekommen wo ausser der Bankverbindung nichts stimmte (also Vor & Nachnamen) falsch. Aber auch Gelder zurückgewiesen worden wo es nur kleine Fehler im Namen gab. Die Beträge waren immer unter 50€.
-
Ich möchte das Geld ja auch nicht behalten, nur ich frage mich halt, wie soetwas von den Banken korrigiert wird.
Ich denke mal, rechtlich ist es den Banken nicht erlaubt, einfach einen Betrag von meinem Konto zurückzubuchen. Ausnahme natürlich:Es ist eine Lastschrift und derandere Kontoinhaber wiederspricht. -
Zitat
Original geschrieben von Dennis Thomsen
Ich möchte das Geld ja auch nicht behalten, nur ich frage mich halt, wie soetwas von den Banken korrigiert wird.
Ich denke mal, rechtlich ist es den Banken nicht erlaubt, einfach einen Betrag von meinem Konto zurückzubuchen. Ausnahme natürlich:Es ist eine Lastschrift und derandere Kontoinhaber wiederspricht.Doch, dürfen sie. Ich hatte die Tage eine absolut unerklärliche Abbuchung mit "Storno" im Betreff. Ich habe bei der Bank angerufen, sie konnten es sich nicht erklären. Zwei Tage später der Rückruf, der sich bei genauerem Hinsehen auf die Kontoauszüge auch erklärte: Mir wurde eine Überweisung zweimal gut geschrieben und mittels des Stornos wurde eben das wieder korrigiert.
-
Zitat
Original geschrieben von TheTEXTOR
In einer BGB-Vorlsung sind wir diesen Fall mal theoretisch durchgegangen.
Ich kann mich daran erinnern, dass du das Geld ausgeben kannst und nicht erstatten musst, wenn es sich um Ausgaben handelt, die man sonst nicht vorgenommen hätte und die nicht mehr umtauschbar sind. Also zum Beispiel vertrinken oder alle deine Freunde zum Eis einladen..
Verlass dich abern icht drauf...


So ein Schwachsinn. Gib das Geld aus, mach ruhig. Die Bank wird dennoch, aufgrund Ihres Irrtums eine berechtigte Forderung an Dich haben. Denn einige scheinen hier zu vergessen, das es um Geld geht, zwar in seiner Form des Giralgeldes, aber es ist und bleibt Geld. Und das macht die Bank auch nicht im Keller, sondern muss es verdienen. Und da hier bekanntlich die Freundschaft aufhört, wird sie es sich zurückholen.
BTW: Wenn jemand (seiner Meinung nach) ungerechtfertigt eine Abbuchung auf seinem Konto hat, steht er sofort bei seiner Bank auf der Matte bzw. greift direkt zum Hörer. Wenn man jedoch was bekommt, dann lehnt man sich erstmal zurück und wartet ab, was passiert und sinniert darüber, was man dafür kaufen kann.

-Andi-

-
Das stimmt, wir haben hier auch schon Fehlbuchungen gehabt da Name nicht zur Kontonummer passten.Wir hatten es bist jetzt nur 1x das sich ein Kunde bei uns gemeldet hat, das ihm das Geld nicht gehört. Aber wenn Geld nicht wie versprochen umgehend da ist, dann wird geschaut was das Zeug hält.
Banken prüfen wie gesagt oft erst bei bestimmten Beträgen. Kann es dabei sein, das Sparkassen etwas "lockerer" sind als Privatbanken?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!