Wegen einer VVL meiner Freundin wollte ich mich bei der online Kundenbetreuung anmelden. Ich hatte noch aus einem früheren Anmeldeversuch in Erinnerung, dass zwangsweise neue AGB akzeptiert werden mussten. Deshalb brach ich damals den Vorgang ab.
In einem anderen Thread zur VVl schrieb ein User, man würde bei der Anmeldung keinen neuen AGB zustimmen müssen.
Das ist falsch! Habe es gerade nochmal ausprobiert. Man muss diesen aktuellen AGB zustimmen, sonst kann man die Kundenbetreuung Online nicht nutzen.
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, alle Haken zu suchen. Für meine Freundin hieße das Akzeptieren dieser neuen AGB aber z.B., dass sich bei unterlassener/verfristeter Kündigung das Vertragsverhältnis nicht wie bisher um mindestens sechs, sondern jetzt um zwölf Monate verlängert.
Nein Danke :flop:
Gibt es eine andere Möglichkeit als Kundenbetreuung Online für einen TM-Kunden, online VVL Angebote zu betrachten bzw. anzunehmen?