meine Freundin hat folgendes Problem:
Sie ist als Logopädin in einer Praxis angestellt. In ihrem Vertrag ist von einem Grundgehalt von XXXX € bezogen auf 40 Therapieeinheiten pro Woche im Monat die Rede. Überstunden würden zusätzlich vergütet.
Der Geschäftsführer redet auf einmal davon dass sie nur noch die Therapien bezahlt bekommen würde, die sie auch leistet, sie als rein Leistungsabhängig bezahlt würde und sie bei Absagen eben weniger Gehalt bekommen würde.
Meine Freundin arbeitet gern als Logopädin und will sich bestimmt nicht um die Arbeit drücken aber mir geht es darum dass der Vertrag nicht so hingebogen werden sollte wie es dem Geschäftsführer so passt.
Ich bin nämlich der Meinung dass solche Regelungen die zu Lasten des Arbeitnehmers getroffen wurden, auch ausdrücklich so im Vertrag aufgeführt werden müssen, also z. B. "Bei Minderleistung veringert sich das Grundgehalt entsprechend...." Im Vertrag ist weder von Minderleistung noch von leistungsabhängiger Bezahlung die Rede.
Danke für Eure Unterstützung