ZitatOriginal geschrieben von Bigbamboo
Falsch. Du musst in der PKV im Alter niemals (sofern man vor dem Rentenalter 10 Jahre in der PKV versichtert war) mehr bezahlen, als dies als freiwilliges Mitglied in der GKV der Fall wäre. Stichwort Basistarif.
Du zahlst also 30 Jahre lang die Premium-Leistung, nur um dann im Rentenalter, wenn du vermutlich die Leistungen am ehesten in Anspruch nimmst, in einen leistungsschwachen Basistarif zu wechseln? Na dann herzlichen Glueckwunsch.
Und um aus dem von dir verlinkten Beitrag zu zitieren:
ZitatIn der Praxis ist es jedoch trotz des gesetzlichen Anspruchs schwierig, die Heilbehandler zur Abrechnung nach Basistarif zu bewegen. Ein ständiges Verhandeln seitens der Versicherungsnehmer ist daher unerlässlich.
Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge dürfen Ärzte auch bei durchschnittlichen Leistungen den Regelhöchstsatz, also einen deutlich höheren Steigerungssatz als beim Basistarif, verlangen.
Viel Spass dabei.