Achso das mit der Prüfung wusste ich nicht.... naja ich werde mal abwarten ![]()
Buchung auf Konto nicht zuzuordnen --> man hat mir Geld geschenkt :)
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dabei könnte dir dieser Thread helfen
:http://www.telefon-treff.de/sh…=neuer+AND+ebay+AND+trick
edit: Lux: wie wärs mit meinem Link

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Irgendwo - ich glaube sogar hier - habe ich gehört, dass beim OnlineBanking nicht mehr immer ein Abgleich von Name und Kontonummer durchgeführt wird...
[EDIT] Gott, bin ich langsam... und Ihr alle so aktiv

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Den Betrag mußt Du auf jeden Fall zurückgeben, denn ansonsten würdest Du Dich "ungerechtfertigt bereichern", d.h. strafbar machen.
Sorry! -
Hatte genau die Situation auch mal, es ging um ein paar Euros. Jemand hielt mich für einen Internet-Händler für esoterisches Zeugs.

Habe der Bank eine Mail (Internetbanking) geschickt, ein paar Tage später war die Buchung storiert. So soll's sein.
Grüße,
MM: -
Zitat
Original geschrieben von dieker
Den Betrag mußt Du auf jeden Fall zurückgeben, denn ansonsten würdest Du Dich "ungerechtfertigt bereichern", d.h. strafbar machen.
Sorry!
Ungerechtfertigt bereichern und strafbar machen sind aber 2 Paar Schuhe.
Damit er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss er gegen ein Schutzgesetz verstoßen haben
[small]Ja, ich weiß, Korinthenkac*e. Aber das hat jetzt so in den Fingern gejuckt :p ;)[/small] -
Zitat
Original geschrieben von MaxXx
Ungerechtfertigt bereichern und strafbar machen sind aber 2 Paar Schuhe.
Damit er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss er gegen ein Schutzgesetz verstoßen haben
[small]Ja, ich weiß, Korinthenkac*e. Aber das hat jetzt so in den Fingern gejuckt :p ;)[/small]Das "Schutzgesetz" kommt ebenfalls - wie der Begriff der "ungerechtfertigten Bereicherung" - aus dem Zivilrecht.

Ein Schutzgesetz kann, muß aber kein Strafgesetz sein.
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Zitat
Original geschrieben von Lux
Irgendwo - ich glaube sogar hier - habe ich gehört, dass beim OnlineBanking nicht mehr immer ein Abgleich von Name und Kontonummer durchgeführt wird...Meiner Erfahrung nach kommt das auf die Bank an. Ein Geschäftspartner wollte mir kürzlich Geld überweisen
und hat als Kontoinhaber meinen Firmennamen angegeben. Meine Bank hat das Geld nicht angenommen...
:flop:Von einer Freundin, die bei einer anderen Bank arbeitet, habe ich dann erfahren daß manche Banken das absichtlich machen um den Kunden zu einen teureren Geschäftskonto drängen zu können. :mad:
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Zitat
Original geschrieben von ashd
Ein Schutzgesetz kann, muß aber kein Strafgesetz sein.
Ja. Man kann sich trotzdem ungerechtfertigt bereichern, ohne gegen ein Schutzgesetz zu verstoßen -
Zitat
Original geschrieben von andi2511
http://www.finanztip.de/recht/bank/sf067.htmDas ist ne andere Situation, insbesondere war die Dame nicht entreichert.....
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