Post bzw. Zoll: Paket komplett ausgepackt zur Rechnungssuche: Erlaubt?

  • Hallo,


    habe mir am 30.05.2005 eine Uhr in Japan bestellt. Gestern bekomme ich einen Anruf eines Herrn von der Post in Frankfurt: Ich müsse eine Rechnung zu faxen da im Paket keine vorhanden sei, noch nicht mal in der Uhrenbox welche er geöffnet hat!
    Nach meinem erstaunten "Wie bitte??" sagte er sofort ich müsse mir keine Sorgen machen, er sei befugt dazu und er hätte sie auch nicht angemacht?!


    Super. Jetzt hat der meine neue Uhr angegrabbelt... Dürfen die das? Eine halbe Stunde nach dem Fax rief er noch mal an und entschuldigte sich, da die "Idioten vom Zoll "(Zitat) die Rechnung unter einem Zollformular kleben hatten.


    Ist das alles so rechtens oder soll ich mir schon mal was überlegen für denn Herrn?
    Die Uhr ist ja ein Sammlerstück und da sollen meine Fingerabdrücke als erstes drauf! :)

  • Also wenn das der Zoll war, der darf das und wenn die Rechnung höher als 24€ ist (glaube ich zumindest) darfst Du was nachzahlen. ;)

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Ob die Post das darf weiss ich nicht genau, aber der Zoll ist dazu auf jedem Fall befugt.
    Die durchsuchen ja u.U. auch deinen Koffer am Flughafen oder dein Auto an der Grenze.


    Mach dir da mal keine allzugroßen Sorgen und schick ne Rechnung hin, sonst schätzen die den Wert, und das ist dann meistens zu deren gunsten.


    Du wirst wohl 16% Einfuhrumsatzsteuer (wie MWSt) und evtl. noch Zoll bezahlen müssen.

  • Bei jeder Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land muß eine Zollanmeldung gemacht und Einfuhrabgaben bezahlt werden.


    Diese Abgaben richten sich nach dem Warenwert und den Transportkosten, und diese wiederum werden üblicherweise auf einem Begleitdokument, nämlich der internationalen Handelsrechnung, außen am Paket angebracht.


    Da


    - ohne Rechnung keine Anmeldung und Abgabenberechnung möglich ist
    - das Dokument offenbar an Deinem Paket fehlte, und vor allem
    - bei Uhren immer gerne Produktpiraterie im Spiel ist (5 Rolex für 20 EUR....) und gegen Markenrechte verstossen wird


    hat der Zoll im Falle Deines Paketes eine Beschau angeordnet. Das bedeutet daß das Paket auf amtliche Anweisung des Zolls hin geöffnet wird.


    In der Praxis läuft es aber so daß der zuständige Zöllner das Paket nicht persönlich berührt, sondern der Postmitarbeiter bekommt eine schriftliche Anweisung über den Tisch geschoben: "Paket öffnen und Inhalt darlegen."


    Die Öffnung geschieht also auf Anweisung des anwesenden Zöllners, er faßt das Paket aber aus haftungsrechtlichen Gründen nicht persönlich an sondern läßt dieses den Postmitarbeiter machen.


    So erklärt sich das, was Du erlebt hast.


    Wenn das Paket bei Dir ankommt wird es wieder ordnungsgemäß verschlossen sein und ein weißes Klebeband mit roter Aufschrift "ZOLLBESCHAU" wird darauf prangen.


    Jetzt aber zum unangenehmen Teil:


    Du mußt eine Rechnung hinschicken, die Du natürlich am besten vom Verkäufer in Japan besorgst. Ggf. hast Du eine Email-Bestellbestätigung, die Du auch einreichen kannst.


    Es reicht aber kein selber hingeschriebenes Gekritzel, sondern es muß schon glaubhaft sein daß Deine Papiere Unterlagen zu diesem Handelsgeschäft sind.


    Wichtig ist vor allem daß darauf einwandfrei die bestellte Uhr aufgelistet ist und ein Warenwert für diese Uhr angegeben ist.
    Außerdem sind die Transportkosten wichtig, wobei die Post diese notfalls selber herausfinden muß. Allerdings solltest Du ja wissen was Du an Transportkosten bezahlt hast.


    Vor allem ist auch interessant ob Du einen Gesamtpreis für Uhr+Lieferung bezahlt hast oder ob die Lieferkosten einzeln aufgeführt wurden.


    Nur wenn Du diese Angeben beibringst ist eine korrekte Zollanmeldung möglich. Und Du mußt insofern Gas geben als der Zoll Fristen setzt innerhalb derer die Anmeldung erfolgt sein muß - anderenfalls MUSS die Ware zurückgeschickt werden.


    Zur korrekten Anmeldung gehört daß die Einfuhrabgaben bezahlt werden. Die Post wird das Geld für Dich auslegen (weil der Zoll die Uhr sonst nicht freigibt), bei der Lieferung der Uhr wirst Du dem Postboten das Geld aber zurückgeben müssen.


    Die Einfuhrabgaben, da kann ich Dich schon jetzt warnen, werden weh tun. Das wird richtig teuer werden, da setzt Du dich noch ganz schön auf den Hosenboden.


    Mal aus Interesse: Was ist das genau für ne Uhr (Bauart, Herkunftsland, Material...), welchen Wert hat sie und was hast Du für den Transport bezahlt? Dann kann ich Dir womöglich ungefähr sagen welche Kosten an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer da auf Dich zukommen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Re: Post bzw. Zoll: Paket komplett ausgepackt zur Rechnungssuche: Erlaubt?


    Zitat

    Original geschrieben von T.W.G
    da die "Idioten vom Zoll "(Zitat) die Rechnung unter einem Zollformular kleben hatten.


    Printus:
    Hat sich das dadurch nicht schon alles erledigt?

  • bevor ich was Neues aufmache: Was passiert eigentlich, wenn ich die gruene "Mini-Zollerklaerung" auf einem LuPo nach Norwegen vergesse? Rechnung liegt bei, Warenwert incl. Versand keine 25 EUR.


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Wie war das eigentlich, wenn man was als Geschenk erhält? Dann muß ich doch nichts zahlen, da es ja auch keine Rechnung gibt, oder?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • dann sollte auch diese kurze Inhaltserklaerung dabei - der gruene Aufkleber halt...


    Kannst "Geschenk" ankreuzen, und gut is' :)


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D


  • Dann frage ich mich, warum der Depp vom Zollamt meinen Brief aus HK nicht rausgerückt hat. Der wollte eine Rechnung sehen. Es gab natürlich keine, da das als Geschenk ausgezeichnet war :confused: .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Wenn es als Geschenk ausgezeichnet ist, darf es nicht von einer Firma versendet worden sein, wurde es von einer Privatperson versendet und liegt der Wert über 45EUR, ist es ebenfalls nicht mehr abgabenfrei.


    Wurde es von einer Firma versendet, fallen Abgaben an, sobald der Wert über 22EUR liegt.


    Der Zoll darf die Sendung prüfen lassen, um festzustellen, ob sie ordnungsgemäß deklariert wurde und ggf. den Wert festzulegen.


    Trauma: der "Depp" vom Zollamt macht nur seinen Job, wenn nicht täglich tausende versuchen würden uns alle zu bescheissen, dann würde der "Depp" vom Zoll auch Deine Sendung nicht festhalten müssen.

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