E+ Kundenbetreuung Online = Zustimmung zu aktuellen AGB?!

  • Wegen einer VVL meiner Freundin wollte ich mich bei der online Kundenbetreuung anmelden. Ich hatte noch aus einem früheren Anmeldeversuch in Erinnerung, dass zwangsweise neue AGB akzeptiert werden mussten. Deshalb brach ich damals den Vorgang ab.



    In einem anderen Thread zur VVl schrieb ein User, man würde bei der Anmeldung keinen neuen AGB zustimmen müssen.


    Das ist falsch! Habe es gerade nochmal ausprobiert. Man muss diesen aktuellen AGB zustimmen, sonst kann man die Kundenbetreuung Online nicht nutzen.


    Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, alle Haken zu suchen. Für meine Freundin hieße das Akzeptieren dieser neuen AGB aber z.B., dass sich bei unterlassener/verfristeter Kündigung das Vertragsverhältnis nicht wie bisher um mindestens sechs, sondern jetzt um zwölf Monate verlängert.


    Nein Danke :flop:



    Gibt es eine andere Möglichkeit als Kundenbetreuung Online für einen TM-Kunden, online VVL Angebote zu betrachten bzw. anzunehmen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Die Angebote kannst Du Dir IMHO ruhig anschauen. Die neuen AGBs gelten doch erst, wenn Du die VVL auch wirklich online abschliesst.


    Generell kannst Du Dich an den Preisen fuer Neukunden orientieren. Die alten T&M Tarife laufen in der geringsten Provisionsstufe (von T&M500 und 1000 abgesehn), die Preise fuer Handies sind daher mit denen bei Neuabschluss eines T&M50/PrivatPlus/Prof. S vergleichbar.


    Alternativ: Was spricht dagegen, einfach mal unverbindlich die Hotline anzurufen und Dir dort die VVL-Preise fuer aktuelle Handies durchgeben zu lassen?

  • Ähm, bei einer Vertragsverlängerung akzeptiert man doch sowieso immer die aktuellen AGBs, egal ob online, im Shop oder über die Hotline? Nur den alten Tarif darf man großzügigerweise behalten...

  • Genau, neue AGB`s bedeuten ja nicht, daß sich an den Konditionen etwas ändern muß. Da ändert sich doch immer mal was bei Datenschutzerklärungen etc., auch durch die Regulierungsbehörde getrieben.
    Sollten sich Konditionen ändern, muß dies explizit ausgewiesen werden.

  • Re: E+ Kundenbetreuung Online = Zustimmung zu aktuellen AGB?!


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, alle Haken zu suchen. Für meine Freundin hieße das Akzeptieren dieser neuen AGB aber z.B., dass sich bei unterlassener/verfristeter Kündigung das Vertragsverhältnis nicht wie bisher um mindestens sechs, sondern jetzt um zwölf Monate verlängert.


    Dann hat Deine Freundin seit 2002 noch keine VVL gemacht?
    Den diese automatische 12 monatige VV gibt es schon seit 2002 und mit einer VV ab diesem Zeitpunkt wurde den AGB`s ja auch zugestimmt.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Die Angebote kannst Du Dir IMHO ruhig anschauen. Die neuen AGBs gelten doch erst, wenn Du die VVL auch wirklich online abschliesst.


    Nein, das ist unabhängig von der VVL. Ich muss den aktuellen AGB schon zur Nutzung von Kundenbetreuung online zustimmen.


    Hotline kommt natürlich noch, aber ich würde gerne vorab informieren.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: E+ Kundenbetreuung Online = Zustimmung zu aktuellen AGB?!


    Zitat

    Original geschrieben von Schnappi
    Dann hat Deine Freundin seit 2002 noch keine VVL gemacht?
    Den diese automatische 12 monatige VV gibt es schon seit 2002 und mit einer VV ab diesem Zeitpunkt wurde den AGB`s ja auch zugestimmt.


    Doch, in 2003. Der E-Plusler im Shop hat meine Freundin aber weder ausdrücklich noch durch Aushang auf neue AGB hingewiesen. Auf dem Antrag selbst (nur eine Seite) gab es weder einen Unterpunkt, der die Zustimmung zu aktuellen AGB regelt noch waren neue AGB im Volltext abgedruckt. Von daher konnte meine Freundin vom Inhalt neuer AGB nicht Kenntnis nehmen.


    § 305a BGB ist für eine E-Plus VVL nicht einschlägig.


    Demzufolge lag auch kein Einverständnis zur Einbeziehung neuer AGB vor.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Das wundert mich. In jedem Formular zur VVL ist ein Hinweis auf die Akzeptierung der neuen AGB's.
    Wenn da aber kein Hinweis war, wäre es inter., wie E+ damit umgeht, wenn es darauf ankommen lassen würde....

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

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