Elektromeister gesucht!

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Die Tätigkeit und dein Angebot ist quasi das gleiche, nur heisst das Kind anders. Sowas kann man auch hinterher ändern, da muss nicht zwangsweise "der Karren im Dreck" sein...


    Das ist grundsätzlich schon klar - unstrittig scheint aber nach dem derzeitigen Kenntnisstand, dass die Umbauten wohl schon gemacht wurden und - unabhängig von der Gewerbebeschreibung - eben keine simplen Reparatur- oder Basteltätigkeiten mehr darstellen, sondern eben durch das (wenn auch simple) Hinzufügen einer Komponente eine per Meisterbrief erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde (Vergangenheit), wofür man PremiereFan wohl nun im Nachhinein belangen möchte, vorausgesetzt, dass ich das zwischen den Zeilen richtig herausgelesen habe. Wenn ihm also jemand so richtig eins auswischen möchte, dann wird er sich so ein Ding bei ihm zum Aufrüsten bestellen und ihn danach anzeigen. Selbst wenn er danach den Gewerbezweck auf dem Papier ändert, wird man ihn aufgrund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit also immer wieder drankriegen können.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    Wenn ihm also jemand so richtig eins auswischen möchte, dann wird er sich so ein Ding bei ihm zum Aufrüsten bestellen und ihn danach anzeigen. Selbst wenn er danach den Gewerbezweck auf dem Papier ändert, wird man ihn aufgrund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit also immer wieder drankriegen können.


    Das ist ja eben nicht gesagt.


    Ich mache jetzt auch nichts anderes (im Gegenteil - eher noch sehr viel mehr ...) als ich schon immer mit meinem Unternehmen gemacht habe. Es ist durchaus möglich, dass es für genau diese Tätigkeit Schlupflöcher gibt. Wie gesagt, bei nem Schreiner oder so würde es nur schwer zu wiederlegen sein dass er ein Handwerk ausübt, aber wer kann wirklich GENAU sagen, welche Tätigkeit unter die Handwerksordnung fällt? Die Kammern selbst jedenfalls sicherlich nicht. Da tun sich auch wirkliche Fachleute oft sehr schwer...


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Offenbar ist es immer noch nicht richtig angekommen was Fakt ist: Jedliche Arbeit an Elektronik (Hardwareseitig) unterliegt seit 1.1.04 der Handwerkspflicht. Es reicht das (nachgewiesene) Einstecken eines Netzwerkkabels damit Dich die Kammer auf 10.000 € Bußgeld (Pro Fall versteht sich) verklagen kann und wird.


    Ohne Meister zu sein oder einen Meister zu beschäftigen darfst Du in Sachen Elektronik gar nichts mehr. Und einen Mod-Chip einzubauen ist wohl eindeutig noch höher anzusetzen als ein Kabel einzustecken.


    Ob beim Umbau noch andere Punkte wie Gewährleistung, Lizenzen oder andere Dinge eine Rolle spielen... darum geht's erst mal gar nicht.


    Ich kenne einen Bühnentechnikmeister und einen Elektromechanikmeister. Beide haben mir erzählt und bestätigt, daß das Erlangen des Meistertitels aus 3 Komponenten besteht:


    a) Bezahlen
    b) Zeit absitzen
    c) Auswenig lernen


    Es hat nichts mit Intelligenz, Verstehen, Begabung, Engagement oder Können zu tun. Den Leuten wird ähnlich wie an der Hauptschule relativ genau gesagt, was in der Prüfung drankommt und es werden entsprechende Lösungswege einstudiert.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Offenbar ist es immer noch nicht richtig angekommen was Fakt ist: Jedliche Arbeit an Elektronik (Hardwareseitig) unterliegt seit 1.1.04 der Handwerkspflicht. Es reicht das (nachgewiesene) Einstecken eines Netzwerkkabels damit Dich die Kammer auf 10.000 € Bußgeld (Pro Fall versteht sich) verklagen kann und wird.


    Und genau das stimmt eben nicht!


    Mach dich mal bei nem Fachanwalt kundig, es gibt genug Tätigkeiten die nicht darunter fallen, auch wenn die Handwerkskammer das gerne hätte!


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ich kenne genügend "Meisterbetriebe"


    Und leider ist es eher die Regel, als die Ausnahme:


    Handwerksmeister != Meisterhandwerker

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    ... Es reicht das (nachgewiesene) Einstecken eines Netzwerkkabels damit Dich die Kammer auf 10.000 € Bußgeld (Pro Fall versteht sich) verklagen kann und wird...


    Hallo Goodzilla,
    woher hast Du diese Info?
    Nachdem ich mit dem Gedanken spiele, mich nebenberuflich auf dem PC-Sector selbstständig zu machen, durchforste ich momentan das Netz nach entsprechenden Informationen. Worauf ich schon mehrfach gestossen bin, ist folgendes Merkblatt: http://www.hannover.ihk.de/pdf/mb_dv_telekommunikation.pdf .
    So wie ich es verstehe, ist durchaus der von Dir angesprochene Tausch von Steckkarten & "das Einstecken eines Netzwerkkabels" erlaubt. Auch ohne Meistertitel.

  • Danke für Eure Tipps!


    Mal schaun was bei rauskommt beim Fachanwalt

  • Elektromeister gesucht


    Ich kenne zwar jetzt keine Konsolen-Geräte bewußt von Angesicht, weil ich mich damit (bis jetzt nicht beschäftigt habe). Aber das Hauptaugenmerk ist meiner Ansicht nach darauf zu richten, daß Prüfzeichen, die auf den Geräten sind, nach bestimmten Richtwerten / elektrischen Eigenschaften des Gerätes an den Hersteller vergeben wurden, sodaß dieser diese Geräte verkaufen darf. wEnn nun diese elektrischen Eigenschaften geändert werden, dann ist sicherzustellen, daß die Rahmenbedingengen nicht überschritten werden bzw. eine Änderung genehmigt wird. (Ist meiner Ansicht nach jetzt auch im europäischen Maßstab zunehmend so.)


    Gruß Robbs

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