Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Hallo!


    Kann ich Garantieansprüche nur ggü. dem MediaMarkt, in dem ich ein Artikel gekauft habe geltend machen oder auch in jedem anderen?


    Gruß,
    Skynt

  • Wenn MM nicht der Hersteller der Ware ist, sondern nur deren Verkäufer (was der Regelfall ist), dann kommen nur Gewährleistungsansprüche ggü. MM in Betracht, keine Garantieansprüche.


    Da aber (fast?) jeder MM rechtlich selbständig ausgestaltet ist, musst du formaljuristisch an "deinen" MM herantreten. Wenn man Service dort großschreibt, wird es aber auch jeder andere MM im Bundesgebiet erledigen. Es besteht aber keine Rechtspflicht dazu.


    Garantieansprüche ggü. dem Hersteller sollte aber eigentlich jeder MM für den Hersteller abwickeln, wenn MM dies bei diesem Hersteller generell so handhabt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Weiß jemand, wann abends/nachts die Direktverbindungen zwischen zwei Paketzentren der DHL/Post ungefähr abgehen?


    Also bis wann die Pakete, die im Einlieferungspaketzentrum angekommen und erfasst sind dort abgeholt und weiter zum Zustellpaketzentrum befördert werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hi!


    Ist es möglich dünne Bleche aus gebürstetem Edelstahl zum weiterverarbeiten zu bekommen? Mit welchen Kosten muss ich pro halbem m² rechnen?


    Danke!

  • moin...hatte vorletzten monat ein samsung handy gekauft...nun klemmt nun eine taste und irgendwas mit dem speicherkarten-slot ist auch nicht richtig.


    wo sollte ich mich nun hinwenden?
    an den verkäufer oder direkt an samsung??


    weiss jemand rat?

  • Im Rahmen der Gewährleistung musst Du den Mangel erst dem Verkäufer melden und diesem die Möglichkeit auf Nachbesserung geben. Wenn dieser Dir dann den Hersteller als Ansprechpartner meldet kannst Du das über den Hersteller auch machen. Ich würde aber bei jedem Defekt, auch einem zukünftigen, immer erst den Verkäufer bemühen, damit ich meine Recht auf Rückgabe behalte.

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