Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)
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Zitat
Original geschrieben von booner
http://www.google.com/search?s…%22&btnG=Google-Suche&lr=Prima, Danke:)
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Mir hat man gesagt man solle einen Rauchmelder direkt über die Eingangstür hängen , doch ich habe im Flur auch meine KoNi (Kochnische), muss ich angst haben dass wenn ich mal zu heftig koche das ding auf einmal los geht, oder reichen die 2-3 Meter abstand aus?
Gruß
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Das kommt darauf an, wie Du kochst. Wenn Du Dein Steak gern schön scharf angebraten magst, dann solltest Du Dir eine andere Stelle aussuchen. Ansonsten könnte es höchstens mal Probleme geben, wenn Du die Nudeln mit viel Schwung (-> viel Dampf) abgießt - da könnte ein optischer Melder schon anspringen. An Deiner Stelle würde ich den Melder einfach mal aufhängen und schauen was passiert...
Schöne Grüße!
Georg -
Und nicht wundern, wenn es Monate später aus unerfindlichen Gründen in Deiner Wohnung piepst. Man hab' ich mich gefreut, als ich endlich herausgefunden habe, daß das der Rauchmelder war, der einen niedrigen Batterieladestand melden wollte

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Kauf eine Firmennotebooks bei einer kleinen Firma (3 Angestellte)
Notebook 1000€
davon ca. 200€ Mwst.
Firma erzielt GewinneWie teuer ist das Notebook für mich efektiv? ca. 500€?
Weil ich bekomme ja die Mwst wieder, also 800€, diese 800€ reduzieren meinen Gewinn, sprich 800€ -45%steuern sind ca. 500€ die ich zahlen müsste.
Darf mann so rechnen?
cya
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Diese Logik erschließt sich mir nicht, bin ja auch kein Kaufmann, wäre interessiert zu wissen, warum man -45 Prozent rechnen darf und dann bei 500€ landet und warum darf ich das nicht als Privatmann:D.
gruß mayday7 -
800€ Ausgaben habe ich ohne Mwst.
Jahresgewinn 10.000€ nach Steuern bleiben 5000€ übrig bei 50%
nach dem Kauf 9.200€ nach Steuern bleiben 4600€ übrigAlso gebe ich 800€ aus und habe am Jahresende nur 400€ weniger auf dem Konto, plus die 200€ Mwst die ich nur als Geschäftsmann NICHT zahlen muss.
Stimmt das so?
cya
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Zitat
Original geschrieben von ThaFUBU
Stimmt das so?
Bist du ins HR eingetragen? Oder nach §141 AO buchführungspflichtig?Wenn ja, musst du das Notebook aktivieren und abschreiben, ist ja kein GWG gemäß §6 II EstG, du hast also nicht sofort gewinnwirksamen Aufwand i.H.v. 800€ sondern diese werden durch die AfA auf die Laufzeit verteilt.
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Hallo,
ich möchte ein paar künstlerische Fotos von einer HP für private Zwecke auf meinen Rechner kopieren, es wurde über eben jene allerdings eine 2te Ebene gelegt, die ein Kopieren verhindert.
Wie funktioniert so etwas und besser noch, wie kann man es aufheben?
Dieser Trick wird ja mittlerweile auch gerne bei eBay benutzt.Es geht um die Browser Safari und Firefox.
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