ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Die Tätigkeit und dein Angebot ist quasi das gleiche, nur heisst das Kind anders. Sowas kann man auch hinterher ändern, da muss nicht zwangsweise "der Karren im Dreck" sein...
Das ist grundsätzlich schon klar - unstrittig scheint aber nach dem derzeitigen Kenntnisstand, dass die Umbauten wohl schon gemacht wurden und - unabhängig von der Gewerbebeschreibung - eben keine simplen Reparatur- oder Basteltätigkeiten mehr darstellen, sondern eben durch das (wenn auch simple) Hinzufügen einer Komponente eine per Meisterbrief erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde (Vergangenheit), wofür man PremiereFan wohl nun im Nachhinein belangen möchte, vorausgesetzt, dass ich das zwischen den Zeilen richtig herausgelesen habe. Wenn ihm also jemand so richtig eins auswischen möchte, dann wird er sich so ein Ding bei ihm zum Aufrüsten bestellen und ihn danach anzeigen. Selbst wenn er danach den Gewerbezweck auf dem Papier ändert, wird man ihn aufgrund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit also immer wieder drankriegen können.