Zurueckstellung vom Zivildienst (genaue Situation Inside)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    ... und in diesem wurde meine Zivildienststelle kurzerhand von dem Kindergarten in 28879 Grasberg (ein Kaff nördlich von Bremen) zu einem Museum in ein Volkskunde- und Freilichtmuseum 54329 Konz (Saarland, Nähe Trier) geändert.


    Konz ist nicht Saarland, sonder noch Rheinland-Pfalz ! ! !


    Versuch doch erstmal im BAZ an den entsprechenden Mitarbeiter zu kommen. Ich hatte den Eindruck, dass, wenn man beim richtigen Mann ist, einem kompetent weitergeholfen wird!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Mein Gott kann ich da nur sagen!


    Was denkst du, wielange das BAZ sich denn noch mit beschäftigen will?


    Schon die Ausgangssituation ist für mich total unverständlich. Anstatt damals einfach Zvildienst zu machen bzw. die Zwangseinteilen zu lassen, beschwerst du dich, das sich das BAZ nicht mehr bei dir gemeldet hat und hast dich ca. 1 Jahr mit jobbing beschäftigt. Da kann man auch mal selber aktiv werden, wen man denn sowieso nichts weiter macht als jobbing.....


    Wenn die dich in eine andere Sadt geschickt hätten, wärst du wahrscheinlich in eine Dienststelle mit Schlafstelle vor Ort gekommen, hättest in den 10 Monaten nette neue Leute kennen gelernt und die Sache wäre schon längst gegessen gewesen.


    Das BAZ denkt du willst dich drücken und anscheinend dachtest auch du, das der Kelch irgendwie an dir vorübergegangen ist.


    Wehr- / Zivildienst ist nunmal eines jeden Pflicht gegenüber seinem Vaterland, und davon abgesehen das nur noch jeder zweite wehr- bzw. zivieldienstpflichtige Mann gezogen wird ist es doch klar, das gerade den Drückebergern diese Pflicht (solange sie denn besteht) mit aller Härte klargemacht wird.


    Wenn du der Meinung bist, daß deine "schlimme Vergangenheit" was an dieser Pflicht ändern sollte, dann stel einen Antrag auf Nachmusterung und erzähl das dem Bundeswehrpsychlogen, der für die Bewertung der Tauglichkeit zuständig ist.


    Du beschwerst dich bitter, das das BAZ nicht auf deinen Brief geantwortet hat, jaaaaa, ganz schlimmer Verein. Die Antwort ist, das die das Attest nicht akzeptieren und dich für dann und dann einberufen haben, ist doch sklar soweit.


    Alles im allen werden die dich nicht rauslassen, es sei denn über eine Nachusterung und Einstufung als nicht wehrtauglich. Allerdings riskierst du damit nur noch mehr Zeit zu verlieren.


    Für mich bist du einfach ein Drückeberger!
    Wenn das was du erlebt hast so schlimm war (wir wissen es nicht) erschließt sich für mich nicht, warum du zuerst Zivildienst machen willst, vergeblich eine Stelle suchst und dann 1 Jahr später auf einmal nicht mehr in der Lage sein willst, Zivildienst zu leisten. Das ist einfach ein Drückeberger und ich finde es gut, das solche Leute dann auch nicht aus ihrer Verantwortung herausgelassen werden.

  • Hallo,


    mal ein etwas allgemeiner gehaltener Tipp von mir. Ich habe einige Deiner Threads gut in Erinnerung - z.B. die Sache mit der Arcor-Kündigung (und dem nachfolgenden Inkassoproblem) oder mit Deinem Nebenjob ohne Arbeitsvertrag. Die aktuellen Threads betreffend Zivildienst und BAföG passen eigentlich perfekt in diese Reihe.


    Es drängt sich hier der Eindruck auf, dass Du mit bürokratischen Fragestellungen leicht überfordert bist. Du willst alles richtig machen - irgendwie geht es dann aber doch in die Hose.


    Nicht falsch verstehen - ich mache Dir überhaupt keinen Vorwurf. Jeder hat andere Stärken. Aber vielleicht überlegst Du Dir mal, ob es in Deinem Freundeskreis jemanden gibt, der in diesem Bereich etwas versierter ist und der Dich bei solchen Sachen künftig unterstützen kann. Man muss nicht alles selbst können ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Wieso haben die mich nicht letztes Jahr einberufen, wie es sich gehört? Wieso erst jetzt? Erklär' mir das mal! :rolleyes:


    Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Das Amt hat sicher Fehler gemacht, aber den größten Fehler hast du gemacht, da du nicht gegen den Fehler vorgegangen bist, sondern:


    Zitat

    Dann kam der 1. September, und vom Amt war noch nichts gekommen (die Frist war ja schon am 1. August verstrichen). Ich wartete und wartete, und es kam immer noch nichts.


    Wenn es eine Frist gibt die verstrichen ist und es passiert nichts, kann man eben nicht einfach warten, den Sand in den Kopf stecken und hoffen, das der Kelch an einem vorübergeht, sondern muss selber ein bisschen aktiv werden.


    Da muss man sich dann einfach mal die Umstände machen einen Zweizeiler aufzusetzen, in man mitteilt, das man sich auf die Einberufung am 01.09.04 eingestellt hat und man dann bitte auch am 01.09. eingezogen werden möchte. Das in Verbindung mit einem Telefonat 5 Tage später hätte vielleicht 5 Minuten gekostet und ich kann mir nicht vorstellen, das man dich nicht einberufen hätte bzw. bei einem nichteinzug dann noch einmal 12 Monate später eine Einberufung versucht.

  • Ich bin ebenfalls der Meinung, dass dein Weg der falsche war.


    Sicher ist es richtig und löblich gewesen, dass du dich um eine Zivildienststelle gekümmert hast. Leider war das nicht von Erfolg gekrönt. Dazu hat vor allem deine Wohnung geführt, an der du wohl förmlich geklebt hast.
    Mit ein bischen Verständnis der Gesetzgebung hätte dir übrigens auch vorher bewusst sein können, dass eine Wohnung die einen Monat vor Dienstantritt genommen wird, in der Regel nicht bezahlt wird.


    Der zweite Faktor, das Abwarten, hat dann dazu geführt, dass du ein Jahr verloren hast. Wenn sich die Behörde unerwarteterweise nicht bei dir meldet, liegt das nicht zwangsläufig daran, dass sie keinen Platz für dich haben. Allein schon aus Eigeninteresse, was denn nun kommt, hätte ich mich selbst darum gekümmert.
    Wie gesagt, ein Telefonat kostet nur wenige Minuten.



    MfG

  • Zitat

    Wenn man noch nicht 6 Monate in der Wohnung wohnt, muss die Stelle, wo man den Zivi ableistet, jedoch draufzahlen.


    Und dachtest du, die nehmen dich alle jubelnd auf? Spätestens nach der zweiten oder dritten Ablehnung aufgrund der Wohnung hätte dir dämmern können, dass es so nicht geht.
    Ich kenne mich selbst mit den Unterhaltsansprüchen für Zivis nicht so genau aus. Aber ich denke schon, dass du zumindest eine Unterkunft gestellt bekommen hättest.


    MfG

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