Buchung auf Konto nicht zuzuordnen --> man hat mir Geld geschenkt :)

  • Den Betrag mußt Du auf jeden Fall zurückgeben, denn ansonsten würdest Du Dich "ungerechtfertigt bereichern", d.h. strafbar machen.
    Sorry!

  • Hatte genau die Situation auch mal, es ging um ein paar Euros. Jemand hielt mich für einen Internet-Händler für esoterisches Zeugs. :D


    Habe der Bank eine Mail (Internetbanking) geschickt, ein paar Tage später war die Buchung storiert. So soll's sein.


    Grüße,
    MM:

    Man braucht zwei Jahre, um sprechen zu lernen, und fünfzig Jahre, um schweigen zu lernen.
    Ernest Hemingway

  • Zitat

    Original geschrieben von dieker
    Den Betrag mußt Du auf jeden Fall zurückgeben, denn ansonsten würdest Du Dich "ungerechtfertigt bereichern", d.h. strafbar machen.
    Sorry!


    Ungerechtfertigt bereichern und strafbar machen sind aber 2 Paar Schuhe.
    Damit er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss er gegen ein Schutzgesetz verstoßen haben ;)
    [small]Ja, ich weiß, Korinthenkac*e. Aber das hat jetzt so in den Fingern gejuckt :p ;)[/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von MaxXx
    Ungerechtfertigt bereichern und strafbar machen sind aber 2 Paar Schuhe.
    Damit er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss er gegen ein Schutzgesetz verstoßen haben ;)
    [small]Ja, ich weiß, Korinthenkac*e. Aber das hat jetzt so in den Fingern gejuckt :p ;)[/small]


    Das "Schutzgesetz" kommt ebenfalls - wie der Begriff der "ungerechtfertigten Bereicherung" - aus dem Zivilrecht. :rolleyes:


    Ein Schutzgesetz kann, muß aber kein Strafgesetz sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lux
    Irgendwo - ich glaube sogar hier - habe ich gehört, dass beim OnlineBanking nicht mehr immer ein Abgleich von Name und Kontonummer durchgeführt wird...

    Meiner Erfahrung nach kommt das auf die Bank an. Ein Geschäftspartner wollte mir kürzlich Geld überweisen :) und hat als Kontoinhaber meinen Firmennamen angegeben. Meine Bank hat das Geld nicht angenommen... :( :flop:


    Von einer Freundin, die bei einer anderen Bank arbeitet, habe ich dann erfahren daß manche Banken das absichtlich machen um den Kunden zu einen teureren Geschäftskonto drängen zu können. :mad:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Ein Schutzgesetz kann, muß aber kein Strafgesetz sein.


    Ja. Man kann sich trotzdem ungerechtfertigt bereichern, ohne gegen ein Schutzgesetz zu verstoßen

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