Hagelschaden bei PKW, wie gehts weiter ? Alles über die Versicherung regeln ?

  • Hi,
    hatte mir einen Euromobil gemietet übers Wochenende und hatte meinen PKW beim VW Händler abgestellt. Nun hatte es in der Ortschaft einen heftigen Hagel gegeben und mein Wagen ist kompl. mit Beulen !


    Habe das heute der Versicherung gemeldet und die haben mir gesagt ich soll nicht zur Werkstatt fahren, sondern erst meldet sich ein Sachverständiger von ihnen und stellt den Schaden fest. Der sagt mir dann auch wie es weiter geht.


    Meine Frage dazu, ich denke mal das ein Sachverständiger der Versicherung schaut das es für die Versicherung günstig wird !


    Der Wagen ist ein Golf V vom 9.2004 mit gerade mal 9300KM.


    Muss ich den Schaden, wenn ich den Wagen mal verkaufe, mit angeben ? Denke das ich dadurch ja auch einen Wertverlust habe.


    Hoffe auf Eure Hilfe möchte keinen Verlust machen, durch Schaden.


    Danke.


    Gruß


    Maretzky

  • Der Sachverständige schätzt die Reparaturkosten und natürlich auch Deinen eventuellen Wertverlust, den Dir die Versicherung dann ersetzen wird/muss.


    Eine pauschale Vorverurteilung eines Sachverständigen finde ich etwas daneben.


    Abgesehen davon hast Du eh keine Wahl: Die Schätzung wirst Du wohl oder Übel über Dich ergehen lassen müssen. ;) Entweder kommt der Sachverständige zum Standort des Autos oder aber in die Werkstatt; bevor die Schätzung nicht gemacht ist, legt i.d.R. eh keiner Hand an das Fahrzeug.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Welche Versicherung übernimmt den Schaden?
    Die des Händlers, oder Deine (Vollkasko)?


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Eine pauschale Vorverurteilung eines Sachverständigen finde ich etwas daneben.


    Zumal diese verpflichtet sind neutral zu sein.


    Als Geschädigter hast Du eigentlich auch das Recht den Sachverständigen frei zu wählen, die Versicherungen sehen das aber nicht immer so gerne - das kann die Abwicklung auch erheblich verzögern.


    Da es sich hierbei vermutlich um einen rein optischen Schaden handelt ("Blechschaden"), wird der dadurch bedingter Wertverlust beim späteren Verkauf kaum ins Gewicht fallen.


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    ...sondern erst meldet sich ein Sachverständiger von ihnen und stellt den Schaden fest. Der sagt mir dann auch wie es weiter geht.


    Ich würde mir nicht zu sehr den Kopf zerbrechen, Abwarten und Tee trinken...


    P.S.: Du hast während der Reparaturzeit Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, alternativ lässt sich dieser auch auszahlen ;)

    mfg supersiggi

  • Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    Welche Versicherung übernimmt den Schaden?
    Die des Händlers, oder Deine (Vollkasko)?


    Ähm, für einen Hagelschaden wäre die Teilkasko zuständig. Der Händler hat damit nichts zu tun.

  • Hi,


    meine Teilkasko übernimmt den Schaden.


    "Eine pauschale Vorverurteilung eines Sachverständigen finde ich etwas daneben. "


    Das wollte ich nicht damit sagen, aber lieber sicher zu sein hat nicht mit einer Vorverurteilung zu tun. Leider trägt das Fernsehen dazu bei das man ein gesundes Misstrauen hat. Deswegen wollte ich einfach vorher mal fragen.


    Ich mache mir da nicht viele Gedanken, wenn man nichts mehr sieht ist es okay. Wollte nur keine Nachteile haben.


    Gruß


    Maretzky

  • @ maretzky: wenn du einen gutachter der versicherung nicht traust, dann beauftrage einen eigenen... du weisst ja: wes (schreibt man das so???) brot ich ess....*zw*

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Hallo,


    na - wenn sich das Problem nur nicht noch zusätzlich zu einem Rechtsschutz-Versicherungs-Fall auswächst!


    Eine "Vorverurteilung des Sachverständigen der eigenen Versicherers" sehe ich nicht, aber er wird den Schaden sicher niedriger einstufen.


    Nur gut, wenn dann die RS-Versicherung nicht bei der gleichen Gesellschaft ist.

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Der Sachverständige schätzt die Reparaturkosten und natürlich auch Deinen eventuellen Wertverlust, den Dir die Versicherung dann ersetzen wird/muss.


    und


    Zitat

    Original geschrieben von supersiggi P.S.: Du hast während der Reparaturzeit Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, alternativ lässt sich dieser auch auszahlen ;)


    IMHO seid ihr da etwas voreilig. In der Kaskoversicherung werden weder Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder gar die Wertminderung des Fahrzeugs erstattet. Zumindest nicht ohne ausdrückliches hinzubuchen dieses Services.


    maretzky


    Schau, dass der Gutachter der Versicherung recht schnell kommt und checken quer (z.B. durch Kostenvorschlag deiner Werkstatt), ob die Schätzung angemessen ist. Sollte es Differenzen geben, kannst du immer noch selbst einen Gutachter beauftragen und parallel schon mal deinen Anwalt konsultieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Doch die RS-Versicherung ist auch bei der gleichen Versicherung :)


    Gruß,


    Maretzky


    hallo,


    ist sie zu ziemlich 100 % nicht.


    die rs-versicherung muss aus dem grund eine getrennte gesellschaft sein, da es ja mal zu streitigkeiten mit der versicherung kommen kann.


    ob die 100 % unabhängig sind ist mal dahin gestellt... sollte sie aber *zw*

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

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