dann kannst du nur die Garantie von Sony, nicht aber die, weiter gehende, Gewährleistung deines Händlers in Anspruch nehmen?
Falls du mit Fall der Fälle eine Hausdurchsuchung durch die örtliche Polizei meinst: die werden, bei entsprechendem Anfangsverdacht sicherlich davon ausgehen das die PS3 geklaut ist. ![]()